2.3 Verankerung der Menschenrechtsarbeit auf Bezirksebene
Einen wesentlichen Erfolg im Berichtszeitraum stellt die institutionelle Verankerung der menschenrechtlichen Arbeit der Stadt Wien auch auf Ebene der Bezirke dar. Die 23 Wiener Gemeindebezirke sind die kleinste politische Einheit in Wien – in ihnen werden Begegnungen zwischen unterschiedlichen Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt zum realen Alltag. Das füllt die Stadt und ihre Bezirke mit Leben, Erfahrungen und Geschichten. Die Verankerung der Menschenrechte auf Bezirksebene ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: sie bringt menschenrechtliche Arbeit zu den Bewohner*innen, dezentralisiert Verantwortung, fördert Partizipation und erlaubt es, auf die spezifischen Herausforderungen in den verschiedenen Teilen der Stadt einzugehen. Die Bezirke sind außerdem häufig die erste Anlaufstelle für diverse Anliegen ihrer Bewohner*innen. In Kapitel III finden Sie ausführliche Informationen zu den Wiener Menschenrechtsbezirken.