2. Institutionelle Verankerung

2.7 Unabhängiges Monitoring

Die Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“ sieht die Einführung eines unabhängigen Überprüfungsmechanismus (Menschenrechtsmonitoring) vor, um die Umsetzung der im Maßnahmenplan festgelegten Ziele zu überprüfen und zu evaluieren. In den letzten Jahren wurden verschiedene Ansätze geprüft, um diesen Mechanismus zu etablieren. Geplant ist eine Evaluierung von verschiedenen Menschenrechtsthemen, die die Umsetzung von Konventionen und Empfehlungen des Universal Periodic Reviews (UPR) sowie der Ausschüsse der VN überprüft. Basierend darauf sollen Indikatoren und Monitoring-Strukturen entwickelt werden.

Pilotprojekt: Evaluierung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Als Pilotprojekt eines Überprüfungsmechanismus für die Stadt Wien wurde eine Evaluierung der Kinderrechtskonvention (KRK) gestartet. In Zusammenarbeit zwischen dem Menschenrechtsbüro und dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte werden die KRK sowie die Empfehlungen der VN und Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaften und des Netzwerks Kinderrechte thematisch gegliedert und mit den Umsetzungsmaßnahmen der Stadt Wien abgeglichen. Dabei wird auch die Wiener Kinder- und Jugendstrategie1 berücksichtigt. Ziel der Evaluierung ist es, durch den Abgleich von Empfehlungen und Maßnahmen bestehende Lücken zu identifizieren.


Fußnoten

  1. Siehe unter: https://junges.wien.gv.at