10. Anhang

10.2 Anhang 2: Menschrechtsbasierte Kommunikation mit Jugendlichen im öffentlichen Raum (Mai 2024)

Einleitung und Hintergrund

Die Mitglieder der Fokusgruppe Kinder- und Jugendrechte – bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, – Kinder und Jugendhilfe, – Bildung und Jugend, – Integration und Diversität, – Soziales, Sozial und Gesundheitsrecht, der BD für Wien, Kija, SDW/PSD und dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte koordiniert durch das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien – hat sich im Rahmen der Sitzung vom 15.11.2023 mit aktuell auffallenden Verhaltensweisen von Jugendlichen im Öffentlichen Raum befasst.

Folgende Punkte wurden in der Sitzung der Fokusgruppe festgehalten:

  • Es gibt eine Zunahme von Meldungen (durch die Polizei sowie Privatpersonen) betreffend das Verhalten von Jugendlichen (z.B. in Hinblick auf Lärmbelästigungen), Drogenkonsum und -handel, Bewaffnung und Gewalt.

  • Die Meldungen betreffen keine spezifische Örtlichkeit, sondern verteilen sich auf ganz Wien.

  • Es gibt Wahrnehmungen, dass die Polizei vermehrt Identitätsfeststellungen durchführt.

  • Die Herausforderungen beziehen sich auf verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Problemen.

  • Als Gründe für die Veränderungen im Verhalten von Jugendlichen werden psychische Belastungen seit der Covid-19-Pandemie und durch die Teuerung bzw. ansteigende soziale Ungleichheiten, fehlende Sozialisierungsprozesse und Sorgen im Zusammenhang mit Kriegssituationen bzw. bewaffneten Konflikten (insb. in der Ukraine und in Gaza) vermutet.

Die Fokusgruppe Kinder- und Jugendrechte teilt einhellig die Sorge, dass – insbesondere in Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf (EU und NRW 2024 und GRW 2025) – ein negatives „Framing“ in Bezug auf bestimmte soziale Gruppen (Jugendliche aber z.B. auch obdachlose Menschen) entstehen könnte bzw. diese Gruppen Zielgruppen für „politisches Kleingeld“ werden könnten. Um einem negativen „Framing“ und einer damit einhergehenden fortschreitenden Stigmatisierung entgegenzuwirken, wurde das vorliegende Papier erstellt, das Empfehlungen für Politiker*innen und Öffentlichkeitsarbeiter*innen für eine menschenrechtsbasierte Kommunikation enthält.

Darüber hinaus wäre es empfehlenswert, erstens eine umfassende Strategie zu entwickeln, wie man einer negativen bzw. einseitigen medialen Berichterstattung eine differenzierte Perspektive auf das Thema entgegensetzen kann bzw. zweitens mit Medien Möglichkeiten abzuklären und auszuverhandeln, wie über Jugendliche – auch positiv – berichtet wird.

Empfehlungen zur Kommunikation (Fokus: Jugendkriminalität)

Wichtig wäre es, Botschaften zu vermitteln, die aussagen, dass

  • ein gemeinsames Ziel (z.B. eine sozial inklusive Gesellschaft und ein friedliches und respektvolles Zusammenleben) verfolgt wird und dass immer der Dialog angestrebt wird und möglich ist und

  • man im Dialog mit Jugendlichen/jungen Menschen arbeiten muss und möchte, um den Ursachen für Auseinandersetzungen/ Gewalt/Kriminalität/Extremismus/Drogenkonsum etc. auf den Grund zu gehen, damit geeignete Maßnahmen entwickelt und soziale Inklusion erreicht werden kann; weiters in der Kommunikation

  • auf die bzw. Zusammenhänge der jeweiligen Vorfälle einzugehen, darauf zu vermitteln und sozialpolitische Erfordernisse zu erörtern sowie Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Hintergründe differenzierte Sichtweisen

  • Ansätze und Kommunikationsweisen, welche die Gesellschaft in „die Guten“ und „die Bösen“ einteilen, sind zu vermeiden, da mangelndes Zugehörigkeitsgefühl und Ausgrenzung mitunter Ursachen sind, die junge Menschen für Gewalt/Kriminalität/ Radikalisierung/Drogenkonsum anfällig machen. Vermieden werden sollten daher Botschaften, die „den anderen“ vermitteln, dass sie keinen Platz in der Gesellschaft und keine Zukunftsperspektive haben, sowie solche Botschaften, die einen spezfischen Vorfall (und damit zusammenhängend verstärkte Polizeipräsenz, den Einsatz von Sicherheitspolitik oder das Herabsetzen der Strafmündigkeit) in den Mittelpunkt stellen und keinen Platz für die genannten Differenzierungen und Kontextualisierungen lassen.

  • Ziel der Wiener Politik ist sozialer Zusammenhalt. Wir tragen als Gesellschaft eine Mitverantwortung dafür, dass Jugendliche/ junge Menschen gesellschaftliche Zugehörigkeit erleben und Lebens- und Berufs-Perspektiven finden.

  • Spezifisch betreffend Jugendliche mit Migrationshintergrund:

    • Oft besitzen involvierte Personen die österreichische Staatsbürgerschaft oder leben schon lange in Wien und sind daher Wiener*innen und Teil der österreichischen Gesellschaft. Es ist daher auch zu fragen, welche Versäumnisse dringend wiedergutzumachen sind

    • Als Grundsätze in der Menschenrechtsstadt Wien gelten: Zuschreibungen und Verallgemeinerungen nach nationaler bzw. ethnischer Herkunft bzw. Zugehörigkeit wird entgegnet und Gleichbehandlung – auch im Kontext von strafrechtlich relevanten Vorfällen und Ereignissen – gefordert: d.h. alles Handeln in der Stadt bzw. das Handeln aller – auch strafrechtlich relevantes – wird diskriminierungsfrei und mit dem gleichen Maßstab und auf die gleiche Art und Weise behandelt. Vor allem unterstützen wir eine Berichterstattung und Aussendungen, die das Nennen von Nationalität bzw. Migrationshintergrund tunlichst unterlässt, sofern dies keine sachlichen Gründe verfolgt und für die Information der Öffentlichkeit unerlässlich ist (wie z. B. bei Fahndungen oder ähnlichem).

Lösungsansätze

  • Letztendlich ist in der Kommunikation die Präsentation von Lösungsansätzen entscheidend, die über das Thema Herabsetzung der Strafmündigkeit, Polizeipräsenz und -handeln hinaus langfristige und sozialpolitisch fundierte Lösungen anbietet.

  • Die erfolgreiche Eindämmung von Jugendgewalt erfordert einen umfassenden Ansatz, der den engen Zusammenhang zwischen Jugendgewalt und wirtschaftlicher Ungleichheit anerkennt. In den am stärksten verarmten Teilen von Gesellschaften, die durch ein erhebliches Wohlstandsgefälle zwischen Arm und Reich gekennzeichnet sind, sind die Zahlen der Vorfälle von Jugendgewalt durchwegs am höchsten. Wirtschaftliche Ungleichheiten führen zu Frustration und Verzweiflung benachteiligter Jugendlicher und zu einem Umfeld, in dem Gewalt ein gängiges Ventil ist. Um nachhaltige Präventionserfolge zu erzielen, ist es wichtig, Einkommensunterschiede zu reduzieren, die wirtschaftliche und soziale Mobilität zu erhöhen und den Zugang zu Bildung, sozialem Schutz und Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern sowie Teilhabe und kontinuierlich psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung zu ermöglichen. Die Verhütung von Jugendgewalt erfordert einen umfassenden Ansatz, der sich mit den sozialen Determinanten von Gewalt befasst, wie z.B. Einkommensungleichheit, rascher demografischer und sozialer Wandel und geringes Sozialschutzniveau sowie Perspektivlosigkeit.

Konkrete Ansätze sind insbesondere:

  • Förderung von sozialer Inklusion aller Menschen und verstärkte Teilhabe von Jugendlichen/sozial benachteiligten Gruppen/ Migrant*innen am gesellschaftlichen und politischen Leben,

  • Jugendliche brauchen unabhängig von Herkunft und sozialem Status positive Lebens-, Bildungs- und Berufsperspektiven, Chancengerechtigkeit und Stärkung von sozialen und emotionalen Kompetenzen,

  • Bildung als Schlüssel zur Stärkung von Resilienz, vor allem in Phasen der Identitätssuche junger Menschen; dazu gehört politische Bildung, interkulturelles Lernen und Demokratiearbeit,

  • Psychologische Angebote und Bildungsmaßnahmen zur Gewaltprävention und gewaltfreien Konfliktlösung,

  • Schulungen zur Prävention für Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei, im Strafvollzug sowie für Bewährungshelfer*innen,

  • Beratungsangebote für Aussteiger*innen, Gefährdete, Angehörige und Opfer,

  • (Weiter-)Entwicklung von Strategien zu den negativen Einflüssen und Herausforderungen durch Soziale Medien,

  • die Ausweitung der aufsuchenden Sozial- und Jugendarbeit, entsprechende Programme an den Schulen sowie Lehrstellen- und Arbeitsvermittlungsangebote sowie

  • eine Kampagne, die „das Miteinander“ in Wien thematisiert und positiv in den Fokus stellt, anstatt Gruppen gegeneinander „aufzuhetzen“.

All das sind Lösungen, die ein chancengleiches und respektvolles Zusammenleben der Wiener Bevölkerung in all ihrer Vielfältigkeit möglich macht.

Hintergrundwissen zu den jeweiligen Themenstellungen

Zum Thema Jugendgewalt

  • Die Ursachen für Jugendkriminalität sind vielfältig: fehlende institutionelle Rahmenbedingungen, unzureichende oder nicht vorhandene Erziehungsmaßnahmen, Gewalterfahrungen, Geringschätzung seitens der Eltern, schlechte Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum, delinquente Peers etc. können – neben der individuellen neurobiologischen Konstitution – negative Faktoren in Hinblick auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung darstellen . Eingewanderte bzw. geflüchtete Jugendliche unterliegen in diesem Kontext einer Doppelbelastung; sie unterliegen nicht nur dem Transformationsprozess der Adoleszenz, sondern auch jenem der Migration. Lebensstandardunterschiede zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland können Minderwertigkeitsgefühle auslösen; oft erfolgte die Emigration „unfreiwillig“ z.B. aufgrund von Krieg oder Verfolgung. Eine prekäre Situation und das Gefühl, ausgegrenzt zu werden, können durch eine fremde Sprache und Schrift weiter verschärft werden. Eine rassistische Grundstimmung in der Gesellschaft, kulturelle Traditionen, Gewalt als Erziehungsmittel und die im Durchschnitt schlechtere Ausbildung und soziale Lage von Migrant*innen sind weitere zu nennende Belastungsfaktoren .

  • Verstärkung der Polizeipräsenz und/oder Videoüberwachung in sensiblen Bereichen wie Schulen oder Freizeiteinrichtungen sind Maßnahmen, die allein genommen nicht dazu geeignet sind, Probleme zu lösen. Hingegen besteht die Gefahr, dass bestimmte Räume dadurch stigmatisiert werden und Jugendlichen das Gefühl ständiger Kontrolle und Unfreiheit vermittelt wird . Vor allem im sicherheitspolitischen Kontext fühlen sich junge Menschen bzw. Männer oft diskriminiert und pauschal abgewertet bzw. ausgegrenzt .

  • Die Herabsetzung der Strafmündigkeit wird laut Expert*innen aus den Gebieten der Psychologie, Justiz und Kriminologie nicht empfohlen (siehe hierzu insbesondere auch die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) . Strafbare Handlungen von Unmündigen bleiben außerdem nicht vollkommen sanktionslos. Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind Verfahrenseinstellungen aufgrund der Unmündigkeit der Tatperson dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger sowie dem Pflegschaftsgericht mitzuteilen, damit notwendige und zweckmäßige Maßnahmen getroffen werden können . Zugleich ist nach dem Jugendgerichtsgesetz vorgesehen, dass auch eine minderjährige Person nicht strafbar ist, wenn sie „aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ , wobei bei der diesbezüglichen Beurteilung biologische, psychische, klinische und soziale Aspekte zu bewerten sind. Vor dem Hintergrund dieser Regelung ist auch zu hinterfragen, inwiefern die Herabsetzung der Strafmündigkeit tatsächlich zu einer Steigerung der strafrechtlichen Verurteilungen führen würde (deren spezialpräventive und generalpräventive Wirksamkeit bei Unmündigen sowieso bereits äußerst zweifelhaft ist) .

  • Meldungen zur „steigenden Kriminalität“ bzw. Statistiken hierzu sind vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen zu hinterfragen bzw. empirisch zu interpretieren und kontextualisieren.

Zum Thema Radikalisierung und Extremismus

  • Die Formen von Extremismus (in Österreich insbesondere auch der Rechts- und Linksextremismus) sind ebenso vielfältig wie jene Faktoren, die Tendenzen zum Extremismus begünstigen.

Dies sind insbesondere:

  • Ausgrenzung und ungerechte Behandlung, gefühlte Benachteiligung, Diskriminierung und der Wunsch nach Zugehörigkeit, Identitätskrisen und die Unkenntnis gewaltfreier Konfliktlösungen.

  • Ebenso spielt der soziale Bildungshintergrund eine große Rolle. Außerdem sind krisenhafte Veränderungen bzw. Lebensbrüche, die zu Überforderung führen, insbesondere bei Jugendlichen, in die Ursachen miteinzubeziehen. Des weiteren sind auch politische Faktoren und öffentlich mediale Diskurse, die zum Aufbau von Feindbildern beitragen, zu betrachten.

  • Schule, Berufsausbildung und Jugendarbeit sind auch dem Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung (Radicalisation Awareness Network, RAN – geschaffen von der Europäischen Kommission, in dem über 700 Sachverständige und Fachleute aus der Praxis in ganz Europa mitwirken) zufolge, die Bereiche, in denen junge Menschen am besten bei der Entwicklung ihrer kritischen Denkfähigkeit und Kompetenz zur gewaltfreien Konfliktlösung unterstützt werden können.

  • Radikalisierung und Extremismus sind daher keine primär integrationspolitischen und auch keine allein sicherheitspolitischen Themen, sondern es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Strategie unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen.

  • Im Rahmen des Wiener Netzwerks für Demokratiekultur und Prävention wird daran gearbeitet, herauszufinden, was die sozialen und gesellschaftlichen Ursachen sind, wenn junge Menschen, häufig Burschen und Männer, sich radikalen Ideologien zuwenden und dort Halt und Zugehörigkeit suchen.

  • Allein durch repressive Maßnahmen kann (folglich) die Eindämmung von Extremismus nicht erreicht werden. Klar ist, dass zur Verantwortung gezogen wird, wer ein strafrechtlich relevantes Verhalten setzt. Die Polizei kann und muss in eskalierten Situationen unmittelbar einschreiten und Gewalt abwenden bzw. beenden und Demonstrant*innen, Passant*innen etc. schützen. Um einen holistischen Ansatz zu fördern, sollte aber darauf hingewiesen werden, dass es auch einer Antwort auf dahinterstehende gesamtgesellschaftliche Problemstellungen bedarf. Daher sollte ein sozialpolitischer Ansatz langfristige Lösungen (siehe „Lösungsansätze“) anstreben und vermieden werden, im Kontext von Polizeiarbeit eine Spaltung der Gesellschaft zu artikulieren.

Zum Thema Abschiebung von Ausländer*innen:

  • Eine Abschiebung kann nur nach einer strafrechtlichen Verurteilung verfügt werden. Häufig werden Strafen erstmals bedingt, also auf Probe, ausgesprochen. Aber auch ausländische Staatsbürger*innen, die in Österreich geboren und/oder aufgewachsen sind oder viele Jahre in Wien gelebt haben, besitzen Rechte. Im aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Verfahren wird von der Aufenthalts- bzw. Asylbehörde geprüft, ob die Straftat so schwerwiegend ist, dass der gegenwärtige Titel aberkannt werden muss bzw. das Menschenrecht der*des Verurteilten auf Schutz des Privat- und Familienlebens, d.h. auf Weiterverbleib in Österreich bei oder mit der Familie/Verwandten, weniger schwer wiegt als das Interesse der Gesellschaft auf Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Im Instanzenzug entscheidet darüber in weiterer Folge immer das unabhängige Landes- oder Bundesverwaltungsgericht.

  • Abschiebungen in Länder, in denen der*dem Betroffenen der realen Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben), Art. 3 EMKR (Verbot von Folter) oder der Protokolle Nr. 6. oder Nr. 13 (Verbot der Todesstrafe) ausgesetzt ist (wie dies z.B. zurzeit für Afghanistan anzunehmen ist), sind NIE zulässig. Eine Abschiebung in diesem Sinne würde einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bedeuten, welche in Österreich im Verfassungsrang steht.

Die Frage, ob Abschiebungen – auch bei Straffälligkeit – durchgeführt werden können, unterliegt daher regelmäßig nicht dem politischen Gestaltungsspielraum, sondern ist durch eine menschenrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beantworten.

  • Straffälligkeit und/oder Gewaltbereitschaft, vor allem bei jungen Männern, sind komplexe Themen, die nicht einfach über Abschiebungen zu lösen sind. Insgesamt ist die Gesellschaft auch seit vielen Jahren bestrebt, Alternativen zum Gefängnis für Straftäter*innen zu finden, wie z.B. Diversionsmaßnahmen, die seit vielen Jahren erfolgreich angewendet werden. Vor allem junge Menschen, die zum ersten Mal straffällig werden, verdienen eine zweite Chance und Unterstützung, um nicht nochmals straffällig zu werden. Die Stadt Wien tut sehr viel dafür, um Gewalt und Straftaten zu verhindern (Bildungsmaßnahmen, soziale und Arbeitsmarktmaßnahmen, Jugendarbeit usw.).

Zum Thema Armut und Obdachlosigkeit:

  • Viele Menschen, die von Armut, Arbeits- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, machen häufig Beschämungserfahrungen, die zu Stress und gesundheitlichen Belastungen (psychische, psychosomatische und somatische Erkrankungen) führen können. Geringschätzung und Respektlosigkeit lösen nicht nur negative Emotionen aus, sondern können auch dem Gebot der Gleichbehandlung widersprechen und die Gleichstellung untergraben. Der Anspruch, frei von Stigmata zu leben und damit verbunden, man selbst zu sein, ist ein wichtiger Aspekt in der Sicherstellung eines würdevollen Lebens im Sinne der Menschenrechte.

  • Sprache kann abwertend sein, wenn nicht sensibel mit ihr umgegangen wird. Es ist daher darauf zu achten, dass keine Generalisierungen/Pauschalierungen vorgenommen und Ausdrücke vermieden werden, die als abwertend empfunden werden können:

Geeignete Begriffe

  • Von Armut betroffen

  • Menschen mit Armutserfahrung

  • Menschen mit geringem Einkommen oder Einkommen unter der Armutsgrenze

  • ökonomisch benachteiligt

  • Männer, Frauen, Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen in Armut leben müssen

  • prekäre Einkommenssituationen

Ungeeignete Begriffe

  • die Armen

  • sozial schwach

  • Sozialschmarotzer

  • soziale Hängematte

  • unschuldig in Not geraten

  • arbeitsscheu

  • Armutskarriere

Wiener Lichtblicke (8) © Christian Fürthner, Stadt Wien – Kommunikation und Medien