3. Nachhaltig gesteuert

3.1 Am Anfang steht die Antragsbearbeitung

Eine rechtskonforme, kund*innenorientierte und einheitliche Bearbeitung aller Anträge bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der Behörde. Die Steuerung der Verfahren durch die Behörde beginnt somit nicht an der Spitze der Behörde, sondern beim einzelnen Antragsbearbeitungsprozess, an dem sich in Folge die Steuerung auf allen Ebenen der Behörde orientieren muss. Zu Beginn des Reformprozesses wurde daher für die Behörde ein integriertes Steuerungsmodell erarbeitet, das die Grundlage für die Verfahrensorientierung aller Bereiche der Behörde bildet.