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7.6 Qualitätssicherung

7. Anhang

Die österreichweit einheitliche Qualitätssicherung der Messdaten ist in der IG-L-Messkonzeptverordnung 2012 [2] in §10, §11, §20 und Anlage 4 geregelt. Diese Vorschriften basieren auf internationalen Normen und Leitfäden, um die unionsweite Vergleichbarkeit der Messwerte zu gewährleisten.

Basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben wurde von Vertretern der Länder, des Umweltbundesamtes, sowie des Bundes ein Leitfaden [11] zur Immissionsmessung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft [1] erarbeitet. Er enthält eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise für die Qualitätssicherung von Immissionsmessungen nach IG-L.

Das Wiener Luftmessnetz gleicht seine Messgeräte regelmäßig entsprechend dieser Vorgaben mit Referenz-Standards des Umweltbundesamtes ab, die ihrerseits auf internationale NIST-Standards rückführbar sind („National Institute of Standards and Technology“ https://www.nist.gov). Dadurch und viele weitere qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. regelmäßige Wartungen der Messeinrichtungen, tägliche Funktionskontrollen mit Eingreifschwellen, tägliche Sichtung der Messdaten) ist gewährleistet, dass die Messdaten des Wiener Luftmessnetzes innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Messunsicherheiten rückführbar auf internationale NIST-Standards ist.

Die Qualitätsziele der Messdaten werden gemäß Leitfaden [11] anhand der relativen erweiterten kombinierten Messunsicherheit beurteilt (siehe Abschnitt 7.7).

Um die Wirksamkeit der Qualitätssicherung weiter zu untermauern nimmt das Wiener Luftmessnetz regelmäßig und sehr erfolgreich an Ringversuchen des Umweltbundesamts teil. Die Testergebnisse der Teilnehmer sind auf der Seite des Umweltbundesamts öffentlich zugänglich [16]. Außerdem erfolgt regelmäßig ein gesetzlich verpflichtendes Audit durch das Umweltbundesamt als österreichisches Referenzlaboratorium.