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2.3 Informationswerte, Zielwerte und Alarmwerte gemäß Ozongesetz

2. Allgemeine Informationen

Informations- und Warnwerte für Ozon

Im Ozongesetz [3] sind Informations- und Alarmschwellwerte als Einstundenmittelwerte definiert, bei deren Überschreitung an irgendeiner Messstelle im Überwachungsgebiet I Nordostösterreich die Bevölkerung möglichst rasch zu informieren ist.

Tabelle 13 zeigt diese im Überblick.

Übersicht über die Informations- und Alarmschwellwerte von Ozon

Ozon

1MW

Informationsschwelle

180 µg/m³

Alarmschwelle

240 µg/m³

Tabelle 13: Übersicht der Ozon Informations- und Alarmschwellwerte

Anmerkung: Laut Ozongesetz, Anlage 1, ist die Informationsschwelle ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.

Zielwerte für Ozon

Zielwerte sind auch für Ozon gegeben, wie Tabelle 14 veranschaulicht.

Ozon Zielwerte: Gesundheits- und Vegetationsschutz

MW

Zielwerte ab dem Jahr 2010

Langfristige Ziele ab 2020

Gesundheitsschutz

MW8-O

120 µg/m³

im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als an 25 Tagen pro Jahr zu überschreiten

120 µg/m³

Vegetationsschutz

AOT40

18000 µg/m³h

gemittelt über 5 Jahre

6000 µg/m3h

Tabelle 14: Ozon Zielwerte bezüglich Gesundheits- und Vegetationsschutz

Der AOT40 wird unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte (1MW) zwischen 8 und 20 Uhr MEZ im Zeitraum von Mai bis Juli ermittelt, indem bei Einstundenmittelwerten über 80 µg/m³ jeweils die Differenz zu dem Wert von 80 µg/m3berechnet wird und diese Differenzen addiert werden.