2.3 Informationswerte, Zielwerte und Alarmwerte gemäß Ozongesetz
Informations- und Warnwerte für Ozon
Im Ozongesetz [3] sind Informations- und Alarmschwellwerte als Einstundenmittelwerte definiert, bei deren Überschreitung an irgendeiner Messstelle im Überwachungsgebiet I Nordostösterreich die Bevölkerung möglichst rasch zu informieren ist.
Tabelle 13 zeigt diese im Überblick.
Übersicht über die Informations- und Alarmschwellwerte von Ozon |
|
---|---|
Ozon |
1MW |
Informationsschwelle |
180 µg/m³ |
Alarmschwelle |
240 µg/m³ |
Anmerkung: Laut Ozongesetz, Anlage 1, ist die Informationsschwelle ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.
Zielwerte für Ozon
Zielwerte sind auch für Ozon gegeben, wie Tabelle 14 veranschaulicht.
Ozon Zielwerte: Gesundheits- und Vegetationsschutz |
MW |
Zielwerte ab dem Jahr 2010 |
Langfristige Ziele ab 2020 |
|
---|---|---|---|---|
Gesundheitsschutz |
MW8-O |
120 µg/m³ |
im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als an 25 Tagen pro Jahr zu überschreiten |
120 µg/m³ |
Vegetationsschutz |
AOT40 |
18000 µg/m³h |
gemittelt über 5 Jahre |
6000 µg/m3h |
Der AOT40 wird unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte (1MW) zwischen 8 und 20 Uhr MEZ im Zeitraum von Mai bis Juli ermittelt, indem bei Einstundenmittelwerten über 80 µg/m³ jeweils die Differenz zu dem Wert von 80 µg/m3berechnet wird und diese Differenzen addiert werden.