Magistratsabteilung 65 - Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
Die Magistratsabteilung 65 ist zuständig für allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs-, des Kraftfahr- und des Kraftfahrlinienrechts, für Ausnahmen von der höchstzulässigen Abstelldauer in Kurzparkzonen betreffend Beschäftigte und Betriebe, für alle Fahrschulangelegenheiten sowie Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot. Zu den Aufgaben zählen weiters alle rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten des Fiakerwesens einschließlich des Prüfungswesens. Außerdem werden alle Berufungsentscheidungen in Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung für den Wiener Berufungssenat vorbereitet.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Legistik
Begutachtung von Novellen zur Straßenverkehrsordnung, zum Führerscheingesetz und zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
Umsetzung mehrerer Novellen der (ortspolizeilichen) Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder
Novelle der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Höchsttarife für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Fiaker- und Pferdemietwagentarif 2012)
Projekte und Arbeitsgruppen
Organisation regelmäßiger Kontaktgespräche zwischen Magistrat und Landespolizeidirektion Wien zur Koordinierung und Abstimmung
Teilnahme an den Sitzungen des Verkehrsausschusses des Städtebundes
Teilnahme an den Sitzungen der Fachkommission Verkehr
Teilnahme an der bei den Wiener Linien angesiedelten Arbeitsgruppe zur Evaluierung und zum
Ausbau des Carsharings
Teilnahme beim Wartungsprojekt Parkraumbewirtschaftung PRB4B
Teilnahme beim Projekt „Parkraumbewirtschaftung PRBon“ (PRB Onlineantrag Neu), das 2024 abgeschlossen wurde und fortan gewartet und im Hinblick auf im laufenden Betrieb auftretende Bedarfe weiterentwickelt wird.
Erfolgreiche Teilnahme beim Call 8 des Innovationsmanagements im Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 23) mit dem Projekt „MA 65 goes KI“
Teilnahme am Arbeitsausschuss Mikromobilität des Bundesministeriums für Klimaschutz
Teilnahme am Umsetzungsprogramm Elektromobilität
Die Koordination und Überwachung des stationslosen E-Scooter-Sharings erfolgte durch regelmäßige Jour fix mit weiteren Dienststellen und den Betreiber*innen. Es wurden Vertragsstrafen verhängt und zwei Verträge im Jahr 2024 beendet. Zeitgleich wurde an der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Carsharing in Wien gearbeitet.
Teilnahme an internationalen Austauschformaten zum Thema (Mikro-)Mobilität
Mitarbeit als Briefing-Partner*in am „Rethinking Mobility“-Programm, das Studierenden die Möglichkeit bot, praxisnahe Mobilitätsinnovationen zu entwickeln.
Umsetzung (Prozessänderungen) der 41. Kraftfahrgesetz-Novelle (ab 1.1.2024 in Kraft) mit der die Fahrlehrausbildung reformiert wurde.