Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Das Aufgabengebiet der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) ist vielschichtig. Hervorzuheben ist die Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und die Betreuung von Petitionen für den Petitionsausschuss. Daneben ist die Abteilung Ansprechpartnerin in allen Fragen und Angelegenheiten zum Thema Melde- und Passservice. Weiters ist sie zuständige Stiftungs- und Fondsbehörde für Stiftungen und Fonds, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und ihren Sitz im Land Wien haben.

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

Wahlen

Organisation und Abwicklung von insgesamt 19 Volksbegehren. 7 Volksbegehren konnten von den wahlberechtigten Wiener*innen im Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023, 9 Volksbegehren im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 und 3 Volksbegehren im Eintragungszeitraum 6. bis 11. November 2023 unterstützt werden.

Auf Grund der Wahlrechtsnovelle 2023 des Bundes wurden sämtliche Gemeinden verpflichtet, bereits ab 2024 bei jeder Bundeswahl an jedem Wahlstandort zumindest ein barrierefrei erreichbares Wahllokal vorzusehen. Da in Wien rund 200 Wahlstandorte noch nicht barrierefrei erreichbar waren, wurde bereits im Frühjahr 2023 mit der Suche geeigneter neuer Wahlstandorte für die Europawahl 2024 und Nationalratswahl 2024 begonnen. Bereits Ende November konnten mit Hilfe von vielen Dienststellen der Stadt Wien die notwendigen neuen barrierefrei erreichbaren Wahlstandorte gefunden werden.

Passservice

Am 1. Dezember 2023 wurde erstmals der neue österreichische Reisepass mit überarbeitetem Design und neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben. Davor ausgegebene Reisepässe bleiben selbstverständlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitstag gültig.

Ab 5. Dezember 2023 startete der reguläre Betrieb der ID Austria. Wer einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis beantragt, erhält automatisch eine ID Austria, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.