Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht
Die Abteilung Wasserrecht (MA 58) ist Anlaufstelle für die Erteilung von Genehmigungen in den großen Rechtsbereichen Wasser- und Schifffahrtswesen, aber auch für jene in den Bereichen Jagd, Fischerei, Pflanzenschutz, Tierhalterecht, Tierversuchsrecht, Forstrecht oder Landwirtschaft. Die zuletzt genannten Bereiche werden unter dem Begriff "Landeskultur" zusammengefasst. Auch die Vollziehung von Verwaltungsstrafverfahren wie etwa nach dem Wiener Reinhaltegesetz und der Winterdienstverordnung des Magistrates der Stadt Wien, nach den Wiener Jagd-, Fischerei-, Weinbau-, und Tierhaltegesetzen sowie nach dem Forstgesetz 1975 fällt in den Vollzugsbereich der Abteilung. Darüber hinaus ist die Abteilung Wasserrecht als Rechtsdienststelle im Rahmen der Legistik bei der Vorbereitung von Entwürfen zu landesrechtlichen Vorschriften und für die Begutachtung von bundesrechtlichen Bestimmungen tätig.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Vollzug
Invasives Artengesetz
Im Rahmen des Vollzuges des Invasiven Artengesetzes hat die Abteilung Wasserrecht begonnen, die VESPA VELUTINA, die asiatische Hornisse, mit deren Einwanderung im Frühjahr/Sommer 2024 in Wien zu rechnen ist, zu bekämpfen, da diese hier nicht heimisch ist und insbesondere die Bienenvölker bedroht.
VO (EU) Nr. 1143/2014 (IAS-VO)
Im Rahmen des Vollzuges der IAS-VO und des Managements invasiver gebietsfremder Arten bereitet sich die Abteilung Wasserrecht insbesondere auf eine EU-weite Ausbreitung der VESPA VELUTINA (asiatische Hornisse) vor. Diese Art ist eine große Bedrohung für die heimischen Bienen und in weiterer Folge nicht nur für die Wiener Imkereiwirtschaft, sondern auch für Landwirtschaft und Tourismus. Eine effektive Bekämpfung erfordert hier nicht nur ein akkordiertes Vorgehen mit den benachbarten Bundesländern, sondern auch eine intensive Kooperation mit der Imker*innenschaft und die Verwendung neuartiger Methoden zur Bekämpfung und Eindämmung dieser invasiven Insektenvölker.