Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist für die Förderung des Wohnungsneubaus sowie der Wohnhaus- und Wohnungssanierung, für die Wohnbeihilfe und die Bewilligung von Eigenmittelersatzdarlehen zuständig. In ihren Verantwortungsbereich fallen weiters die Wohnbauforschung, die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Schlichtungsstelle. Diese beschäftigt sich mit Mietzins- und Betriebskostenüberprüfungen, Nutzwertfestsetzungen und Hauptmietzinserhöhungen im Zuge einer Wohnhaussanierung. Außerdem fungiert die Abteilung als Geschäftsstelle für die Wohnungskommissionen (soziale Wohnungsvergabe).

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

Aufgrund der stark steigenden Bau- und Finanzierungskosten wurde mit einer Novelle der Neubauverordnung im Oktober 2023 (LGBl. für Wien Nr. 25/2023) die Höhe des Landesdarlehens um 100 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche - bei Kleinbaustellen bis 2.000 Quadratmeter Nutzfläche sogar um 250 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche - angehoben und zusätzlich der Zinsatz von 1 Prozent auf 0 Prozent reduziert. Des Weiteren wurde eine Zusatzförderung in Form eines zusätzlichen Landesdarlehens in Höhe von 350 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche für Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Denkmalschutz) eingeführt. Ebenso wurden die Förderungen für die Einhaltung der kostenintensiven ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien im geförderten Wohnbau und für SMART-Wohnungen angehoben.

Objektförderungsmaßnahmen (Neubau, Wohnhaus- und Wohnungssanierung)

Im Jahr 2023 wurden für 2.877 neu zu errichtende Wohneinheiten und 96 Lokale Landesdarlehen in der Höhe von insgesamt 207,77 Millionen Euro bereitgestellt. Davon waren 1.089 SMART-Wohnungen, auf sie entfielen rund 10,98 Millionen Euro Zusatz-Landesdarlehen.

Thermisch-energetische Sanierung: Für 75 Wohnhäuser wurden 26,06 Millionen Euro nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse zur Verfügung gestellt. Die förderbaren Sanierungskosten betrugen 133,97 Millionen Euro.

Förderzusagen ergingen zu 42 Sockel-(Total-)Sanierungen, 71 Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung, Einbauten von Aufzügen, Anträgen zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie der Gebäudesicherheit, 30 Erhaltungsmaßnahmen bei Wohnhäusern sowie zu einem Wohnheim. Die Sanierungskosten betrugen insgesamt 452,36 Millionen Euro. Es wurden 88,3 Millionen Euro an einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen, davon 11,75 Millionen Euro Ökobeiträge, 84,02 Millionen Euro an Annuitätenzuschüssen beziehungsweise laufenden Zuschüssen (kumuliert über die gesamte Laufzeit) und rund 45,91 Millionen Euro an Förderungsdarlehen gewährt.

Für die Förderung von 3.421 Sonnenschutzmaßnahmen, 863 Sicherheitstüren, 383 Behindertenmaßnahmen, 997 Fernwärmeanschlüssen, 596 innovativen Heizungen, 44 thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, 66 altersgerechten und barrierefreien Umbauten sowie 174 weiterer Sanierungsmaßnahmen erhielten Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 16,96 Millionen Euro.

Subjektförderungsmaßnahmen (Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen)

2023 haben durchschnittlich 31.043 Personen Wohnbeihilfe im Gesamtausmaß von 43,47 Millionen Euro erhalten.

Es wurden 492 Eigenmittelersatzdarlehen im Gesamtausmaß von 5,04 Millionen Euro gewährt.

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

2023 wurden 729 Anträge auf Betriebskostenüberprüfungen, 3.498 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen, 17 Anträge auf Hauptmietzinserhöhungen, 2 Anträge auf Verlängerung der Einhebung vorläufig erhöhter Hauptmietzinse, 422 Anträge auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, 61 Anträge in Nutzwert- und Mietwertfestsetzungen, 100 Anträge auf Prüfung von Ablöseforderungen, 88 Anträge nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, 37 Anträge auf Festsetzung des Aufteilungsschlüssels, 340 Legungsanträge, 621 Anträge auf Feststellung der rückforderbaren Kaution, 168 Anträge nach dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz und 1.851 Anträge auf sonstigem Sachgebiet (unter anderem Investitionsersatz, Anerkennung als Hauptmieter*in) entschieden.