Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 21 A und 21 B - Stadtteilplanung und Flächenwidmung

Die Aktivitäten im Bereich der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, der Stadtteilplanung sowie der Mitwirkung in baubehördlichen Verfahren wurden 2023 fortgesetzt. Ziel war vor allem die Sicherung von ausreichend Flächen für die Schaffung von Wohnraum, Infrastruktureinrichtungen und Grün- und Erholungsräumen. 2023 wurden vom Wiener Gemeinderat 31 Plandokumente beschlossen.

Weiterführende Informationen: Zur Fachabteilung • Kontaktadresse MA 21 A • 
Kontaktadresse MA 21 B

Projekt- und Schwerpunktüberblick

Qualitätssichernde Planungsverfahren mit frühzeitiger Einbindung der Bürger*innen

Bei qualitätssichernden Planungsverfahren steht das Entwickeln und Planen von städtebaulichen Lösungsansätzen im Vordergrund, die durch individuelle Prozessplanung die Standpunkte aller Beteiligten wie Planer*innen, Investor*innen und Vertreter*innen der Stadt berücksichtigen. Auf diese Weise können auch Bürger*innen frühzeitig ihre Meinung und ihr lokales Wissen einbringen. Beispiele sind:

Strategische Planungen und Begleitung von Vorhaben auf großen innerstädtischen Flächen und in Stadterweiterungsgebieten

Mit dem Planungsinstrument "Stadtteilentwicklungskonzept" (SEK) wurden die Weichen für die Entwicklung von ganzen Bezirksteilen gestellt. Wo große Areale wie ehemalige Bahnhöfe, Gewerbegebiete oder Flächen im Anschluss an bestehende Siedlungsgebiete für neue Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten und urbane Infrastruktur erschlossen werden, sind Leitbilder ein räumlicher und zeitlicher Rahmen, der die qualitätsvolle Entwicklung und Bebauung ermöglicht. Diese Leitbilder werden bei Bedarf durch Detailkonzepte ergänzt.

Beispiele sind:

Stärkerer Schutz von alten Ortskernen mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Für einige der vielen gut erhaltenen Ortskerne wurden 2023 wesentliche Schritte zum stärkeren Schutz der ortstypischen Gebäude und Gebäudeensembles gesetzt. Auf Basis von Bestandsaufnahmen, Schutzzonenüberprüfungen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) und einer breiten Beteiligung der Bevölkerung setzte die Stadtteilplanung und Flächenwidmung teilweise strengere Bebauungsbestimmungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan fest, um dieses Ziel zu erreichen.
Beispiele sind:

Weiterentwicklung von Beteiligungsangeboten und Planungsverfahren

Parallel zu den konkreten städtebaulichen Projekten ist es für die Stadtteilplanung und Flächenwidmung wichtig, Instrumente und Grundlagen für die Planungsverfahren sowie Beteiligungsangebote weiterzuentwickeln. 2023 wurden Formate wie die Online-Infostunde, die Online-Umfrage, die Projektenewsletter und die Vorhabenliste weiterentwickelt und ausgebaut. Auch Dialogveranstaltungen vor Ort wurden angeboten.