Magistratische Bezirksämter
Die Wiener Bezirksämter sind mit mehr als 5 Millionen Kund*innen-Kontakten und weit über einer Million Erledigungen im behördlichen Bereich eine der wichtigsten Schnittstellen der Wiener Stadtverwaltung zu den Bürger*innen. Das umfangreiche Angebot der Bezirksämter reicht von diversen Leistungen für Gewerbetreibende mit der Bewilligung von Betriebsanlagen und Schanigärten über das Melde-, Pass- und Fundservice bis zur Ausstellung von "Parkpickerln". Im Vordergrund stehen dabei für die rund 600 Mitarbeiter*innen an den 19 Standorten Serviceorientierung und Kund*innen-Nähe.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Überprüfung von Schanigärten
Eine wesentliche Aufgabe der 4 Betriebsanlagenzentren in den Magistratischen Bezirksämtern ist die Genehmigung der Schanigärten von Gastgewerbebetrieben. Die Benützung des allen zur Verfügung stehenden öffentlichen Raums kann nur dann problemlos funktionieren, wenn dabei die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Deshalb überprüfen die Magistratischen Bezirksämter laufend, ob die Schanigärten auch genehmigungskonform betrieben und beispielsweise nicht zu groß aufgestellt werden. So haben die Magistratischen Bezirksämter im Jahr 2023 rund 2.500 Überprüfungen von Schanigärten in Wien veranlasst. Wird bei diesen Überprüfungen ein Verstoß festgestellt, werden die Betreiber*innen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Möglichkeit beraten beziehungsweise müssen sie auch mit Strafen und Nachzahlungen rechnen.
Organisation und Durchführung von Volksbegehren
Der Trend zu mehr Volksbegehren hat sich auch im Jahr 2023 bei der Tätigkeit der Magistratischen Bezirksämter niedergeschlagen. Schon im Vorfeld sind die Bezirksämter mit den Unterstützungserklärungen für alle Volksbegehren befasst. Über das gesamte Jahr liegen immer mehr als 30 Volksbegehren bei den Bezirksämtern zur Unterstützung auf. Für jene Volksbegehren, die 2023 die erforderliche Zahl an Unterstützungserklärungen erreicht haben, gab es im Laufe des Jahres insgesamt drei Eintragungszeiträume. Im April lagen 7 Volksbegehren zur Unterschrift auf, im Juni konnten 9 Volksbegehren unterschrieben werden und im November 3. Den Magistratischen Bezirksämtern kam im Zuge dessen insbesondere die Aufgabe zu, die Eintragungslokale in jedem Bezirk zu organisieren und das Personal für die Eintragungsstellen zu rekrutieren, dieses zu schulen und in den Eintragungswochen entsprechend zu beaufsichtigen. Damit war sichergestellt, dass alle Volksbegehren reibungslos durchgeführt werden konnten.
Überprüfung von Taxi-Betrieben
Das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk besitzt in Wien eine zentrale Kompetenz nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz für Taxi-Betriebe. Bei der Vollziehung wird vom Bezirksamt ein besonderes Augenmerk auf die Zuverlässigkeit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Taxi-Unternehmer*innen gelegt. So hat das Bezirksamt im Jahr 2023 insgesamt 2.135 Überprüfungen von Taxi-Betrieben durchgeführt. 835 Überprüfungen betreffen davon die Zuverlässigkeit, 854 die finanzielle Leistungsfähigkeit der Taxi-Gewerbetreibenden. Damit wird gewährleistet, dass nur zuverlässige Betriebe die Möglichkeit haben, als Taxi-Unternehmer*in zu fungieren. Diese werden vom Bezirksamt auch alle 5 Jahre dahingehend überprüft, ob Rückstände an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen. Ist dies der Fall und werden die Rückstände nicht so bald wie möglich beglichen, ist vom Bezirksamt die Gewerbeberechtigung zu entziehen.
Organisatorische Änderungen
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurden in den letzten Jahren mehrere Bezirksämter zusammengelegt, sodass sich der Zuständigkeitsbereich eines Bezirksamtes auf zwei benachbarte Bezirke erstreckt. Im Jahr 2023 wurden die Bezirksämter für den 3. und für den 11. Bezirk mit Beschluss des Stadtsenats vom 17. Jänner 2023 und die Bezirksämter für den 15. und für den 16. Bezirk mit Stadtsenatsbeschluss vom 12. Dezember 2023 zusammengelegt. Jene Verwaltungsbereiche, die von den Kund*innen besonders stark frequentiert werden, wurden aber im jeweiligen Bezirk belassen, sodass viele wichtige Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Beantragung eines Reisepasses, die Anmeldung eines Wohnsitzes oder die Ausstellung von "Parkpickerln", auch weiterhin im eigenen Bezirk erledigt werden können. In diesen Standorten sind bei Wahlen dann auch die Wahlreferate für die jeweiligen Bezirke untergebracht.