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Magistratische Bezirksämter

Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Die Wiener Bezirksämter sind mit mehr als fünf Millionen Kundinnen- und Kundenkontakten und weit über einer Million Erledigungen im behördlichen Bereich eine der wichtigsten Schnittstellen der Wiener Stadtverwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern. Das umfangreiche Angebot der Bezirksämter reicht von diversen Leistungen für Gewerbetreibende mit der Bewilligung von Betriebsanlagen und Schanigärten über das Melde-, Pass- und Fundservice bis zur Ausstellung von Parkpickerln. Im Vordergrund stehen dabei für die rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den 19 Standorten Serviceorientierung und Kundinnen- und Kundennähe.

Weiterführende Informationen zum Inhalt: Zu den Magistratischen BezirksämternKontaktadressenVirtuelles Amt

Projekt- und Schwerpunktüberblick

Organisation und Durchführung von Wahlen und Volksbegehren

Das Jahr 2024 war geprägt von den organisatorischen Vorbereitungen für die Europawahl am 9. Juni und die am 29. September abgehaltene Nationalratswahl.

Bei beiden Wahlen mussten von den Bezirksämtern schon Monate im Voraus die rund 1500 Wahllokale sichergestellt werden. Dabei war zu berücksichtigen, dass jedes Gebäude auch ein barrierefrei erreichbares Wahllokal aufweisen musste. Zu diesem Zweck mussten Wahllokale verlegt oder neue gefunden werden. Weiters kam den Bezirksämtern wie bei allen Wahlen die Aufgabe zu, für eine ordnungsgemäße Besetzung der Sprengelwahlbehörden zu sorgen, für Personen, die am Wahltag ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben konnten, die Wahlkarten auszustellen, das städtische Sprengelpersonal zu schulen und am Wahlsonntag für eine reibungslose Durchführung der Wahl in den Sprengeln zu sorgen.

Bei der Europawahl wurden von den Wahlreferaten der Bezirksämter für die 1.139.782 Wahlberechtigten insgesamt 197.591 Wahlkarten ausgestellt. Bei der Nationalratswahl waren 1.127.929 Personen wahlberechtigt, für die insgesamt 303.591 Wahlkarten in rund drei Wochen vor der Wahl ausgestellt worden sind.

Schließlich war vom 11.bis zum 18. März 2024 auch noch die Eintragungswoche für insgesamt vierzehn Volksbegehren, bei welchen auch die Bezirksämter die Eintragungslokale in jedem Bezirk zu organisieren sowie das Personal für die Eintragungsstellen zu rekrutieren und zu beaufsichtigen hatten.

Der gesamte Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und der Volksbegehren war neben den sonstigen Aufgaben der Magistratischen Bezirksämter zu bewältigen. Nur dem besonderen Engagement und der Einsatzbereitschaft aller involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war es zu verdanken, dass diese besondere Herausforderung erfolgreich bewältigt werden konnte.

Parkpickerl und E-Government

Eine in quantitativer Hinsicht besonders umfangreiche Aufgabe der Magistratischen Bezirksämter in ihrem Leistungskatalog ist die Ausstellung von Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner der Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung. Im Jahr 2024 wurden von den Bezirksämtern in diesem Zusammenhang 354.979 Anträge bearbeitet. Davon wurden bereits 95.753 online eingebracht.

Im Hinblick auf die immer stärker werdende Nachfrage nach digitalen Services haben die Magistratischen Bezirksämter ihr Online-Angebot für das Parkpickerl erweitert und den Prozess zur Beantragung eines Parkpickerl optimiert. Seit 13. März 2024 können die Wienerinnen und Wiener nunmehr auch ihr Parkpickerl für den Nebenwohnsitz („Schrebergarten“) sowie für den Haupt- und Nebenwohnsitz („Kombi-Parkpickerl“) rund um die Uhr bequem von zu Hause aus oder unterwegs beantragen. Auch Personen, die im Besitz einer Legitimationskarte (Diplomatinnen und Diplomaten) sind, ersparen sich ab sofort den Weg zum Amt. Ein persönliches Erscheinen im zuständigen Bezirksamt ist damit nicht mehr erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger die sich mit der ID –Austria identifizieren, haben zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Überblick über ihre gültigen Genehmigungen, offenen, abgelehnten oder abgeschlossenen Anträgen im Bereich des Parkpickerls zu verschaffen. Eine offene Zahlung kann über das E-Bezahlservice der Stadt Wien ebenso leicht getätigt werden wie eine Zurückziehung des Antrags. Neben diesen vielen Möglichkeiten können Betroffene die Einstellungen beziehungsweise die Zustimmungserklärung für das sog. „Erinnerungsservice“ (beim Ablaufen der Gültigkeit des Parkpickerls) selbst verwalten und ein bereits vorhandenes Einzahlungsdatenblatt eigenständig herunterladen.

Auch für Gewerbetreibende haben die Magistratischen Bezirksämter 2024 ihr E-Government-Angebot erweitert. Für alle Inhaber und Inhaberinnen von Gastgewerbetrieben gibt es jetzt die Möglichkeit, die für den Betrieb eines Gastgartens erforderliche Anzeige gemäß § 76a Gewerbeordnung online zu erledigen. Dies betrifft im Wesentlichen Gastgärten, die weniger als 75 Verabreichungsplätze aufweisen und in welchen weder gesungen noch musiziert wird.