1.3 Datenquellen
Das Monitoring beruht auf amtlichen Registerdaten, die eine Vollerhebung der Bevölkerung darstellen, und auf Stichprobenerhebungen, die auch Informationen über die Eltern der Wiener Bevölkerung enthalten.
Das Wiener Integrationsmonitoring beruht auf Indikatoren, die mit vorhandenen öffentlichen Datenquellen berechnet werden können. Einerseits werden Daten aus amtlichen Registern (Vollerhebung) herangezogen. Für den Zweck eines Integrationsmonitorings bieten Registerdaten oft jedoch nur ein eingeschränktes Angebot an Daten, die für das Messen von Integration relevant sind. So enthält das Bevölkerungsregister beispielsweise keine Informationen über die Eltern der erfassten Personen. Ein Migrationshintergrund kann mit Registerdaten daher nur durch die Staatsbürgerschaft oder das Geburtsland der erfassten Personen selbst dargestellt werden. In vielen Bereichen des Integrationsmonitorings wird daher auf Stichprobenerhebungen wie die Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (MZ-AKE) oder die Europäische Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zurückgegriffen, die beide von der Statistik Austria durchgeführt werden, da in diesen Erhebungen auch Informationen über die Eltern enthalten sind.
Amtliche Registerdaten
Für das Wiener Integrationsmonitoring werden unter anderem Daten aus amtlichen Registern herangezogen. Statistiken über den Bevölkerungsstand sowie über Wanderungen werden auf Grundlage des Zentralen Melderegisters (ZMR) und anderer Quellen von der Statistik Austria in Form des Bevölkerungsregisters (POPREG) aufgearbeitet.
Ebenfalls herangezogen wurden Verwaltungsdaten der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft zu Erstaufenthaltstiteln, der Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht zu Daten zur Mindestsicherung sowie des Fonds Soziales Wien zu Neuzugängen von geflüchteten Menschen in die Grundversorgung in Wien.
Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (MZ-AKE)
Die Stichprobe des Mikrozensus in Wien umfasst für jedes Quartal rund 5.600 Befragte, darunter zuletzt etwa 2.500 Befragte, von denen beide Elternteile im Ausland geboren wurden, darunter rund 1.900 selbst im Ausland geborene Personen. Befragt werden nur Privathaushalte, darin aber alle Mitglieder. Durchgeführt wird der Mikrozensus von der Statistik Austria seit 2004 in kontinuierlicher Form mit vierteljährlichen Berichtsterminen. Für den vorliegenden Integrationsmonitor standen Daten des Mikrozensus von Mitte 2007 bis Mitte 2022 zur Verfügung.
Die Konzentration auf Trends ermöglicht eine bessere Interpretation der Daten.
Da die Stichprobe des Mikrozensus in einem Bundesland für eine Altersgruppe (wie die 15- bis 24-Jährigen) und unterteilt nach Migrationshintergrund oder Ort des Bildungsabschlusses bereits recht klein ist, werden die unvermeidlichen Stichprobenschwankungen relativ groß. Daher darf und kann man die Werte eines einzelnen Quartals und selbst eines einzelnen Jahres nicht mehr interpretieren, sondern muss sich ausschließlich auf den Trend konzentrieren. Um das zu erleichtern, ohne den Blick auf die tatsächlichen Werte ganz zu versperren, werden im Integrationsmonitoring der Stadt Wien Durchschnittswerte für jeweils 36 Monate gleitend dargestellt. Das heißt, es wird beispielsweise ein Datenpunkt für den Durchschnitt von Mitte 2018 bis Mitte 2021 und der nächste für den Durchschnitt von Mitte 2019 bis Mitte 2022 abgebildet. Für Mikrozensus-Daten, die quartalsmäßig erhoben werden, werden die Durchschnitte für die 36 Monate jeweils von Jahresmitte zu Jahresmitte dargestellt. Bei den EU-SILC-Daten, die jährlich erhoben werden, werden die Durchschnitte für die 36 Monate jeweils von Jahresanfang zu Jahresende dargestellt. Die durchgängige Darstellung anhand solcher Perioden betont die für ein Monitoring zentralen Trendverläufe über die Zeit gegenüber kurzzeitigen Schwankungen, denn bei diesen wäre es häufig nicht möglich zu unterscheiden, ob es sich um reale Phänomene handelt, die nach einer Erklärung verlangen, oder bloß um zufällige Schwankungen in der Stichprobe.
Eine Eigenheit des Integrationsmonitors der Stadt Wien ist der Blick auf den Ort des höchsten Bildungsabschlusses, der, wie oben erwähnt, für das Monitoring von Integration viel aussagekräftiger ist, als es das Geburtsland wäre. Da im Mikrozensus jedoch nicht direkt danach gefragt wird, muss er aus den Angaben zum Jahr des höchsten Bildungsabschlusses, zum Jahr des Aufenthaltsbeginns und zum Geburtsland geschlossen werden. Dadurch ergibt sich eine geringe Unsicherheit, denn beispielsweise in Serbien geboren zu sein schließt nicht aus, den höchsten Abschluss in Deutschland gemacht zu haben. Diese Unsicherheit bezieht sich aber fast ausschließlich auf das konkrete Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Bei der für dieses Monitoring relevanten Unterscheidung, ob der höchste Bildungsabschluss aus dem Inland oder dem Ausland stammt, ist die Unsicherheit sehr klein.
EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
EU-SILC ist eine jährliche Befragung über Einkommen und Lebensbedingungen von Privathaushalten in der Europäischen Union. Seit 2011 beruhen die Angaben zu den Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf den Lohn- und Einkommenssteuerdaten. SILC erhebt jeweils das Jahreseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres, z. B. SILC 2020/21 enthält die Einkommensdaten von 2020.
Im Rahmen des Integrationsmonitors werden Haushalte einem Herkunftsland zugeordnet. In den von der Statistik Austria bereitgestellten Mikrodaten aus EU-SILC sind keine Haushaltsreferenzpersonen festgelegt. Daher wurden für den vorliegenden Integrationsmonitor alle Haushaltsmitglieder ab 25 Jahren und alle unter 25 Jahren, die nicht bei den Eltern leben, als für den Haushalt herkunftsrelevant angesehen. Wohnen in einem Haushalt Personen mit unterschiedlichen Herkünften, so wurde für die Klassifizierung des Haushalts unter den im Haushalt vorkommenden Herkünften die erste in der folgenden Aufzählung vorkommende Herkunft herangezogen: Österreich, EU 15/EFTA, EU seit 2004 (sofern sie im betreffenden Jahr bereits Mitglieder waren), Staaten im Gebiet des früheren Jugoslawien ohne EU-Mitgliedsstaaten, Türkei, andere sowie unbekannt.
Erhebungen der Stadt Wien
In einzelnen Bereichen des Integrationsmonitors, vor allem im Kapitel Zusammenleben, werden auch ausgewählte Ergebnisse aus einer von der Stadt Wien in Auftrag gegebenen Erhebung dargestellt. Die Studie „Zusammenleben in Wien“ wurde 2023 mit Umfragedaten von 1.104 Befragten durch das Institut SORA durchgeführt. Das gewählte Stichprobendesign ermöglicht, empirisch abgesicherte Aussagen über die Wiener Bevölkerung zu treffen.
Berichtszeitraum und Zeitreihen
Alle in dieser Publikation beschriebenen Daten beziehen sich entweder auf den 1. Jänner 2023 oder auf davorliegende Zeiträume.
Die auf Registerdaten beruhenden Zeitreihen im Integrationsmonitoring beziehen sich durchgehend auf den aktuellen Gebietsstand. In den Zeitreihen ab dem Jahr 2002 werden beispielsweise die der Europäischen Union (EU) in den Jahren ab 2004 beigetretenen Staaten seit dem Beginn der Zeitreihe der EU zugeordnet.
Bei den Berechnungen, die auf Stichprobenerhebungen basieren, werden einerseits wegen der für Wien vergleichsweise geringen Größe der Stichproben und andererseits auch, um Trends deutlicher sichtbar zu machen, die Ergebnisse als Durchschnittswerte für jeweils 36 Monate dargestellt.
Bei der MZ-AKE ist die letzte Untersuchungsperiode in der Regel 2019–2022. Im Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit beziehen sich die Auswertungen zur Nettoentlohnung auch auf Lohnsteuerdaten der MZ-AKE. Da die hierzu letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021 stammen, betreffen die Auswertungen zur Nettoentlohnung im Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit den Durchschnitt der Jahre 2019–2021.
Bei den EU-SILC-Daten ist aufgrund der verfügbaren Daten die letzte Untersuchungsperiode in der Regel 2019–2021. Da die EU-SILC-Daten, wie oben erwähnt, beim Einkommen jeweils das vorangegangene Kalenderjahr erheben, stammen die bei den im Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit und im Kapitel Gleichstellung und Partizipation letzten verfügbaren Daten zum Haushalteinkommen jedoch vom Jahr 2020. Die letzte Untersuchungsperiode läuft hier somit von Anfang 2018 bis Ende 2020.
Alle Berechnungen, die auf der MZ-AKE beruhen, beziehen sich auf Durchschnittswerte von Jahresmitte bis Jahresmitte der jeweiligen Beobachtungsperiode. Die einzige Ausnahme bilden Berechnungen zu Einkommen und Lohn. In diesen Fällen basieren die Berechnungen immer auf Kalenderjahren, d. h. es handelt sich um Durchschnittswerte von Jahresanfang bis Jahresende der jeweiligen Beobachtungsperiode. Alle Berechnungen, die auf EU-SILC-Daten beruhen, beziehen sich schließlich auf Durchschnittswerte von Jahresanfang bis Jahresende der jeweiligen Beobachtungsperiode.