2.7 Menschen mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell schlechter gestellt
Menschen mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell schlechter gestellt und leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. Dies betrifft insbesondere Wiener*innen, die aus einem Nicht-EU-Land zugewandert sind. So erzielen Frauen ohne Migrationshintergrund mit höchsten Bildungsabschluss Matura eine um rund 800 Euro höhere mittlere Entlohnung (Medianentlohnung) als Frauen, die aus einem Nicht-EU-Staat zugewandert sind und über das gleiche, im Ausland erworbene, Bildungsniveau verfügen. Selbst bei Frauen mit Hochschulabschluss beträgt die Differenz in der mittleren Entlohnung zwischen diesen zwei Gruppen von Frauen rund 500 Euro.
Bei männlichen Beschäftigten liegt der Unterschied zwischen Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit ausländischem Bildungsverlauf, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, bei rund 700 Euro (höchster Bildungsabschluss Hochschule) bzw. bei mehr als 1.000 Euro (höchster Bildungsabschluss Matura).
Seit dem Jahr 2017 sank der Gesamtanteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung an der Wiener Bevölkerung insgesamt kontinuierlich (2017: 8,0 %, 2022: 7,0 %). Der Anteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung unter Bürger*innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaat ist seit dem Jahr 2020 leicht gestiegen, während er bei allen anderen Bevölkerungsgruppen weitergesunken ist.