4. Gleichstellung & Partizipation

4.3 Einbürgerungen & Einbürgerungsrate in Wien

Die Einbürgerung ist eine grundlegende Voraussetzung, um eingewanderten Menschen politische Mitbestimmungsrechte und damit volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die absolute Zahl der Einbürgerungen in Wien bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau – ebenso die Einbürgerungsrate.

Chart

Tabelle

Einbürgerungen
2002 14672
2003 18085
2004 16354
2005 12240
2006 8654
2007 5200
2008 3782
2009 2855
2010 1745
2011 2071
2012 2491
2013 2422
2014 2632
2015 2967
2016 3055
2017 3899
2018 4121
2019 4563
2020 3435
2021 4138
2022 4478

Abb.1: Entwicklung der absoluten Zahl der Einbürgerungen in Wien von 2002 bis 2022.

Im Jahr 2022 wurde 4.478 Menschen in Wien die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (Abb. 1). Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit 2020 wieder leicht an, bleibt im Vergleich zu früheren Jahren allerdings niedrig. So erhielten vor 20 Jahren (im Jahr 2002) mehr als drei Mal so viele Personen die österreichische Staatsbürgerschaft als im Jahr 2022.

Die Einbürgerungsrate war Anfang der 2000er am höchsten, und ist seit 2010 kontinuierlich niedrig.

Die Zahl der neu eingebürgerten Wiener*innen ist nicht nur in absoluten Zahlen kleiner als zu Beginn der 2000er Jahre. Sie ist vor allem auch im Verhältnis zur gestiegenen Zahl der in Wien wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen niedrig. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stark gestiegen. Lebten im Jahr 2002 257.537 ausländische Staatsangehörige in Wien, waren es im Jahr 2023 678.866 (2022: 621.727, 2021: 604.435, 2020: 589.015) (Abb. 2).

Von den 621.727 Anfang 2022 in Wien lebenden ausländischen Staatsangehörigen wurden 4.478 Personen im Jahr 2022 in Wien eingebürgert. Dies ergibt eine Einbürgerungsrate von 0,72 % und bedeutet, dass im Jahr 2022 von 1.000 in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gerade einmal sieben die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde. Betrug die Einbürgerungsrate im Jahr 2002 in Wien noch rund 6 %, liegt sie seit 2009 kontinuierlich unter 1 % (Abb. 2).

Parallel zum starken Zuzug von ausländischen Staatsangehörigen nach Wien wurden in den vergangenen Jahren durch das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft die Hürden für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich angehoben. Mit der Staatsbürgerschaftsreform 2006 wurden die Schwellen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und den Nachweis von Deutschkenntnissen erhöht. Zudem wurden die Wohnsitzfristen verlängert. 2009 wurden die Voraussetzungen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und 2011 die erforderlichen Deutschkenntnisse weiter verschärft (von Niveau A2 auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für das Erlernen von Sprachen). 2017 wurden mit Einführung der zentral über den Österreichischen Integrationsfonds organisierten Integrationsprüfungen die Möglichkeiten, B1-Deutschkenntnisse nachzuweisen, eingeschränkt.

Laut den letzten verfügbaren Daten von Eurostat aus dem Jahr 2021 hatte unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Schweden mit 10,01 % die höchste Einbürgerungsrate. Im gleichen Jahr wurden in Österreich 0,6 % der in Österreich lebenden ausländischen Staatsangehörigen eingebürgert. Rechnet man auslandswirksame Einbürgerungen hinzu, so ergibt dies eine Einbürgerungsrate von 1,07 % – in jedem Fall eine weitaus niedrigere Einbürgerungsrate.

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Tabelle

Anspruch Ermessen Erstreckung
2002 14,7 41,43 43,87
2003 17,35 41,35 41,29
2004 22,18 38,31 39,51
2005 26,7 34,94 38,36
2006 30,01 35,3 34,69
2007 39,21 28,98 31,81
2008 47,94 21,81 30,25
2009 50,72 19,54 29,74
2010 54,44 16,79 28,77
2011 55,38 14,82 29,79
2012 52,99 16,26 30,75
2013 53,1 17,3 29,6
2014 57,1 17,33 25,57
2015 54,6 16,25 29,15
2016 54,93 14,96 30,11
2017 55,68 12,08 32,24
2018 58,92 11,82 29,26
2019 60,51 10,21 29,28
2020 66,4 9,11 24,48
2021 65,51 6,67 27,82
2022 64,87 5,98 29,14

Abb. 3: Anteile der Einbürgerungen nach den Rechtsgründen Anspruch, Ermessen sowie Erstreckung an den Einbürgerungen in Wien seit 2002 insgesamt (in %).

64,9 % der im Jahr 2022 in Wien eingebürgerten Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen, 6 % wurden aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert, und in 29,1 % der Fälle wurde die Staatsbürgerschaft auf Kinder oder Ehepartner*innen erstreckt (Abb. 3, siehe auch Rechtsteil in diesem Kapitel).

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Tabelle

Einbürgerungen
Österreich 1354
Ukraine 262
Iran - Islamische Republik 251
Russische Föderation 249
Serbien 224
Arabische Republik Syrien 220
Afghanistan 200
Türkei 179
Bosnien und Herzegowina 163
Indien 91

Abb. 4: Eingebürgerte Personen in Wien im Jahr 2022 nach Geburtsland (Top-10-Geburtsländer).

30,2 % der im Jahr 2022 in Wien eingebürgerten Menschen wurden bereits in Österreich geboren (Abb. 4). Damit ist Österreich auch im Jahr 2022, so wie in den Jahren zuvor, das häufigste Geburtsland von in Wien neu eingebürgerten Menschen.