5. Bildung

5.2 Einleitung

Bildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und ein enorm wichtiger Motor für den sozialen Aufstieg. Bildungsgerechtigkeit ist dabei eine zentrale Grundlage für Integration. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass Bildungserfolg, Bildungsaufstieg und Effekte von Bildung auf den Erwerbsstatus nicht von sozialer Herkunft und sozioökonomischer Position abhängig sein dürfen.

Empirische Forschung zu Bildung unterstreicht, dass es eine „soziale Vererbung von Bildung“ gibt, d. h. soziale Herkunft und der Bildungsstand der Eltern einen Einfluss auf den Bildungserfolg und auch die Bildungswege der Kinder haben. Maßgeblich in Hinblick auf den Bildungserfolg ist also der sozioökonomische, familiäre Hintergrund. Die soziale Herkunft wirkt dabei nicht unabhängig auf Bildungswege, sondern wird von anderen sozialen Merkmalen wie Geschlecht oder auch Migrationshintergrund verstärkt. Bildungsdefizite führen wiederum zu einer Verfestigung von sozioökonomischer Benachteiligung, da sie Entwicklungs- und Aufstiegschancen am Arbeitsmarkt verringern.

Bildungssysteme können maßgeblich zu Bildungsungleichheiten beitragen. So verstärken etwa Bildungssysteme, die Schüler*innen relativ früh in verschiedene Bildungspfade aufteilen, soziale Ungleichheit und die Bedeutung der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg.

Zuwanderung in ein neues Land kann zudem auch zur Abwertung von bestehenden Bildungsabschlüssen und Qualifikationen führen, die im Herkunftsland erworben wurden, da sie unter Umständen nur bedingt auf den Arbeitsmarkt des Einwanderungslandes übertragbar sind. Zudem kann Zuwanderung, vor allem auch im Kontext von Flucht, zu einer Unterbrechung von Bildungskarrieren führen.

Ein erfolgreiches und inklusives Bildungssystem muss gerade auch mit Blick auf die spätere Erwerbstätigkeit in der Lage sein, soziale und ökonomische Benachteiligungen abzubauen und unterschiedliche Voraussetzungen am Beginn einer Bildungslaufbahn auszugleichen, und zudem auch zugewanderten Personen mit etwaigen Bildungsdefiziten weitere Bildungswege eröffnen. In einer Einwanderungsstadt wie Wien kann dies nur dann gelingen, wenn die Vielfalt der Gesellschaft als Normalität verstanden, Gleichstellung unabhängig von der Herkunft angestrebt und Mehrsprachigkeit als Ressource und Kompetenz betrachtet wird.

Was wird im Themenfeld analysiert?

In diesem Kapitel wird Integration im Bereich der Bildung daran gemessen, inwieweit alle Wiener*innen einen gleichberechtigten Zugang zu (gleicher) Bildung haben und unabhängig von ihrer Herkunft sowie ihrem rechtlichen und sozialen Status ähnliche Kompetenzen erwerben können. In diesem Abschnitt des Monitorings werden daher sowohl der Bildungsstand und der Bildungserwerb der Wiener Bevölkerung als auch der Anteil der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden (das sind die so genannten NEETs, die englische Kurzbezeichnung für „Not in Employment, Education or Training“), aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.

Indikatoren

  • Bildungsstand – Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen (abgeschlossene und laufende Ausbildungen der Wiener Bevölkerung)

  • Bildungserwerb – Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen (Unterschiede und Veränderungen bei der Ausbildungsbeteiligung der Bevölkerung nach der Pflichtschule)

  • NEETs – Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden (Risiko von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit).