5.5 Bildungsmobilität zwischen Eltern und Jugendgeneration
Die Bildungsmobilität innerhalb einer Familie selbst kann mit den hier verwendeten Daten des Mikrozensus ab einem Alter von 19 Jahren nicht dargestellt werden. Allerdings ist es möglich, Veränderungen zwischen der so genannten Elterngeneration im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und der als Jugendgeneration bezeichneten Bevölkerungsgruppe im Alter zwischen 15 und 29 Jahren aufzuzeigen. Beim Indikator zur Bildungsmobilität zwischen diesen „Generationen“ wird der Anteil der Personen mit jeweils maximal Pflichtschulabschluss untersucht (Abb. 11).
Zwischen der Eltern- und Jugendgeneration aus Drittstaaten findet eine deutliche Reduktion des Anteils der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss statt.
Von zugewanderten Menschen einer Elterngeneration hin zu einer Jugendgeneration reduziert sich der Anteil der Personen mit geringer Bildung. Besonders sichtbar wird dies bei den Wiener*innen aus Drittstaaten: Zwischen der Bevölkerung mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus Drittstaaten zugewandert sind, im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und den in Österreich ausgebildeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 29 Jahren mit Eltern aus Drittstaaten kommt es zu mehr als einer Halbierung des Anteils mit geringer Bildung von rund 40 % auf etwa 17 %. Auch beim Vergleich der Bevölkerungsgruppen ohne Migrationshintergrund kann ein Bildungsaufstieg nachgewiesen werden, allerdings fällt dieser geringer aus als bei der aus Drittstaaten zugewanderten Bevölkerung. Während der Anteil der in Österreich ausgebildeten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und mit höchstens Pflichtschulabschluss zuletzt bei etwa 9 % lag, befand er sich bei den 15- bis 29-jährigen Wiener*innen ohne Migrationshintergrund bei rund 6 %.