5. Präventionsansätze in Österreich

5.3 Diskussion zu weiteren Präventionsmaßnahmen

Der Beschneidungsstatus der Mutter ist geburtshilflich relevant (siehe Unterkapitel 4.2) und sollte im Eltern-Kind-Pass festgehalten werden. Als Lokalisation eignet sich bei betroffenen Müttern die Anamneseseite. Außerdem bietet sich im Gespräch mit der Schwangeren bzw. mit der Mutter eine Möglichkeit, das Risiko für weibliche Kinder zu evaluieren.

Standardisierte gynäkologische Untersuchungen an Kindern bei Rückkehr aus Ländern mit hoher FGM Prävalenz sind aus Sicht der Verfasserinnen abzulehnen. Es fehlen sowohl genügend Expert*innen, die diese Untersuchungen mit entsprechender Qualifikation durchführen könnten als auch Evidenz, dass solche Maßnahmen das Risiko für die Betroffenen reduziert. Jedoch führen Zwangsuntersuchungen nachweislich zu Stigmatisierung und Traumatisierung der betroffenen Mädchen1.

In anderen Ländern gibt es einen Schutzbrief, welcher im Reisepass mitgeführt werden kann und über die Strafbarkeit von FGM/C informiert2. Dies soll dem Schutz vor FGM/C in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten dienen.

In Österreich wird das Mitführen dieses Schutzbriefes von Frauen aus betroffenen Communitys kritisch gesehen. Es besteht die Sorge, dass bei Passkontrollen bei der Einreise ins Herkunftsland Schwierigkeiten entstehen könnten, was aus ihrer Sicht den Nutzen des Schutzbriefs relativiert.

Aus Sicht der Expert*innen ist eine qualifizierte Aufklärung und Vorbereitung der Mädchen vor Reisen in die Herkunftsländer zielführender.

  1. Creighton, S.M. and D. Hodes, Female genital mutilation: what every paediatrician should know. Arch Dis Child, 2016. 101(3): p. 267-71.

  2. Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung. Deutsches Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Referat Öffentlichkeitsarbeit, 2023.