7.1 Allgemeines zu Vereinen bzw. zum Vereinsrecht
Eine Vielzahl der Fördernehmer*innen des Magistrats stellen Vereine dar, die mithilfe der ihnen gewährten Förderungen die Stadt Wien bei der Erbringung von Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen, unterstützen. Es ist jedoch – sowohl für die Förderdienststelle als auch für die in Betracht kommenden Vereine – wichtig zu wissen, dass Vereine sich nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, sondern trotz der Tatsache, dass die rechtlichen Anforderungen weniger streng sind als bei Kapitalgesellschaften, sie dennoch eine Reihe von Regeln beachten müssen, um ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den vereinseigenen Statuten durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung des Vereinsgesetzes, die Beachtung steuerlicher Vorschriften, die ordnungsgemäße Führung von Protokollen und Buchführung sowie die Beachtung von Haftungsfragen. Vereine sind zwar nicht gewinnorientiert, dennoch haben sie Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Mitgliedern, (Finanzierungs-)Partnern (in unserem Kontext insbesondere gegenüber der Stadt Wien als Fördergeberin) und nicht zuletzt auch der Gesellschaft als Ganzes (insbesondere, wenn der Verein Förderungen aus öffentlichen Mitteln erhält). Eine klare Organisationsstruktur, transparente Entscheidungsprozesse, eine regelmäßige Kommunikation mit den relevanten Interessengruppen (insbesondere auch mit der Fördergeberin) und eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Gebarung sind entscheidend, um die Integrität und Effektivität eines Vereins zu gewährleisten.