10.3 Die TDB aus Sicht der Fördernehmer*innen
Aus Sicht der Fördernehmer*innen tritt die Transparenzdatenbank als Transparenzportal in Erscheinung, ein im Internet zugängliches Informationsservice.
Potentielle Förderwerber*innen können sich dort in einem öffentlich zugänglichen Bereich über Förderprogramme (Leistungsangebote/“Förderungen“) des Bundes, der Länder und einiger Gemeinden informieren. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Förderprogrammes finden sich dort z.B. Informationen über die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderungen und Kontaktinformationen.
Fördernehmer*innen können sich aber auch am Transparenzportal mittels ID Austria, Finanz-Online-Kennung oder Unternehmensserviceportal-Kennung einloggen1 und Einsicht in folgende sie selbst betreffende Daten nehmen:
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Erhaltene und gemeldete Auszahlungen zu Förderungen/Transferleistungen
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Erhaltene Sozialversicherungsleistungen (z.B. Krankengeld): Da diese Leistungen auf Beiträgen basieren, werden sie als eigene Kategorie am Transparenzportal ausgewiesen.
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Erhaltene Ruhe- und Versorgungsbezüge (z.B. Pension): Diese werden als Teil des Einkommens dargestellt.
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Ertragsteuerliche Ersparnisse (z.B. Sonderausgaben, begünstigte Besteuerung bestimmter Einkünfte, Bildungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, etc.)
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Jahreseinkommen brutto und netto
Für Bürger*innen sowie für Unternehmen und sonstige nicht-natürliche Personen sind somit am Transparenzportal mehr als nur die erhaltenen Förderungen abrufbar. Die erhaltenen Förderungen/Transferzahlungen stammen aus den Leistungsmitteilungen der Fördergeber*innen. Die zusätzlichen Informationen stammen aus Datenbanken des Bundes. Auszahlungen an konkrete Personen sind dabei (mit Ausnahme bestimmter Covid-19-Wirtschaftshilfen, die Top 100 Endempfänger von ARF-Leistungen sowie Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit der Energiekrise2) nicht veröffentlicht oder frei zugänglich. Fördernehmer*innen haben jeweils ausschließlich Einsicht in ihre eigenen erhaltenen Leistungen. Am öffentlichen Transparenzportal werden lediglich die Auszahlungssummen bezogen auf das jeweilige Leistungsangebot angezeigt. Das BMF überlegt jedoch derzeit, das Transparenzportal zukünftig für die flächendeckende Veröffentlichung von Förderungen zum Zweck der Umsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergeben, zu nützen.
Fußnoten
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/menu_ml_meineLeistungen?.
↩https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/berichte/#persbezVeroeffentlichungen.
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