10. Transparenzdatenbank

10.2 Die TDB aus der Sicht der Fördergeberin (Förderdienststelle)

Aus Sicht der Förderdienststellen sind im Zusammenhang mit der TDB folgende Ebenen bzw. Funktionen zu unterscheiden:

  • Leistungsangebote

  • Leistungsmitteilungen

  • Personenbezogene Abfragen

Leistungsangebote sind abgegrenzte Förderprogramme, die jeweils insbesondere denselben Fördergegenstand, dieselben Rechtsgrundlagen, denselben potentiellen Fördernehmer*innenkreis, dieselben Fördervoraussetzungen etc. haben. Es handelt sich also um solche Förderprogramme, die als Leistungsangebote in der TDB erfasst sind.
(Zu beachten: Statt des Begriffes „Leistungsangebot“ wird im Rahmen des Systems Transparenzdatenbank auch der Begriff „Förderung“ verwendet.)

Die Leistungsangebote sind regelmäßig, insbesondere bei Änderungen in den Förderprogrammen (Rechtsgrundlage, Kontaktdaten, Links etc.), zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Die Leistungsangebote werden, sobald sie den Freigabeprozess durchlaufen haben, am Transparenzportal veröffentlicht. Das Transparenzportal bietet die Möglichkeit, über Förderprogramme zu informieren und potentiellen Fördernehmer*innen nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Es kann dabei auch auf eine eigene Online-Präsenz (Amtshelferseiten), Formulare etc. verlinkt werden.

Förderdienststellen sind darüber hinausgehend verpflichtet, auch bei der Konzeption neuer Förderprogramme das Transparenzportal zu nutzen, um ähnliche Förderprogramme anderer Fördergeber*innen zu sichten und zu prüfen. So kann bereits auf der Ebene der Förderprogramme vermieden werden, dass dieselben Sachverhalte unerwünscht doppelgleisig bzw. mehrfach gefördert werden.

Leistungsmitteilungen sind Meldungen an die TDB über konkrete Fördergewährungen und Auszahlungen an individuelle Fördernehmer*innen, die im Rahmen eines Leistungsangebotes getätigt werden. Auch Rückforderungen und Rückzahlungen der Fördernehmer*innen sind an die TDB zu melden.
(Zu beachten: „Leistungsmitteilungen“ werden im Rahmen des Systems der TDB auch als „Auszahlungen“ bezeichnet.)

§ 7 Abs. 1 des Wiener Fördertransparenzgesetzes bildet die ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die Übermittlung von Leistungsmitteilungen an die TDB.

Aufgrund der Abgrenzung des Förderbegriffs im Wiener Fördertransparenzgesetz sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zu folgenden Förderungen derzeit keine Leistungsmitteilungen an die TDB möglich:

  • Förderungen des Landes und der Gemeinde Wien , die im Hoheitsbereich und nicht im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt werden. Das sind Förderungen, die durch Bescheid zuerkannt werden (z.B. Mindestsicherung, Wohnbeihilfe).

  • Förderungen des Landes Wien , die datenschutzrechtlich als sensibel zu beurteilen sind, da Leistungsmitteilungen Rückschlüsse auf personenbezogene Daten besonderer Kategorien (vgl. Art 9 DSGVO, z.B. Gesundheitsdaten) zulassen würden.

Grundsätzlich werden Leistungsmitteilungen im Magistrat der Stadt Wien automatisiert im Wege einer Schnittstelle über das Fördermittel-Informationssystem FMI (vgl. Kap. 11) gemeldet. Voraussetzung ist, dass beim Förderfall das richtige Leistungsangebot und der Förderungsgegenstand hinterlegt sind. Leistungsmitteilungen können aber auch durch händisches Befüllen der Eingabemasken in der Anwendung TDB erfolgen (sogenanntes Dialogverfahren).

§ 7 Abs. 2 des Wiener Fördertransparenzgesetz bildet die ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die personenbezogene Abfrage aus der TDB. Mittels personenbezogener Abfrage kann ermittelt werden, welche Förderungen anderer Fördergeber*innen (z.B. Förderstellen des Bundes) ein/e konkrete/r Förderwerber*in erhalten hat. Voraussetzung dafür ist, dass im eigenen Leistungsangebot angegeben wird, dass eine Einsicht in andere Förderungen erforderlich ist und dies mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage (insbesondere § 7 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz) belegt wird. Die personenbezogene Abfrage kann somit ein Hilfsmittel dafür sein, ungewollte Doppel- bzw. Mehrfachförderungen zu vermeiden.

Neben der Überprüfung von unerwünschten Doppelförderungen ist über die TDB auch eine Einkommensabfrage möglich, wenn z.B. eine bestimmte Einkommensgrenze Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung ist.

Auch die personenbezogene Abfrage ist für jene Förderdienststellen, die ihre Förderungen im FMI abwickeln, durch eine implementierte Schnittstelle direkt im FMI möglich. Personenbezogene Abfragen können aber auch im Wege des Dialogverfahrens vorgenommen werden.