10. Transparenzdatenbank

10.1 Allgemeines zur Transparenzdatenbank

Die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank (TDB) ist ein System, das dazu dient, Förderprogramme unterschiedlicher Fördergeber*innen auf Bundes-, Landes- und zum Teil auch Gemeindeebene (z.B. Villach, Graz) sowie die Zahlungen im Rahmen dieser Förderprogramme zusammenzufassen und aufzubereiten. Eine solche Übersicht wurde insbesondere aufgrund der als unübersichtlich betrachteten föderalistischen Förderlandschaft für erforderlich erachtet. Mit der TDB werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Information der Öffentlichkeit über das Angebot an staatlichen Förderungen und über die bezogenen Leistungen

  • Effizientere und missbrauchssicherere Förderabwicklung (Hilfestellung für Abwicklungsstellen bei der Überprüfung der Fördervoraussetzungen – z.B. Überprüfung von Doppelförderungen, Überprüfung des Einkommens)

  • Effizientere Steuerung des Angebots an staatlichen Förderungen durch Bereitstellung von Daten und Auswertungen für statistische, planerische und steuernde Zwecke

Die Länder haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 verpflichtet, die TDB zukünftig flächendeckend und umfassend analog wie der Bund (mit einigen wenigen Ausnahmen) zu verwenden. Zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank müssen spätestens bis zum Sommer 2025 die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen in Kraft treten (in Wien wird das Wiener Fördertransparenzgesetz novelliert werden). Nähere Informationen dazu finden sich im TDB-Leitfaden, der für Magistratsdienststellen im Intranet veröffentlicht wurde.