14. Förderprogramm und Förderrichtlinie

14.2 Planung von Förderprogrammen

Grundsätzlich sollte es auf politischer Ebene eine Förderstrategie geben (z.B. Ziel ist die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes in der Stadt Wien), die auf Ebene der Förderdienststelle in Form eines Förderkonzepts näher konkretisiert wird (durch welche Maßnahmen/Förderungen könnte das Ziel erreicht oder beschleunigt werden? Planung von konkreten Förderprogrammen, z.B. Förderung von Fernwärmeanschlüssen, Luft- oder Erdwärmepumpen). Jeder Fördermaßnahme sollte ein klares Konzept zugrunde liegen, welches die Strategien, die mit den Förderungen verfolgt werden, beinhaltet. Weiters sind das Fördervolumen, die Ziele, Schwerpunkte und die beabsichtigten Wirkungen des geplanten Förderprogramms festzulegen.

Im Rahmen der Planung neuer Förderprogramme sollten grundsätzlich folgende Überlegungen angestellt werden:

  • Können für dieses Förderprogramm Ziele definiert werden, die eine Erfolgskontrolle zulassen?
    Der Fördergewährung sollen klare (Wirkungs-)Ziele zugrunde liegen. Dies setzt voraus, dass auch die angesprochenen Zielgruppen und die beabsichtigten Wirkungen des Förderprogrammes vorab genau festgelegt werden. Ziele sollten so formuliert sein, dass die Zielerreichung messbar ist.
    Welches Ziel mit einem Förderprogramm verfolgt wird und welche Zielgruppe erreicht werden soll, ist in der Förderrichtlinie festzulegen oder von den Förderwerber*innen im Förderansuchen/Förderantrag anzugeben.

  • Könnte das Förderziel auch durch andere Maßnahmen als durch geldwerte Leistungen erreicht werden? Ist die geplante Fördermaßnahme überhaupt geeignet, das Förderziel zu erreichen?
    Auch die Auswahl des geeigneten Förderinstrumentes bzw. der geeigneten Fördermaßnahme sollte sich am jeweiligen (Wirkungs-)Ziel orientieren. Geldzuwendungen sollten nur dann als Fördermaßnahme gewählt werden, wenn sie die effizienteste und effektivste Maßnahme zur Erreichung des vorab definierten Förderziels darstellen. Bestehen mehrere Förderinstrumente oder Fördermaßnahmen parallel zueinander, sind auch deren Wechselwirkungen untereinander zu beachten.

  • Steht das geplante Förderprogramm in Einklang mit den Aufgaben der Förderdienststelle (laut GEM)?
    Die Förderdienststelle sollte nur Förderungen gewähren, für die sie laut GEM zuständig ist.

  • Gibt es bereits ähnliche Förderprogramm anderer Fördergeber*innen?
    Werden von anderen Fördergeber*innen an dieselbe Zielgruppe bzw. für dieselben förderbaren Maßnahmen bereits Förderungen gewährt, so ist besonders genau zu prüfen, ob eine zusätzliche Förderung durch die Stadt Wien tatsächlich sinnvoll und notwendig ist. Bei beabsichtigten bzw. gewünschten Mehrfachförderungen oder Kofinanzierungen ist jedenfalls eine Abstimmung zwischen den Fördergeber*innen erforderlich.

  • Welcher Mittelbedarf ist für das geplante Förderprogramm zu erwarten? Können die Mittel für das geplante neue Förderprogramm woanders eingespart werden?
    Das voraussichtliche Fördervolumen sollte bereits bei der Konzeption des Förderprogrammes bekannt sein. Es ist vorab zu klären, ob die Grundlagen für eine realistische Bedarfsschätzung vorliegen. Neue Förderprogramme sollten nach Möglichkeit nicht zu einer Erhöhung der Gesamtausgaben führen, es ist auf einen effizienten Mitteleinsatz zu achten. Bei der Konzeption von Förderprogrammen sollten Prioritäten gesetzt und auf eine zielgerichtete Ausgestaltung geachtet werden, anstatt Geldzuwendungen nach dem „Gießkannenprinzip“ zu verteilen.

  • Welche Laufzeit soll das geplante Förderprogramm haben?
    Förderprogramme sollten grundsätzlich zeitlich befristet und degressiv gestaltet werden. Durch die Befristung wird auch sichergestellt, dass ein Förderprogramm nicht längere Zeit in der gleichen Form bestehen bleibt, ohne dass in regelmäßigen Abständen (z.B. bei Verlängerung) eine Reevaluierung der Effektivität und Effizienz des Förderprogrammes erfolgt.

  • Sind aussagekräftige Kriterien (Fördervoraussetzungen) für eine sachgerechte Entscheidung über Förderansuchen/Förderanträge definiert?
    Die Mittel für eine Förderung sind nur dann sinnvoll eingesetzt, wenn die Förderung auch treffsicher ist. Das setzt insbesondere eine sorgfältige Abgrenzung des potentiellen Fördernehmer*innenkreises sowie eine präzise und aussagekräftige Formulierung von Fördervoraussetzungen bzw. sonstiger Kriterien für die Förderwürdigkeit voraus.