9.3 Elektronische eigenhändige Unterschriften mit ID Austria (Elektronischer Identitätsnachweis - E-ID)
Falls Vorgänge tatsächlich gesetzlich eine handschriftliche Unterschrift erfordern, besteht die Möglichkeit, die Unterfertigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur vorzunehmen. Diese ist nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich – bis auf ein paar Ausnahmefälle – gleichgestellt.
Für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur muss die unterfertigende Person seit dem 5. Dezember 2023 eine ID Austria besitzen. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der ehemaligen Handysignatur und bietet noch mehr Möglichkeiten.
Die Registrierung der ID Austria kann nur über die Passbehörden durchgeführt werden. Zur Registrierung und im Weiteren zur Verwendung ist ein aktuelles Smartphone, das über einen Fingerabdrucksensor oder eine Gesichtserkennungsfunktion verfügt und auf dem eine relativ aktuelle Version eines Betriebssystems (Android oder iOS) installiert ist, erforderlich. Sofern keine Umstellung von der ehemaligen Handysignatur erfolgt, ist darüber hinaus ein aktuelles Passbild notwendig.
Die Verwendung der ID Austria erfolgt über eine App am Smartphone, wobei anzumerken ist, dass keine SMS – wie zu Zeiten der Handysignatur – versendet wird. Sofern man über kein Smartphone verfügt, besteht die Möglichkeit, die ID Austria mittels Mobiltelefon, das zum Empfang von SMS geeignet ist, in Verbindung mit einem physischen USB-Token (FIDO Sicherheitsschlüssel), zu verwenden.
Die ID Austria existiert in zwei Funktionsstufen. Zum einen jene mit Basisfunktionen (diese entspricht dem Funktionsumfang der ehemaligen Handysignatur) und zum anderen die vollwertige ID Austria. Letztere bietet weitere Funktionen, wie z.B. die Darstellung von behördlichen Ausweisen auf dem Smartphone (eAusweise).
Zukünftig wird es auch möglich sein, qualifizierte elektronische Signaturen ohne den Einsatz einer ID Austria im Elektronischen Akt (ELAK) zu erzeugen.