8. Datenschutz
8.5 Dokumentationspflichten
Aus der Rechenschaftspflicht folgend, sieht die DSGVO besondere Dokumentationspflichten vor. Darunter fallen als zentrale Pflichten die Anlage und Pflege eines Verzeichnisses, in welchem Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert sind. Dementsprechend wird diese Aufzeichnung auch „Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit“, oder kurz „DVT“ genannt. Die einzelnen DVT zusammen ergeben das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Informationen zur Erstellung einer DVT sind für die Förderdienststellen auf der Intranetseite der MA 63 abrufbar. Die MA 63 prüft die zu erstellenden DVT auch nach dem Datenschutzerlass und gibt diese frei.