13. Anwendungsbereich und Ausnahmen

13.2 Anwendungsbereich für Zuwendungen mit Sozial- und Familienleistungscharakter

Das Vorliegen einer förderwürdigen Leistung, die der Gewährung der Förderung gegenübersteht, unterscheidet die Förderung (ieS) insbesondere von Zuwendungen mit Sozial- und Familienleistungscharakter, welche die öffentliche Hand ohne das Erbringen einer förderwürdigen Leistung durch die/den jeweilige/n Empfänger*in auszahlt. Auch bei diesen Zahlungen handelt es sich um Leistungen der öffentlichen Hand, ohne von der/dem Empfänger*in dafür eine unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung zu erhalten.

Bei diesen Zuwendungen muss in den meisten Fällen nur das Vorliegen bestimmter Tatbestandmerkmale – beispielsweise ein geringes Einkommen der jeweiligen Person – als Voraussetzung zum Empfang der Geldleistung/Ermäßigung nachgewiesen werden (z.B. Arbeitslosengeld, Mindestsicherung/Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Studienzuschüsse bzw. sonstige Ausbildungshilfen, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Wohngeld, Übernahme von Essensbeiträgen bzw. Essensermäßigungen in Kinderbetreuungseinrichtungen).

Gleichzeitig wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich auch bei diesen Zahlungen um Förderungen im weiteren Sinn handelt, und sich daraus gewisse Rechtsfolgen und Verpflichtungen (beispielsweise im Rahmen der Teilnahme an der TDB) ergeben.

Da es sich auch bei diesen Zuwendungen mit Sozial- und Familienleistungscharakter um Förderungen (iwS) handelt, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Wiener Fördertransparenzgesetzes unterliegen, und auch bei diesen Leistungen zum Zwecke der Transparenz eine Gewährung/Auszahlung nur nach vorab genau definierten und einheitlich geltenden Kriterien zulässig ist, ist – sofern nicht ohnehin eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für diese Transferleistungen existiert – der Besondere Teil dieses Handbuches in den Grundzügen analog auch auf diese Leistungen anzuwenden.

Daraus ergibt sich insbesondere das Erfordernis einer Veröffentlichung (z.B. in Form einer Förderrichtlinie)

  • vorab ausdrücklich definierter Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung (z.B. bestimmtes Mindesteinkommen),

  • Angaben, in welcher Form ein Antrag eingereicht werden kann und welche Unterlagen/Nachweise erforderlich sind,

  • Angaben zur Auszahlung und zur Kontrolle bzw. allenfalls Widerruf/Rückforderung.