2. Energie von der Gewinnung bis zur Nutzung
2.1 Wien hat den geringsten spezifischen Energieverbrauch bundesweit
Wien lässt bei vielen klimaschutzrelevanten Indikatoren die anderen Bundesländer – zum Teil weit – hinter sich. Vor allem im Verkehrssektor und im Gebäude- bzw. Wärmebereich hat Wien die Nase vorn. Der Pro-Kopf-Endenergieverbrauch Wiens liegt bei nur 53 % des durchschnittlichen Verbrauchs aller Bundesländer.
Die wichtigsten Energie-Entwicklungen der letzten Jahre im Überblick:
- Der Energieverbrauch pro Kopf ist im bundesweiten Vergleich in Wien am geringsten. Er wies zuletzt 17.313 Kilowattstunden auf, gegenüber dem österreichischen Durchschnitt von 32.968 Kilowattstunden. (Vergl. Abb. 3.6.1)
- Der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase (THG) (gemäß BLI) pro Kopf sinkt weiterhin. Seit dem Jahr 2005 bis 2022 ist er um rund 29 % zurückgegangen. (Vergl. Abb. 3.5.5)
- Trotz des starken Bevölkerungswachstums ist der Energieverbrauch der Stadt Wien seit 2005 rückläufig. (Vergl. Abb. 4.6)
- Der Anteil erneuerbarer Energieträger am Endenergieverbrauch (inklusive Import und Abwärme) steigt in den letzten Jahren weiter an. Derzeit liegt er bei 27 % . (Vergl. Abb. 3.5.2)
- Fossile Energieträger dominieren mit 73 % weiterhin den Wiener Energieverbrauch. (Vergl. Abb. 2.6)
- Die Wienerinnen und Wiener besitzen mit 366 PKW pro 1.000 Einwohner*innen in Relation zur Einwohner*innen-Zahl die wenigsten Autos aller Bundesländer. (Vergl. Abb. 3.6.5)
- Der öffentliche Verkehr und die Fahrradnutzung steigen weiter an. Bereits 74 % aller Verkehrswege werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder auch zu Fuß bewältigt, davon 30 % allein mit dem öffentlichen Verkehr. Coronabedingt kam es vorallem im Jahr 2021 beim Modal Split zu einer markanten Veränderung gegenüber dem Vorjahr: Die Anzahl der Öffi-Nutzer*innen ging stark zurück und der Anteil der Fußgänger-*innen stieg markant an. Dieser Trend war 2022 leicht rückläufig, jedoch nutzen weiterhin weniger Verkehrsteilnehmer*innen den PKW als vor der Corona-Pandemie. (Vergl. Abb. 5.5.3)