2.2 Kriterien für eHealth Anwendungen
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Wichtige Kriterien für eHealth Anwendungen für Wien sind
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Anwendungen folgen den strategischen und operativen Zielen und Maßnahmen des Gesundheitswesens.
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Es wird ein Beitrag zur Patient*innenstromsteuerung und Entlastung von Krankenhausambulanzen geleistet.
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Es stehen die Menschen (Patient*innen und Mitarbeiter*innen der GDAs) im Mittelpunkt, die digitale Lösung ist kein Selbstzweck.
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Der Fokus wird auf die Verbesserung der Prozesse im Gesundheitssektor gelegt (statt nur die Datenströme zu betrachten).
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Im Rahmen des Projekts wird eine formative oder summative Evaluation zur Messung des Wirksamkeitspotentials durchgeführt.
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Es wird ein Beitrag zu einem flächenwirksamen eHealth-System geleistet, insbesondere um qualitätsvolle Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen, Abläufe zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren.
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Dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich (und Sozialbereich) wird entgegengewirkt.
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Die etablierte öffentliche Gesundheitstelematikinfrastruktur wird verwendet und ausgebaut.
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Die Finanzierung und Verantwortlichkeiten im Betrieb werden berücksichtigt (z.B. Hotline bei technischen Problemen), ebenso ein eventuell notwendiges regulatorisches Rahmenwerk.
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Anwender*innengruppen werden in die Entwicklung eingebunden.
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Gender- und Diversitätsaspekte und daraus resultierende Bedürfnisse werden berücksichtigt.
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Ein „Digital Divide“ wird verhindert (Inklusion), es ist auf Patient*innenbefähigung zu achten.
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Änderungen in der Gesellschaft werden berücksichtigt, z.B. Services sind auch mobil zugreifbar.
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Die Erreichung der Ziele der Smart City Wien Rahmenstrategie und der Gesundheitsziele 2025 (siehe Abschnitt „ Einbettung in Initiativen der Stadt Wien “) werden unterstützt.
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Die Grundsätze des Wiener Leitbilds des digitalen Humanismus (siehe Abschnitt „ Einbettung in Initiativen der Stadt Wien “) werden berücksichtigt.
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Alle Dimensionen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind schon bei der Konzeption eines Systems zu berücksichtigen („privacy by design“) und standardmäßig auf „privat“ gesetzt („privacy by default“).
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Daten sollen für das Gesamtsystem nutzbar sein können, ebenso ist ein geregelter Secondary Use der Daten anzustreben.