3.6 Strategisches Ziel S5: Für Gesundheitsversorgung und Steuerung relevante Register etablieren
Das strategische Ziel S5 mit den operativen Zielen und den Maßnahmen ist in der österreichischen eHealth-Strategie wie folgt definiert.
Bundesgesetzlich vorgesehene Register bestimmter Gesundheitsdaten sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems. Sie unterstützen die Versorgungsqualität, die Patientensicherheit und die Systemsteuerung. Über explizit gesetzlich verordnete Register hinausgehend werden auf der Verknüpfung von Routinedaten basierende, virtuelle Register, für die es wenig bis keine Notwendigkeit zur zusätzlichen Datenmeldung gibt, an Relevanz gewinnen. Neben den bundesgesetzlich vorgesehenen und auf Routinedaten basierenden Registern gibt es noch weitere registerartige Bestände an Gesundheitsdaten (Studienregister, Interventionsregister bei Fachgesellschaften etc.), die zwar nicht direkt an das öffentliche Gesundheitssystem und seine Steuerung angebunden sind, aber im Anlassfall wesentliche Daten bereitstellen können.
Operative Ziele
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Im Jahr 2030 verfügt Österreich über eine klar und transparent definierte Menge an bundesgesetzlich vorgesehenen und/oder über die zweckgebundene Verknüpfung von pseudonymisierten Routinedaten geschaffenen Registern.
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Sowohl in bundesgesetzlich vorgesehenen Registern mit expliziter Datenerhebung wie auch in auf der Verknüpfung von Routinedaten basierenden, virtuellen Registern, werden Gesundheitsdaten vollständig und in hoher Qualität über effiziente und an den Standards der öffentlichen GTI ausgerichtete, einheitliche Schnittstellen eingemeldet. Die Daten stehen über gesetzeskonform definierte Schnittstellen für die Sekundärnutzung in Systemsteuerung sowie Forschung zur Verfügung.
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Für nicht bundesgesetzlich vorgesehene Gesundheitsdatenbestände gibt es Vorgaben hinsichtlich Transparenz (in Bezug auf Datenqualität, Metadaten, etc.), Auffindbarkeit, Zugänglichkeit (via Sekundärnutzungsschnittstellen), Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.
Maßnahmen
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Etablieren eines Prozesses zur transparenten und evidenzgeleiteten Entscheidung zur Führung bundesgesetzlich vorgegebener sowie über Routinedaten-Verknüpfung ermöglichter Register
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Überarbeiten und Vereinheitlichen der Einmelde- und Nutzungsschnittstellen
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Vorgaben für nicht bundesgesetzlich vorgegebene Register hinsichtlich Schnittstellen und Sekundärdatennutzung
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Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität in relevanten Registern
Die Stadt Wien und die Wiener Stakeholder im Gesundheits- und Sozialbereich haben folgende Schwerpunkte, Vorhaben und Initiativen bei der Umsetzung des strategische Ziels S5.
Umsetzung in Wien
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Wien hat das Ziel vorhandene zentrale Register zu verwenden und primär die Bedarfe mit den bestehenden Registern abzudecken bzw. ist es Ziel entsprechende Erweiterungen bestehender Register zu erreichen, um die Bedarfe abzudecken (Langfristig)