3. Österreichische eHealth Strategie und Wiener Umsetzung

3.3 Strategisches Ziel S2: Telegesundheitliche Präventions- und Versorgungsangebote schaffen

Das strategische Ziel S2 mit den operativen Zielen und den Maßnahmen ist in der österreichischen eHealth-Strategie wie folgt definiert.

Telemedizin hat in ihren unterschiedlichen Ausformungen das Potential, die Zugänglichkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung in Österreich zu stärken. Speziell unter dem Motto des „digital first“-Prinzips (vgl. S1) kann die Telegesundheit in Kombination mit entsprechenden anderen Angeboten die Versorgungslandschaft weiterentwickeln. Die Systempartner bekennen sich zur Entwicklung und zum Ausbau telegesundheitlicher Prävention- und Versorgungsangebote unter Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit im Zugang zum Gesundheitswesen.

Operative Ziele

  1. Ein Netz telegesundheitlicher Versorgungsangebote befindet sich im Aufbau, das eine Verbesserung der Patientenversorgung bietet und auf der Gesundheitsberatung 1450 aufsetzt.

  2. Die Telegesundheit unterstützt die Zusammenarbeit von GDA im Sinne der integrierten Versorgung.

  3. Anbieter*innen von telegesundheitlichen Lösungen sowie deren Nutzer*innen verfügen über klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen und Vorgaben für ihre Teilnahme am öffentlichen Gesundheitssystem.

Maßnahmen

  1. Entwicklung standardisierter Vorgaben und Prozesse für telegesundheitliche Lösungen und deren Anbindung an die öffentliche GTI (hinsichtlich Interoperabilität, Datenschnittstellen, Anwendungsfälle etc.)

  2. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für Telegesundheit

  3. Entwicklung von Vorgaben zur telegesundheitlichen Leistungserbringung (Möglichkeiten, Limitationen, Voraussetzungen, Verpflichtungen, Ausstattung) inklusive Definition von Struktur- und Prozessqualitätskriterien (digitaler Strukturplan Gesundheit) und angestrebter Outcomes

  4. Transfer und Skalierung von best-practice Lösungen zur telegesundheitlichen Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen GDA im Sinne der integrierten Versorgung

  5. Entwicklung eines Konzepts, Pilotprojekts und Umsetzungsplans für flächendeckende telegesundheitliche Versorgungsangebote inkl. Prozesse unter Berücksichtigung verschiedener Settings

  6. Rollout flächendeckender telegesundheitlicher Versorgungsangebote inkl. Prozesse

  7. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu den Möglichkeiten und Limitationen von Telegesundheit für Bürger*innen und GDA

Die Stadt Wien und die Wiener Stakeholder im Gesundheits- und Sozialbereich haben folgende Schwerpunkte, Vorhaben und Initiativen bei der Umsetzung des strategische Ziels S2.

Umsetzung in Wien

  • Bereitstellung von Telemedizinische Services über ein geplantes Wiener Landesgesundheitsportal. Die Basisfunktionalität für eine Telekonsultation ist in der ersten Phase der Implementierung geplant (Kurzfristig)

  • Videokonferenzmöglichkeit intramural für z.B. Patient*innen mit Diabetes, chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose, post-akuten Infektionssyndromen oder auch onkologischen Erkrankungen (Kurzfristig)

  • Im Rahmen eines Pilotprojekts „Digitale Notfallversorgung für Pflegeheim-Bewohner*innen“ können durch Videokonsultation mit Fachärzt*innen vermeidbare Spitalsaufenthalte reduziert und die Qualität als auch Effizienz der Notfallversorgung von Pflegeheim-Bewohner*innen erhöht werden (Kurzfristig)

  • In Wien gibt es eine hohe Dichte an Kooperationspartner*innen für innovative digitale Forschungsprojekte, z.B. MedUni Wien, FH Campus Wien, FH Technikum Wien, Austrian Institute of Technology (AIT) (Kurzfristig)

  • Landes-Zielsteuerungsübereinkommen 2024 – 2028 für Wien, Maßnahme zu operativem Ziel 11

    • Auf Bundesebene getroffene Regelungen zur Entwicklung und Regulierung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu ausgewählten Krankheitsbildern der Integrierten Versorgung werden partnerschaftlich pilotiert. Mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen und optimalen Patienten*innenversorgung ist es essentiell, dass alle beteiligten GDA mit deren Arbeitsprozessen einbezogen werden. (Kurzfristig)

    • Harmonisierung der Projekte auf Landesebene entsprechend den bundesweiten Rahmenbedingungen zu Konzeptionierung und Umsetzung der in Art. 7 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgelegten Vorhaben (Kurzfristig)

    • Implementierung von telemedizinischen Services auf Landesebene vor allem im Hinblick auf integrierte Versorgungsmodelle (Kurzfristig)

    • Ausbau der Nutzung von e-Rezept im intra- und extramuralen Bereich (bspw. niedergelassene Nicht-Vertragspartner*innen, Spitalsambulanzen) (Kurzfristig)

    • Implementierung einer elektronischen Transportanweisung für die Verordnung von Krankentransporten im intra- und extramuralen Bereich (Kurzfristig)

  • Unterstützung bei österreichweiten ELGA- und eHealth Projekten mit hoher Bedeutung für Wien

    • Weiterentwicklung e-Medikation - funktionale Weiterentwicklung und Optimierung der e-Medikation (Mittelfristig)

    • Patient Summary (schneller Überblick über die verfügbaren medizinischen Informationen zu einem Patienten) - hat für Wien grundsätzliche Bedeutung (Mittelfristig)

    • Digital unterstützte Medikationsprozesse – grundsätzliche Bedeutung für die Patient*innenversorgung in Wien (Mittelfristig)