Sitzungen der Bezirksvertretung des 11. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Sitzungsprotokolle und Anträge als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Simmering auf und stehen als Download zur Verfügung.
Protokolle und Anträge 2024
Protokolle und Anträge 2023
- Sitzung vom 6. Dezember 2023
- Protokoll vom 13. September 2023: 383 KB PDF
- Protokoll vom 7. Juni 2023: 271 KB PDF
- Protokoll vom 8. März 2023: 257 KB PDF
Protokolle 2022
- 17. Dezember 2022: 393 KB PDF
- 14. September 2022: 474 KB PDF
- 15. Juni 2022: 222 KB PDF
- 9. März 2022: 340 KB PDF
Protokolle und Anträge 2021
Protokolle und Anträge 2020
- Sitzung der Bezirksvertretung vom 16. Dezember 2020
- Sitzung der Bezirksvertretung vom 16. September 2020
Protokolle 2020
- 30. November 2020: 196 KB PDF
- 10. Juni 2020: 915 KB PDF
- 11. März 2020: 882 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an die Bezirksvorsteherin beziehungsweise den Bezirksvorsteher gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jede Bezirksrätin und jeder Bezirksrat das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden.
Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträtinnen und Stadträte oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten.
Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-11111
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