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Kulturförderung im 15. Bezirk

Der Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus fördert kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen, die einen wesentlichen Bezug zum Bezirk haben.

Die Kulturkommission Rudolfsheim-Fünfhaus lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben. Gefördert werden kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen oder Workshops im Bezirk, die einen starken Bezirksbezug aufweisen. Gefördert werden auch digitale Kulturprojekte.

Förderantrag

Folgende Richtlinien stellen die Basis für die Einreichung und Vergabe von Förderungen dar:

Richtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung

Termine und Fristen

Ansuchen für Förderungen müssen spätestens am Ende der Einreichfrist im Büro des Bezirksvorstehers eingelangt sein.

Beachten Sie bitte die Einreichfristen. Diese enden etwa 1 bis 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Kulturkommission. Die Ansuchen werden in folgenden Sitzungen behandelt:

  • Sitzung am 21. Jänner 2025: Einreichfrist bis 13. Jänner 2025
  • Sitzung am 18. Februar 2025: Einreichfrist bis 10. Februar 2025
  • Sitzung am 18. März 2025: Einreichfrist bis 10. März 2025
  • Sitzung am 22. April 2025: Einreichfrist bis 10. April 2025
  • Sitzung am 20. Mai 2025: Einreichfrist bis 12. Mai 2025
  • Sitzung am 17. Juni 2025: Einreichfrist bis 6. Juni 2025
  • Sitzung am 9. September 2025: Einreichfrist bis 1. September 2025
  • Sitzung am 21. Oktober 2025: Einreichfrist bis 10. Oktober 2025

Förderrichtlinien

Hauptkriterium ist ein starker Bezirksbezug. Es wird ein möglichst vielfältiges Angebot gefördert. Emanzipatorische, multikulturelle, erinnernde, generationenübergreifende, bildende und geschlechtersensible Aspekte werden besonders berücksichtigt. Für Förderungswerber*innen sind folgende Gesichtspunkte zur Vergabe zu beachten:

Lokaler Bezug

Es werden Projekte gefördert, die von Einzelpersonen, Vereinen und Kultureinrichtungen aus Rudolfsheim-Fünfhaus initiiert werden und die

  • die Bezirksbevölkerung als Haupt-Zielgruppe haben oder
  • Themen inhaltlich behandeln, die für den 15. Bezirk relevant sind.
Die Förderrichtlinien erfordern jedenfalls einen Vereinssitz oder einen Hauptwohnsitz in Wien. Veranstaltungen müssen im Bezirk stattfinden.

Vielfältiges Kultur- und Wissenschaftsangebot

Das Ziel ist die Förderung eines möglichst vielfältigen Programmes. Insbesondere werden aber auch innovative Projekte gefördert, die von den klassischen Projekten abweichen.

Räume für Dialog schaffen

Projekte, die einen Dialog zwischen Kunstschaffenden und Bewohner*innen ermöglichen oder die Besucher*innen sogar dazu animieren, sich künstlerisch einzubringen (etwa Mitmachtheater, Workshops usw.), werden als besonders bereichernd erachtet.

Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot

Angebote, die für die Besucher*innen kostenlos sind oder sozial gestaffelte Eintrittspreise vorsehen, machen Kunst und Kultur im Bezirk besser für alle zugänglich. Niederschwellige Kunst- und Kulturangebote im öffentlichen Raum sind daher sehr erwünscht.

Diversität und Inklusion

Projekte, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Identitätskonzepten oder Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für ein solidarisches und buntes Rudolfsheim-Fünfhaus.

Förderung frauenspezifischer Projekte

Projekte, die sich mit frauenspezifischen Themen befassen, von Frauen initiiert oder verfasst wurden oder an deren Umsetzung Frauen maßgeblich beteiligt sind, werden bevorzugt gefördert.

Verlässlichkeit bei Einhaltung der Vorgaben und Abrechnung

Bei wiederkehrender Antragsstellung wird die bisherige Zusammenarbeit bei der Entscheidung über eine etwaige Förderung einbezogen.

Einhaltung formaler Qualitätskriterien

  • Um die Förderwürdigkeit beurteilen zu können, ist eine ausreichend ausführliche und verständliche Projektbeschreibung erforderlich.
  • Außerdem muss die Kostenaufstellung verständlich und nachvollziehbar sein und dem Umfang des eingereichten Projektes sowie der beantragten Förderhöhe entsprechen.
  • Etwaige Eintrittsgelder müssen transparent dargestellt sein.
  • Termin und Ort der Veranstaltung sind gesondert anzugeben.

Kontakt

Bezirksvorstehung des 15. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-15110
Kontaktformular