Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 20. Dezember 2001 | 133. Stück |
133. Kundmachung: | Festsetzung einer Sondergebühr für die Inanspruchnahme der Sonderklasse im Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Krankenhaus Lainz |
133.
Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festsetzung einer Sondergebühr für die Inanspruchnahme der
Sonderklasse im Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im
Krankenhaus Lainz
Die Wiener Landesregierung hat folgenden Beschluss gefasst:
I.
(1) Gemäß § 45 Abs. 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes
1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das
Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 48/2001, wird für die Inanspruchnahme
der Sonderklasse bei postoperativer Betreuung tagesklinischer Patienten im
Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Krankenhaus Lainz eine
Gebühr in Höhe von 55,96 Euro pro Behandlungstag
festgesetzt.
(2) Die jeweils durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgesetzte
Anstaltsgebühr für stationäre Sonderklassebehandlungen
entfällt, sofern die Gebühr gemäß Abs. 1 zu entrichten
ist.
II.
Die für die Behandlung von tagesklinischen Patienten in der
Sonderklasse neben der Gebühr gemäß Punkt I Abs. 1 zu
entrichtenden Behandlungsgebühren können in Vereinbarungen mit
Trägern der privaten Krankenversicherung pro tagesklinischem
Behandlungsfall pauschaliert werden.
III.
(1) Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 verliert die Kundmachung der Wiener
Landesregierung betreffend die Festsetzung einer Sondergebühr für die
Inanspruchnahme der Sonderklasse im Institut für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde im Krankenhaus Lainz, LGBl. für Wien Nr. 60/1996, ihre
Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Impressum: Medieninhaber: Land Wien,
Herstellung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580
Horn
LGBl. für Wien ist erhältlich in
der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre und kann bei der
MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular