Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 14. Dezember 2001 | 124. Stück |
124. Gesetz: | Änderung der Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk |
124.
Gesetz über eine Änderung der Grenze zwischen
dem 16. und 17. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die
Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz
1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 44/2000, festgelegte Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk wird im
Bereich des Kongressparkes wie folgt geändert:
1. Die in der Straßenmitte der Sandleitengasse von Nord nach Süd
verlaufende alte Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk wird bis zum
Schnittpunkt mit der Verlängerung jenes Saumes, der im Norden den
Kongresspark gegen die Liebknechtgasse abgrenzt, und der gleichzeitig der
südliche Rand des südlichen Gehsteiges in der Liebknechtgasse ist,
nach Süden verlängert. In diesem Schnittpunkt winkelt die
Bezirksgrenze nach Osten ab und folgt dem eben genannten Saum bis zum
östlichen Rand des östlichen Gehsteiges in der Urbangasse. Sie folgt
dann diesem östlichen Pflastersaum in der Urbangasse nach Norden bis zum
südlichen Rand jenes Fußweges, der in der Dürauergasse
längs des Hauses 4–10 verläuft. Am östlichen Ende dieses
Fußweges – an der Grenze zwischen den Häusern Dürauergasse
4–10 und 2 – knickt die Bezirksgrenze in Verlängerung dieser
Hausgrenze nach Südwesten und verläuft solange in dieser Richtung, bis
sie auf den den Kongresspark begrenzenden Pflastersaum trifft. Im Schnittpunkt
kommt es dann wieder zu einem rechten Winkel, sodass die Bezirksgrenze diesem
Pflastersaum bzw. dessen Verlängerung nach Südosten folgt und dabei
die Kainzgasse überquert. Im Schnittpunkt mit dem den Kongresspark
begrenzenden Pflastersaum kommt es abermals zu einem rechten Winkel, in dessen
Folge die Bezirksgrenze diesem Pflastersaum so lange nach Nordosten folgt, bis
sie auf den südlichen Rand des Fußweges in der Liebknechtgasse
trifft. Dort bildet die Bezirksgrenze eine Ecke und folgt dem südlichen
Rand des Fußweges, der gleichzeitig die nördliche Begrenzung der
Parkanlage ist, nach Südosten bis zum östlichen Ende dieses
Fußweges. Sie wendet sich dort nach Süden und trifft senkrecht auf
jenen Saum, der in der Liebknechtgasse die nördliche Begrenzung des
Kongressparks und gleichzeitig der südliche Rand des südlichen
Gehsteiges ist. Diesem Saum folgt sie nach Osten, bis sie auf die in der
Straßenmitte der Beringgasse verlaufende alte Bezirksgrenze
trifft.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk ist
der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu
entnehmen.
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