Veröffentlichungen gemäß Wiener land- und forstwirtschaftliches Gleichbehandlungsgesetz
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Seit der Novelle des Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021 - LAG), §§ 133 ff, ist die Veröffentlichung im Internet für folgende Angelegenheiten durch die land- und forstwirtschaftliche Gleichbehandlungskommission vorgesehen:
- Gutachten der land- und forstwirtschaftliche Gleichbehandlungskommission (§ 5 Absatz 3 Wr. GlbG Land- und Forstwirtschaft)
- Rechtskräftige Urteile, die Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes feststellen (§ 6 Absatz 6 Wr. GlbG Land- und Forstwirtschaft)
- Verletzung der Pflicht zur Berichtslegung gemäß § 6a Absatz 1 und 2 Wr. GlbG Land- und Forstwirtschaft durch den Arbeitgeber (§ 6a Absatz 4 Wr. GlbG Land- und Forstwirtschaft)
Zu den einzelnen Punkten gibt es derzeit keine Informationen.
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Stadt Wien | Wasserrecht
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