Bekanntmachungen zum Abfallwirtschaftsgesetz

Bestimmte ortsfeste Behandlungsanlagen, die einer Genehmigungspflicht nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 unterliegen und die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, unterliegen einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

Diese sieht eine Bekanntmachung des Antrags beziehungsweise des Bewilligungsbescheides vor.

In der Kundmachung des Antrags beziehungsweise des Bewilligungsbescheides ist darauf hinzuweisen, bei welcher Behörde dieser und zu welchen Zeiten eingesehen werden kann.

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