Kulturförderung in Penzing
Die Förderung kann über einen Förderantrag angesucht werden. Behandelt werden die Anträge in der Kommission für Kultur und Sport der Bezirksvorstehung Penzing. Die Abrechnung übernimmt die Kulturabteilung (MA 7).
Voraussetzungen
- Die Veranstaltungen müssen im 14. Bezirk stattfinden.
- Einzelpersonen müssen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, Vereine müssen ihren Vereinssitz in Wien haben.
- Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vollständig eingelangt sein. Vollständige Anträge werden gemäß des Durchführungszeitpunktes in der Sitzung der Kommission für Kultur und Sport behandelt (siehe Termine und Einreichfristen).
- Schulische Veranstaltungen können leider nicht über die Bezirkskulturförderung gefördert werden. Bei Erwachsenenbildung und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit wird auf die Fördermöglichkeiten der MA 13 verwiesen.
- Auf sämtlichen Drucksorten zur Veranstaltung (Einladungen, Plakate usw.) muss unter Verwendung des Bezirkswappens oder Bezirkslogos auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
- Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen sowie Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen.
Förderkriterien
Die Höhe der Förderung ist von mehreren Kriterien abhängig. Auch die Anzahl der eingereichten Anträge wirkt sich auf die Förderhöhe aus. Nach folgenden Förderkriterien wird über die Förderung entschieden:
- Lokaler Bezug
- Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot
- Gleichstellung, Diversität und Inklusion
- Vielfältiges Kulturangebot
- Einhaltung formaler Qualitätskriterien
Lokaler Bezug
Die Förderrichtlinien erfordern einen Vereinssitz in Wien oder einen Hauptwohnsitz in Wien. Veranstaltungen müssen im 14. Bezirk stattfinden. Zudem werden Projekte, die von Penzinger*innen, Penzinger Vereinen oder Kultureinrichtungen initiiert werden, bevorzugt behandelt.
Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot
Kunst und Kultur in Penzing sollen für möglichst alle Personen zugänglich sein. Angebote, die für Besucher*innen kostenlos sind oder die sozial gestaffelte Eintrittspreise haben, werden daher bevorzugt behandelt. Auch niederschwellige Kunst- und Kulturangebote im öffentlichen Raum in Penzing werden bevorzugt behandelt.
Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag an, ob oder wie viel Eintritt Sie für Ihre Veranstaltung verlangen.
Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Projekte, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für ein buntes, solidarisches und inklusives Penzing. Solche Projekte werden bevorzugt gefördert. Projekte, bei denen Frauen in leitenden Funktionen mitwirken, sind besonders förderungswürdig.
Vielfältiges Kulturangebot
Die Bezirksförderung soll ein möglichst vielfältiges Kulturprogramm in Penzing ermöglichen. Wenn zum Beispiel bereits viele Theaterprojekte gefördert wurden, erhält eine Konzertreihe den Vorzug und umgekehrt. Es werden aber auch innovative Projekte bevorzugt gefördert, die von den klassischen Darbietungsformen abweichen.
Einhaltung formaler Qualitätskriterien
Um die Förderwürdigkeit beurteilen zu können, ist eine ausführliche und verständliche Projektbeschreibung erforderlich. Die Kostenaufstellung muss verständlich und nachvollziehbar sein und dem Umfang des eingereichten Projektes sowie der beantragten Förderhöhe entsprechen. Etwaige Eintrittsgelder und Förderungen anderer Stellen müssen transparent dargestellt sein. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge können nicht behandelt werden.
Termine und Fristen
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingelangt sein.
2024 findet keine Sitzung der Kommission für Kultur und Sport mehr statt. Termine für 2025 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Kurzfristig können sich auch Terminverschiebungen ergeben oder Sitzungen entfallen. Grundsätzlich werden Anträge gemäß des Durchführungszeitpunktes behandelt.
Veranstaltungsdatenbank
Bitte tragen Sie Ihre Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank ein. Die Veranstaltungen werden somit auf wien.gv.at aufscheinen.
Fragen zum Antrag?
Bei Fragen zu Ihrem Antrag können Sie sich gern an die Bezirksvorstehung Penzing wenden:
- E-Mail: post@bv14.wien.gv.at
- Telefon: +43 1 4000-14115
Bei Fragen zur Abrechnung eines bereits geförderten Projektes wenden Sie sich bitte an die MA 7 - Dezentrale Bezirkskulturförderung.
Weitere Unterstützungen für den Kunst- und Kulturbereich
- Bildung und Jugend (MA 13): Förderungen - Erwachsenenbildung und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
- Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7): Förderungen und Einreichfristen
- Kunst im öffentlichen Raum (KÖR): Förderung einreichen
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport: Förderungen
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-14111
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Die Bezirksvorstehung Penzing informiert monatlich über Aktuelles aus dem 14. Bezirk.