Sie erhalten hier folgende Informationen zu Ihrem
KFZ-Kennzeichen:
· Gültigkeit des Parkpickerls (ausgestellt von einem Magistratischen Bezirksamt)
· Gültigkeit der Pauschalierungsvereinbarung (ausgestellt von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen)
· Gültigkeit der Ausnahmebewilligung (ausgestellt von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten)