Vorbeugender Brandschutz - Berufsfeuerwehr Wien

"Vorbeugender Brandschutz" sind alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Ausbruch eines Schadensfeuers zu verhindern und gegebenenfalls die Gefahren und Folgen eines Brandes wirksam einzugrenzen.

Der "Vorbeugende Brandschutz" gliedert sich grundsätzlich in:

  • Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, zum Beispiel die Bildung von Brandabschnitten und die Verwendung nur ausreichend sicherer Bauprodukte
  • Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen, zum Beispiel die Errichtung und der Betrieb von Brandmeldeanlagen und automatischen Löschanlagen
  • Betrieblich-organisatorische Brandschutzmaßnahmen. Nur, wer weiß, was sie oder er im Ernstfall zu tun hat, kann dies auch richtig tun. Deswegen gibt es in Betrieben jährliche Unterweisungspflichten, gegebenenfalls Betriebsbrandschutzorganisationen unter Führung einer oder eines Brandschutzbeauftragten oder der Betriebsfeuerwehr.
Brandschutzmanschette verschließen Kunststoffrohre

Eine Brandschutzmanschette verschließt Kunststoffrohre.

Aufgrund ihrer Erfahrungen aus dem Einsatzgeschehen können die Mitarbeiter*innen der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68) in Angelegenheiten des Vorbeugenden Brandschutzes beraten. Als Berufsfeuerwehr ist sie jedoch dabei keine Behörde, Beratungen sind daher grundsätzlich rechtsunverbindlich.


Rechtsverbindliche Auskünfte und Bescheide erteilen die zuständigen Behörden in folgenden Bereichen:

Die Stadt Wien - Feuerwehr und Katastrophenschutz stellt auch brandschutztechnische Amtssachverständige, die aber dem jeweiligen Amt, der Behörde, zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz
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