Fremdkind-Adoption - rechtliche Situation für Lesben und Schwule
In Ländern wie Schweden, Großbritannien oder den Niederlanden ist es gleichgeschlechtlichen Paaren schon länger erlaubt, ein Kind zu adoptieren. In Österreich war die sogenannte Fremdkind-Adoption gleichgeschlechtlichen Paaren bis zum 31. Dezember 2015 verboten, Lesben und Schwule konnten lediglich als Einzelperson ein Kind adoptieren. Eine Adoption eines minderjährigen Kindes, insbesondere eines Kleinkindes, durch eine Einzelperson wird allerdings selten bewilligt.
Der VfGh der Republik Österreich hat mit seinem Urteil vom 11. Dezember 2014 (VfGh G 119-120/2014-12) erkannt: "dass gleichgeschlechtliche Partner gemeinsam kein Wahlkind adoptieren können, ist verfassungswidrig". Er hob daher dieses Adoptionsverbot auf.
Das bedeutet, dass seit dem 1. Jänner 2016 auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam Kinder adoptieren dürfen und es hier keinerlei Unterschiede mehr zwischen gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren gibt.
Adoption in Wien
Die Vermittlung von Adoptivkindern ist in Wien dem Magistrat und einzelnen anerkannten Stellen vorbehalten. Diese sollte man kontaktieren, wenn man eine Adoption eines Kindes anstrebt. Das zuständige Referat für Adoptiv- und Pflegekinder der Abteilung Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) prüft die Eignung der Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller. Nachdem diese einen Adoptionselternkurs absolviert haben, erteilt die MA 11 die erforderliche Pflegestellenbewilligung.
Adoption aus dem Ausland
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist deutlich komplizierter, da hier die Rechtslage des Herkunftslandes des Kindes zusätzlich zur österreichischen Rechtslage berücksichtigt werden muss. Dennoch entscheiden sich Lesben und Schwule oft erfolgreich für diesen Weg.
Stadt Wien | Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten
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