Formen und Auswirkungen von Diskriminierung - Lesben, Schwule und Transgender-Personen
Verschiedene Arten von Diskriminierung lassen sich unterscheiden:
- Direkte oder unmittelbare Diskriminierung
- Wenn eine Person direkt diskriminiert wird, also etwa einen Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts nicht bekommt
- Indirekte oder mittelbare Diskriminierung
- Wenn eine Person indirekt von einer scheinbar neutralen Regelung nachteilig betroffen wird
- Belästigung und sexuelle Belästigung
- Es stellt eine Belästigung dar, eine Person einzuschüchtern, anzufeinden oder zu beleidigen, die dies als unerwünscht, unangebracht oder anstößig empfindet. Ist die Belästigung der sexuellen Sphäre zuzurechnen, so liegt eine sexuelle Belästigung vor.
Mögliche Auswirkungen von Diskriminierung
Opfer von Diskriminierung kann jeder Mensch werden, denn Menschen werden aufgrund unterschiedlicher Merkmale diskriminiert. Das Tragen einer Brille oder einer Zahnspange, ein individueller Kleidungsstil, die Art zu sprechen oder verschiedene besondere oder mangelnde Fähigkeiten machen jemanden ebenso schnell zum Opfer von Ausgrenzung und Diskriminierung wie Aussehen, Geschlecht, Religion, Kultur, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, ethnischer Hintergrund oder Alter.
Diskriminierung zu erfahren verletzt jeden und jede. Auch wenn sich jemand diese Verletzung nicht anmerken lässt, oder sich gar besonders cool verhält, hinterlässt dennoch jede Diskriminierung Verletzungen. Wird jemand nur ein Mal Opfer einer leichten Diskriminierung, wird diese Person- abhängig von ihren sogenannten "Copingstrategien" - wohl leicht damit fertig werden, und die Diskriminierung vielleicht nicht einmal als solche benennen.
Wird jemand öfter oder gar regelmäßig diskriminiert, so führt dies unweigerlich zu massiven Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der psychischen Stabilität. Depressive Reaktionen oder gesteigerte Aggression können die Folge davon sein. Daher ist es wichtig, sich vertrauensvoll jemandem anzuvertrauen und die Schuld nicht bei sich selbst zu suchen, denn niemand ist selbst schuld daran, diskriminiert zu werden.
Sinnvoll ist es, nicht mit einer Vertrauensperson offen über Diskriminierungserfahrungen und die damit verbundenen Gefühle zu sprechen, sondern auch professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Hilfe und Unterstützung bei Diskriminierung
Die Zuständigkeit in Diskriminierungsfällen ist auf verschiedene Stellen verteilt, die miteinander vernetzt sind und fallbezogen kooperieren:
- WASt (Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten) - zuständig für Lesben, Schwule und Transgender-Personen
- Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung - zuständig für die Durchsetzung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes
- Gleichbehandlungsanwaltschaft - zuständig für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes
- Behindertenanwalt - zuständig für die Durchsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Sozialministerium - Behindertengleichstellung - zuständig für die Durchsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Stadt Wien | Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten
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