Gleichstellungsprogramm für Bedienstete der Stadt Wien

Das Gleichstellungsprogramm ist ein gesetzlich verankertes Instrument mit klaren Zielen und Vorgaben zur Förderung von Frauen in unterrepräsentierten Berufsfeldern (siehe Berufsfelder-Verordnung: 227 KB PDF) und zur Herstellung von Chancengleichheit. Es ist ein wesentliches Instrument zur Beseitigung von Benachteiligung und Unterrepräsentation von Frauen als Bedienstete der Gemeinde Wien.

Gemäß § 38 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes (W-GBG) werden die Zielvorgaben des Gleichstellungsprogramms vom Bürgermeister für den Zeitraum von 3 Jahren festgelegt. Das aktuelle Gleichstellungsprogramm wurde für die Zeit vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026 erlassen.

Das Gleichstellungsprogramm beinhaltet 4 Zielvorgaben zur Umsetzung der Frauenförderung und Gleichbehandlung in den einzelnen Dienststellen.

Zielvorgaben

Aufgrund der organisatorischen Besonderheiten der einzelnen Bereiche wurden im Rahmen des Gleichstellungsprogramms 2024 bis 2026 eigene Zielvorgaben festgelegt:

Die Zielvorgaben wurden an die Dienststellen übermittelt und die Daten wurden zur Verfügung gestellt.

Berichtswesen

Über den Grad der Umsetzung der Zielvorgaben muss jährlich berichtet werden. Der Bericht über das jeweilige Jahr ist bis längstens 17. Februar des Folgejahres zu erstellen. Für das Berichtswesen sind ausschließlich die entsprechenden Formblätter zu verwenden. Sofern die Ziele nicht erreicht wurden, ist eine Begründung abzugeben.

Kontakt

Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten steht für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie bietet auch Informationsveranstaltungen zum Gleichstellungsprogramm an.

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