4 R-Methode im Gender Mainstreaming
Das vom Dezernat Gender Mainstreaming bevorzugte Instrument zur Gender-Analyse ist die 4 R-Methode. Diese beruht im Wesentlichen auf der zentralen Frage: Wer (Repräsentation) bekommt was (Ressourcen) und warum (Realität und rechtliche Situation)?
Ausgehend vom Ist-Stand und dieser Analyse können die unterschiedlichen Gender-Interessen, Hinweise auf notwendige Veränderungen und Umsetzungsmöglichkeiten abgeleitet werden.
1. Repräsentation
Wer sind die Nutzer*innen und wie setzen sich diese nach dem Geschlechterverhältnis zusammen?
- Ist die genaue Anzahl bekannt? Oder kann ein Zahlenverhältnis geschätzt werden?
- Wer ist auf das Angebot besonders angewiesen?
- Wer kann das Angebot nicht nutzen?
- Zu beachten sind dabei - soweit möglich - auch weitere Merkmale wie Alter, Einkommensverhältnisse oder Migrationshintergrund.
Beispiele
Wer bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung? Wer nutzt Parkanlagen und Hallenbäder oder von der Stadt Wien geförderte Sporteinrichtungen? Wer wendet sich Infotelefone und Hotlines?
2. Ressourcen
Wie verteilen sich Mittel und Möglichkeiten auf die unterschiedlichen Nutzer*innen? Entscheidend sind Informationen über die Verteilung von Zeit, Raum und Geld und den Zugang zu Informationen.
- Haben alle Nutzer*innen, Klient*innen, Interessent*innen einen adäquaten Zugang zu Informationen über das Angebot?
- Werden bei der Planung und Gestaltung die unterschiedlichen spezifischen Lebens- und Zeitsituationen von Frauen und Männern, zum Beispiel die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse, berücksichtigt?
- Welche Möglichkeiten haben Frauen und Männer, das Angebot, die Dienstleistungen oder die Einrichtung in Anspruch zu nehmen?
- Haben Frauen und Männer wirklich die gleichen Chancen zur Nutzung der Angebote beziehungsweise der Dienstleistungen?
Beispiele
Wer nimmt sich mehr Platz im Park, auf dem Spielplatz oder im Warteraum? Wie ist die Verweildauer in Spitälern? Wie viele Plätze stehen in Obdachloseneinrichtungen oder für Beratungen speziell für Frauen und Männer zur Verfügung? Werden Frauen und Männer gleichermaßen in Informationsbroschüren angesprochen, zum Beispiel durch geschlechtergerechte Sprache, Bildauswahl, Beispiele? Stehen bei Bedarf muttersprachliche Unterlagen zur Verfügung?
3. Realität
Warum ist die Situation so? Wo sind Ansätze zu Veränderungen? Bei diesem Schritt geht es um ein erstes Einschätzen von Hintergründen und Ursachen der Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Zu hinterfragen sind Rollenbilder, Werte und bisherige Vorgangsweisen.
- Wurden die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern erkannt und berücksichtigt?
- Wird Frauen und Männern, die zum Beispiel Beratung oder ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, mit unterschiedlichen Einstellungen beziehungsweise Vorurteilen begegnet?
- Ist eine unterschiedliche oder spezifische Behandlung von Frauen und Männern sachlich begründet und/oder zur Beseitigung von Diskriminierungen vielleicht sogar notwendig?
Beispiel
Kinder haben grundsätzlich den gleichen Zugang zu Sportanlagen - egal, welches Geschlecht sie haben. Sie sind aber zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Wertehaltungen in der Erziehung (zu Hause wie in der Schule), aufgrund von Vorbildern im Freundeskreis oder der Darstellung von Sportarten in den Medien nicht an den gleichen Sportarten interessiert. Speziell Mädchen haben oft auch kein Interesse an der Teilnahme an Wettbewerben. Somit haben gerade Mädchen ohne gezielte Förderung nicht die gleichen Möglichkeiten und Ausgangsbedingungen.
4. Rechtliche Situation
Bieten die rechtlichen Vorgaben ausreichend Schutz vor möglichen Benachteiligungen und Diskriminierungen? Zu betrachten sind nicht nur Gesetze im engeren Sinn, sondern auch Verordnungen und vor allem interne Regelungen für den Zugang, zum Beispiel zu einer Förderung, einer Beratungsleistung oder der Nutzung einer Einrichtung.
- Sind alle Zielgruppen über die rechtliche Situation gleichermaßen informiert?
- Berücksichtigen vorhandene Regelungen geschlechtsspezifische Realitäten?
- Welche Grundlagen müssten zusätzlich geschaffen werden, um Gleichstellung zu gewährleisten?
Beispiele
Richtet sich zum Beispiel die Regelung von Öffnungszeiten nach den geänderten Lebens- und Arbeitsrhythmen? Gemeint sind zum Beispiel Öffnungszeiten von Kindergärten und Nachmittagsbetreuungsangeboten, Ferienbetreuung, Öffnungszeiten von Ambulanzen, Beratungseinrichtungen oder Ämtern. Nimmt die Regelung der Prüfung der Mindest-Gehsteigbreite zum Beispiel auch bei der Genehmigung von Schanigärten auf den Platzbedarf von Fußgänger*innen oder Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen Rücksicht? Oder wird dem wirtschaftlichen Interesse mehr Bedeutung beigemessen?
Stadt Wien | Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit - Dezernat Gender Mainstreaming
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