Frauen- und Menschenrechte gelten auch für Flüchtlinge
Frauen- und Menschenrechte gelten für alle. In Wien, in Österreich, weltweit. Dafür setzt sich das Frauenservice Wien (MA 57) seit über 2 Jahrzehnten ein.
Viele Menschen fliehen zurzeit vor Krieg und Verfolgung nach Österreich und suchen hier Schutz.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Verfolgung, ohne Gewalt. Auf der Flucht sind viele Menschen besonders schutzbedürftig, insbesondere Frauen, Kinder, ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen mit einer Behinderung, Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen oder Menschen, die einer Minderheit angehören.
Besonders schutzbedürftig sind auch Schwangere sowie unbegleitete Kinder unter 18 Jahren.
Besonderer Schutz für Frauen und Kinder
Unabhängig davon, wer laut Verfassung für die Versorgung von Flüchtlingen formell zuständig ist, müssen die Menschenrechte von Flüchtlingen geschützt werden. Jeder Mensch muss Schutz vor Gewalt bekommen. Jeder Mensch muss adäquate Nahrung, ärztliche Versorgung und Zugang zu angemessenen Unterkünften und Sanitärräumlichkeiten bekommen.
Frauen und Kinder sind besonders durch geschlechtsspezifische Gewalt bedroht und müssen besonders geschützt und unterstützt werden.
Frauen brauchen adäquate medizinische Versorgung, insbesondere während einer Schwangerschaft, vor und nach einer Geburt.
Hilfe für Flüchtlinge
In Wien ist jeder Mensch willkommen. In der Stadt Wien gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind oder medizinische Hilfe brauchen.
Stadt Wien | Frauenservice Wien
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