Finanzielle Leistungen und Beihilfen
Steuerliche Begünstigungen
Manche Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, da sie die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer senken. Sie werden bei der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung beziehungsweise der Einkommenssteuererklärung angegeben:
Familie
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbeihilfe
- Familienhärteausgleich
- Kinderbetreuungsgeld
- Kinderbetreuungs-Beihilfe
Wohnen
Stadt Wien | Frauenservice Wien
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