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Zukunft des Gebiets An den Eisteichen und am Khleslplatz

Bäume, Sträucher, Büsche und eine grüne Wiese hinter einem Zaun
Das "Stadtwäldchen" soll erhalten bleiben.

Der Flächenwidmungsplan im Bereich An Den Eisteichen und damit zusammenhängend am Khleslplatz wird derzeit einer Überarbeitung unterzogen. Damit soll die Errichtung des neuen Gymnasiums "An den Eisteichen" ermöglicht werden und gleichzeitig das sogenannte "Stadtwäldchen" im Bereich An den Eisteichen/Hoffingergasse erhalten bleiben.

Ziele der neuen Flächenwidmung

  • Das "Stadtwäldchen" soll durch die Widmung auf "Natur- und Erholungsraum" dauerhaft erhalten bleiben.
  • Die bestehende Schutzzone soll gewahrt und durch die Aufnahme des historischen Kornkastens ausgebaut werden.
  • Die neue Schule soll auf 2 Flächen errichtet werden, mit der Widmung auf Bauklasse IV (maximal 21 Meter Höhe) und V (maximal 26 Meter Höhe).
  • Auf den Grundstücken Khleslplatz 3 und 8 sollen im hinteren Teil kleinere Projekte zur Revitalisierung und moderaten Nachverdichtung ermöglicht werden. Dafür wird um eine Widmung für Wohnraum angesucht, mit Bauklasse II (maximal 12 Meter).

Ablauf der Änderung des Flächenwidmungsplans

  • Für mehrere Projekte in einem Gebiet wird von der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest (MA 21 A) ein Entwurf für das gesamte Gebiet erstellt
  • Der Entwurf wird anhand von vielen verschiedenen Kriterien und grundlegenden Zielen der Stadtentwicklung erstellt, zwischen denen ein Kompromiss gesucht wird.
  • Der Entwurf liegt 6 Wochen öffentlich auf und jede*r Wiener*in kann den Plan und die Grundlagen einsehen sowie dazu schriftlich Stellung nehmen.
  • Der Bauausschuss des Bezirks erarbeitet eine gemeinsame Stellungnahme der Parteien, diese wird in der Bezirksvertretung diskutiert und beschlossen.
  • Der Entwurf und die Stellungnahmen werden im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung behandelt.
  • Der Flächenwidmungsplan wird im Gemeinderat behandelt und beschlossen.

Stellungnahme der Bezirksvertretung

So wie alle Bürger*innen kann auch der Bezirk nur eine Stellungnahme abgeben. Diese wird im Bauausschuss von allen dort vertretenen Parteien unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Anrainer*innen gemeinsam erarbeitet. Anschließend wird im Bezirksparlament diese Stellungnahme beschlossen.

Ich kann der gemeinsamen Stellungnahme des Bauausschusses nicht vorgreifen, kann mir persönlich aber eine Reduktion der Bebauungshöhe durchaus vorstellen.

Die Entscheidung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes trifft schlussendlich der Gemeinderat. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden im Prozess mitberücksichtigt.

Ein Flächenwidmungsplan für mehrere Projekte

Änderungen im Flächenwidmungsplan bedeuten einen großen administrativen Aufwand. Daher finden diese nicht für dasselbe Gebiet mehrmals jährlich statt. Stattdessen werden immer mehrere, oft nicht zusammenhängende Projekte in demselben geografischen Gebiet gleichzeitig aufgenommen.

Das ist auch hier der Fall. Die Ansuchen für die Schule, für den Khleslplatz 3, für den Khleslplatz 8 und für die Anpassung der Schutzzone (Aufnahme des historischen Kornkastens in die Schutzzone) werden in einem Zug behandelt, obwohl es voneinander unabhängige Projekte sind.

Khleslplatz bleibt Schutzzone

Kirche am Khleslplatz
Der einzigartige Charme des Khleslplatzes soll erhalten bleiben.

Der Khleslplatz, das historisches Zentrum von Altmannsdorf, ist seit 1973 eine Schutzzone. Schutzzonen sind unabhängig vom Denkmalschutz und dienen dazu, charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung zu schützen. Weiters ist festgelegt, dass bei Errichtung eines neuen Gebäudes innerhalb einer Schutzzone darauf zu achten ist, dass es sich in das Ensemble und in das Stadtbild einfügt. Dabei ist eine zeitgemäße, qualitätsvolle Architektur anzustreben.

Änderungen und Neubauten sind daher in einem gewissen Rahmen erlaubt. Dieser Status verpflichtet jedoch alle Neubauten zu einer architektonischen Anpassung an das bestehende Ortsbild und erlaubt nur behutsame Veränderungen.

Zusätzlich verbietet eine Schutzzone den sonst genehmigungsfreien Abbruch bestehender Gebäude. Schutzzonen sind also klar zu unterscheiden von Zonen oder Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, denn bei Schutzzonen gilt der Schutz dem Ortsbild und nicht der Konservierung der einzelnen Gebäude und dazugehörigen Flächen.

Der auch weiterhin bestehende Status des Khleslplatz als Schutzzone gewährleistet den Erhalt dieses charakteristischen Ensembles. Gleichzeitig werden im Vergleich zu unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden Sanierungen erleichtert.

Charme erhalten, Zukunft ermöglichen

Wie so oft gilt es, die vielen verschiedenen Wünsche und Interessen der Meidlinger*innen beziehungsweise aller Wiener*innen zusammenzubringen, offen zu kommunizieren und gemeinsame Lösungen zu finden.

Mir ist es wichtig, bei diesem Thema transparent und klar zu kommunizieren: Der Khleslplatz ist ein wichtiger Teil der Meidlinger Identität und sein einzigartiger Charme soll jedenfalls erhalten bleiben. Deshalb gibt es auch schon seit rund 50 Jahren die bestehende Schutzzone, welche auch weiterhin erhalten bleibt.

Kontakt

Bezirksvorstehung des 12. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-12111
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