Sitzungen der Bezirksvertretung des 12. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 58 Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Sitzungsprotokolle als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Meidling auf und stehen als Download zur Verfügung.
Protokolle 2024
Protokolle 2023
- Sitzung vom 15. Dezember 2023: 134 KB PDF
- Sitzung vom 22. September 2023: 138 KB PDF
- Sitzung vom 23. Juni 2023: 141 KB PDF
- Sitzung vom 24. März 2023: 208 KB PDF
Protokolle 2022
- Sitzung vom 16. Dezember 2022: 159 KB PDF
- Sitzung vom 23. September 2022: 151 KB PDF
- Sitzung vom 24. Juni 2022: 176 KB PDF
- Sitzung vom 25. März 2022: 179 KB PDF
Protokolle 2021
- Sitzung vom 17. Dezember 2021: 180 KB PDF
- Sitzung vom 24. September 2021: 216 KB PDF
- Sitzung vom 18. Juni 2021: 211 KB PDF
- Sitzung vom 19. März 2021: 258 KB PDF
Protokolle 2020
- Sitzung vom 16. Dezember 2020: 140 KB PDF
- Sitzung vom 25. November 2020: 217 KB PDF
- Sitzung vom 18. September 2020: 247 KB PDF
- Sitzung vom 29. Mai 2020: 247 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-12111
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