Protokoll über die 10. Sitzung der
Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats
zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen
am 16. Oktober 2002
Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav
Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Michaela Baucek
Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.
Fortsetzung der Einvernahme von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arnold Klotz:
(in Begleitung seiner Vertrauensperson RA Dr. Ehm)
Ich fahre fort: Kurze Zeit nach der Besprechung am 17.4.1998 hat die Gruppe Planung empfohlen, noch einmal das Gründruckverfahren zu starten. Am 20.8.1998 hat über Anregung von SR DI Kotyza eine Abteilungsleiterbesprechung bei Stadtrat Dr. Görg stattgefunden, an der urlaubsbedingt weder ich noch SRin DI Jilka teilnahmen und bei der SR DI Kotyza darauf hinwies, dass das neuerliche Verfahren ohne Einschaltung des Fachbeirates direkt in die öffentliche Auflage gegangen sei. Es wurde dort beschlossen, das Verfahren zunächst zu stoppen, bis ich und SRin DI Jilka wieder zurück seien. Bei einer weiteren Besprechung am 20.10. in Anwesenheit von Stadtrat Dr. Görg und Vertretern der MA 18 und 21 B sowie der Gruppe Planung und meiner Person hat OSR DI Vokaun vorgebracht, dass möglicherweise alte Berechtigungen für Baulandwidmungen vorliegen, die zu berücksichtigen seien. Es wurde daraufhin beschlossen, ein Rechtsgutachten der MA 64 einzuholen. Dieses Gutach ten langte im März 1999 ein und sprach sich für die Umwidmungen aus. Im Juli 1999 wurde die MD-Verfassungs- und Rechtsmittelbüro von der Wiener Umweltanwaltschaft angerufen, die daraufhin in einem Gutachten scharfe Kritik am Gutachten der MA 64 übte und insbesondere zum Ausdruck brachte, dass Rückwidmungen nicht zu rechtfertigen seien. Dieses Gutachten wurde uns nicht direkt zugestellt, wir haben jedoch davon erfahren. Ich habe daraufhin durch eine Vidende das Rechtsmittelbüro um eine rechtliche Gesamtbeurteilung ersucht. Diese Beurteilung langte am 7.10.1999 ein und stellte wesentliche Verfahrensmängel (keine Einschaltung des Fachbeirates und Begründungsmängel), Abweichen vom Grüngürtelplan und zum Teil vom Stadtentwicklungsplan fest.
Die MA 21 B hat hierauf ein neues Gründruckverfahren eingeleitet, mit leichten Modifikationen gegenüber dem bisherigen Plan, der allerdings im Prinzip gleich blieb.
Dazu gab es aber wieder negative Stellungnahmen der Umweltanwaltschaft, der MA 18 und des Rechtsmittelbüros vom 28.2.2000, das neuerlich monierte, dass die Begründung besser und nachvollziehbarer sein sollte. Ich habe darauf den Akt an mich gezogen und im Mai 2000 ein Gespräch mit OSR Dr. Ponzer geführt, in dem wir vollen Konsens über die Richtlinien einer Nachvollziehbarkeit der Begründung erzielt haben. Ich habe die MA 21 B mündlich im Sinne dieser Richtlinien instruiert und beauftragt, danach vorzugehen.
Am 26.6.2000 wurde dann der in diesem Sinn geänderte Plan dem Fachbeirat vorgelegt, der ihn mit geringfügigen Änderungen (es wurde ein Grünordnungsplan sowie eine Berücksichtigung der Stellungnahme der Arbeiterkammer, die mehr Infrastruktur gewünscht hat) genehmigt hat.
In der Folge kam der Plan in die öffentliche Auflage im Bezirk. In der Bezirksvertretung wurde er nunmehr aber nicht mehr einstimmig, sondern mehrheitlich genehmigt.
Die Gruppe Planung hat den Plan hierauf weiter in den Videndenweg gegeben. Das Rechtsmittelbüro hat um die Jahreswende 2000/2001 in einem Schreiben an den Magistratsdirektor ausgeführt, dass der Plan nunmehr eine ausführliche Begründung aufweise und hat ihn daher sozusagen zur Weiterleitung an den Gemeinderat freigegeben. Dass er dann nicht an den Gemeinderat weitergeleitet wurde, lag außerhalb meiner Kompetenz.
September 2001 hat der zuständige Gemeinderatsausschuss einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, wegen unzureichender Infrastruktur das Planungsgebiet wieder herauszunehmen, das daher auf dem Rechtszustand des Jahres 1983 verbleiben sollte (Widmung ländliches Gebiet, Friedhof, öffentliche Zwecke). Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen.
Über Vorhalt der Aussage von SR DI Kotyza vom 3.7.2002, Seite 2, vorletzter Absatz: Das ist grundsätzlich richtig.
Zu Seite 3, Absatz 3: Ich habe mich dort am 20.10.1998 sehr wohl zu unserem Vorschlag vom 17.4. bekannt.
Zu Seite 3, Absatz 4: Ich bin mit einem einzigen Mitarbeiter gekommen, ich habe auf die Auswahl des Gutachters nicht Einfluss genommen, sondern habe das dem zuständigen Abteilungsleiter OSR DI Vokaun überlassen.
Zu Seite 3, Absatz 5 und 6: Ich kann mich an ein Gespräch darüber mit SR DI Kotyza nicht erinnern. Ich wusste aber, dass er vehemente Einwendungen gegen diesen Plan hatte. Wenn er mir damals handfeste Hinweise auf gesetzwidriges oder unkorrektes Vorgehen von OSR DI Vokaun genannt hatte, so wäre mir dies sicher in Erinnerung und ich hätte etwas dagegen unternommen.
Zu Seite 4, Absatz 4: Das entspricht im Wesentlichen meinen Erinnerungen.
Zu Seite 4, zu den Absätzen 5, 6,7, 8: Die Tagesordnung des Fachbeirates wird von der zuständigen Magistratsabteilung mit dem Vorsitzenden des Fachbeirates festgelegt. Ich habe darauf keinen Einfluss und es ist daher auch nicht mit meinem Terminkalender abgestimmt. Die Einladung zur Sitzung vom 26.6. erfolgte am 7.6. In der
wurde bereits angekündigt, dass möglicherweise noch vier Punkte für die Tagesordnung nachgereicht würden. Darunter ausdrücklich als vorletzter Punkt „die Reklewskigasse". Die Nachreichung erfolgte sodann am 15.6. Ich nahm an dieser Sitzung teil, so wie SR DI Kotyza es ausgeführt hat, nicht als Mitglied, sondern als mögliche Auskunftsperson. Und zwar nicht nur wegen der Reklewskigasse, sondern weil auch andere bedeutsame Punkte auf der Tagesordnung standen (Güterverteilzentrum Inzersdorf, FIAT-Gründe). Bei dieser Fachbeiratssitzung habe ich sicherlich meine grundsätzliche Befürwortung des Planes, wie ich sie seit dem 17.4. ja zum Ausdruck gebracht habe, vertreten. Ich könnte mich aber nicht erinnern, dass ich mich dort vehement befürwortend geäußert habe. Ich möchte betonen, dass ich, wenn es meine Zeit erlaubt hat, selbstverständlich an den Sitzungen des Fachbeirates zu Flächenwidmungs- und Bebauungsfragen teilgenommen habe.
Über Befragung durch GR Deutsch:
Für mich waren im Hinblick auf die Ausgestaltung von drei Hektar Grünraum als öffentlichen Grünraum in dem am 17.4. beschlossenen Plan die Vorgaben des Stadtentwicklungsplanes erfüllt.
Mir sind in diesem Planungsvorhaben keine politischen Einflussnahmen oder Weisungen bekannt. Wir haben aber letztlich, wie ich ausgeführt habe, eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung dieses Planes für die Entscheidung des Gemeinderates geliefert.
Auf die Frage, warum erst im dritten Anlauf eine nachvollziehbare und ausreichende Begründung geliefert wurde: Dies geschah bereits im zweiten Anlauf, die zuständige Fachabteilung hat verantwortlich den Akt zu führen, die Gruppe Planung kann sich nicht mit allen Fragen im Detail befassen. Nachdem aber von der Magistratsdirektion konkrete Beanstandungen vorgelegen sind, habe ich im Einvernehmen mit OSR Dr. Ponzer eine ausreichende und entsprechende Vorgangsweise festgelegt, die dann auch eingehalten wurde.
Über Befragung durch GR Pfeiffer:
DI Steiner war gelegentlich in dienstlichen Angelegenheiten bei mir, im Jänner 2001 hat er mich aufgesucht und hat konkret im Zusammenhang mit dem Thema Vokaun zu mir sinngemäß gesagt: „Wenn Sie nichts zusammenbringen, werde ich etwas unternehmen." Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass das Kontrollamt ohnehin schon Untersuchungen eingeleitet habe, er meinte darauf, dass er sich an den Staatsanwalt wenden werde, worauf ich ihm geantwortet habe, wenn er das machen wolle, solle er das machen.
Über Vorhalt der Aussage von SR DI Steiner, der ausschloss, in dieser Angelegenheit mit Univ. Prof. Klotz gesprochen zu haben:
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass SR DI Steiner in der Angelegenheit bei mir war und mit mir darüber gesprochen hat.
Über Befragung durch GR Kenesei:
Es war nur dieses eine Mal, dass SR DI Steiner in dieser Frage mit mir gesprochen hat.
Ich weiß, dass am 23.6.1997 eine Dienststellenbesprechung stattgefunden hat, an der ich nicht teilnahm, und bei der verschiedene Dienststellen Stellungnahmen abgegeben haben. Den Inhalt dieser Stellungnahmen kenne ich aber nicht.
Ob ich an einer Fachbeiratssitzung am 27.6.1997 teilgenommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich könnte auch nicht mehr sagen, ob ich von einer negativen Stellungnahme in einer solchen Sitzung gehört habe.
Es ist mir aber eine Stellungnahme der MD-Verfassungs- und Rechtsmittelbüro vom 29.7.1997 bekannt, in der, ich würde sagen, der Fachbeirat gerügt wurde, weil er eine positive Flächenwidmung ohne Bebauungsplan positiv beurteilt habe.
Es ist mir nicht in Erinnerung, dass trotz dieser negativen Stellungnahme das Plandokument am 7.8.1997 in die öffentliche Auflage gegangen ist. Ich kann aber nur wiederholen, dass die grundsätzliche Verantwortung dafür die zuständige Fachabteilung trifft und ich nur stichprobenweise kontrollieren kann.
Das Eingehen in die öffentliche Auflage erhält keine Vidende von mir, eine solche erfolgt erst nach Abschluss der Planung vor Zuleitung des Aktes an das Rechtsmittelbüro.
Nach Vorhalt der Aussage von OSR DI Vokaun, wonach in diesem Fall die Entscheidung ohnehin auf einer höheren Ebene getroffen worden wäre:
Ich kann nur wiederholen, wie es zu meiner grundsätzlichen Entscheidung (17.4.1998) gekommen ist. Der zuständige Stadtrat war in diese Gespräche eingebunden, der Baudirektor informiert.
Zum Zeitpunkt 17.4.1998 wusste ich, dass sich Bauträger für das Gebiet interessierten, ich nehme an, dass die Namen genannt wurden. Ich wusste aber nicht, dass mit ihnen bereits konkrete Verträge oder Optionen abgeschlossen wurden.
In das dem 17.4.1998 folgende Expertenverfahren war ich nicht eingeschaltet. Ich wusste, dass Ende 1997 sich der Bezirk einstimmig für eine gewisse Bebauung ausgesprochen hat. Ich wusste aber am 17.4.1998 nicht im Detail, ob OSR DI Vokaun bereits konkrete Gespräche mit Bauträgern oder Architekten geführt habe. In das nachfolgende Expertenverfahren war ich nicht eingebunden, ich habe aber in der Folge einmal von OSR DI Vokaun einen Plan vorgezeigt erhalten, habe ihn aber ersucht, den Plan wieder zuzumachen, weil ich ihn nicht als Basis für unsere Arbeit angesehen habe, da dieser Plan eine volle Bebauung der Liegenschaft vorsah.
Über Befragung, ob ihm bekannt gewesen sei, dass die Unterlagen für diesen Plan bereits vor dem 17.4.1998 in der MD-Stadtbaudirektion eingelangt seien:
Daran kann ich mich nicht erinnern.
Über Befragung durch GR Dr. Serles:
Bei dem Gespräch im Jänner 2001 mit SR DI Steiner hat er mir keine konkreten Hinweise oder Unterlagen gegen OSR DI Vokaun vorgelegt. Er war damals sehr aufgeregt, ich habe ihn versucht zu beruhigen und darauf hingewiesen, dass ohnehin das Kontrollamt bereits prüfe und ein Prozessverfahren (gegen einen Gemeinderat) im Laufen sei, aber wenn ihn sein Gewissen dazu zwinge, zum Staatsanwalt zu gehen, könne ich ihn nicht aufhalten.
Er hat sich etwa geäußert, er wüsste so viel, dass er zum Staatsanwalt gehe. Das Wort „Korruption" ist nicht gefallen.
Ich hatte die fachliche Dienstaufsicht über die MA 21B und OSR DI Vokaun.
Ich habe von der Nebentätigkeit des OSR DI Vokaun, die aber von der MA 2 genehmigt worden war, gewusst. Da die MA 2 mit der Nebentätigkeit einverstanden war, war es auch für mich akzeptabel.
Über Befragung, ob ihm bekannt gewesen sei, dass für das Plandokument 7149 eine Projektskizze des Architekten Czernin die Grundlage gewesen sei:
Der Plan, den mir OSR DI Vokaun einmal zeigen wollte, war der des Architekten Czernin, ich habe es aber abgelehnt, wie ich ausgesagt habe, mich damit zu befassen.
Ich habe das Plandokument 7149 vidiert, wobei allerdings die Bebauungsplanung nicht unsere Aufgabe, sondern die der Fachabteilung MA 21 B war. Ob dieser Plan den Entwurf des Architekten Czernin zur Grundlage hatte, weiß ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass grundsätzlich der Planentwurf vom 17.4.1998 die Grundlage war.
Ich habe nachträglich erfahren, dass es ein „kleines Gutachterverfahren" mit drei Architekten gegeben hat, aus dem Architekt Czernin als Sieger hervorging. Ich habe aber nicht gewusst, dass OSR DI Vokaun mit Czernin einen besonderen Kontakt hatte.
Grundsätzlich halte ich ein „kleines Gutachterverfahren", in dem verschiedene Ideen in Wettbewerb treten, für hilfreich. Ich hätte auch keine Bedenken dagegen, dass Architekten der konkurrierenden Bauträger an diesen Verfahren teilnehmen. Ob das auch für das gegenständliche Verfahren gilt und wie dieses zu Stande gekommen ist, kann ich nicht sagen, da ich erst nachträglich davon erfahren habe.
Ich kann nur wiederholen, den mir vorgewiesenen Plan habe ich deshalb abgelehnt, weil er im Gegensatz zu unseren Plänen praktisch eine vollständige Verbauung (mit 470 Wohnungen) vorsah.
Ich kenne Frau Michaela Mischek. Sie hat verschiedene Projekte in Wien. Ich kann mich aber an keinerlei Kontakte in dieser konkreten Sache zu ihr erinnern. Ich wusste auch zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die Firma Mischek bereits konkrete Verträge zu hunderten Millionen Schilling abgeschlossen habe.
Auch mit Herrn Dr. Weikhart, der mir persönlich bekannt ist, habe ich in dieser Sache keine konkreten Gespräche geführt.
In die offiziellen Akte der mir unterstellten Abteilungen habe ich stichprobenweise Einsicht genommen. Bei dem Arbeitsanfall, den ich zu erledigen habe, habe ich aber in so genannte „Handakte" nicht Einsicht genommen. Jetzt aber habe ich es getan. Es handelt sich dabei im Prinzip um Kopien des offiziellen Aktes für den Sachbearbeiter, sowie Arbeitsbehelfe (persönliche Bemerkungen, Planskizzen des Sachbearbeiters).
In den letzen zehn Jahren haben eine Vielzahl von Wettbewerben und Gutachterverfahren stattgefunden und der Plan des siegreichen Architekten hat dann in das Flächenwidmungsverfahren Eingang gefunden.
Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass das Handeln von OSR DI Vokaun parteipolitisch motiviert war.
Pause von 16.18 Uhr bis 16.35 Uhr
Über Befragung durch GR Dkfm. Dr. Maurer:
Mir hat OSR DI Vokaun mitgeteilt, dass er beabsichtigt, Dr. Geuder mit einem raumstrukturellen Gutachten zu beauftragen. Ich war damit einverstanden, ich habe das Gutachten auch gesehen. Ich war überrascht, dass es unseren Ansatz vom 17.4.1998 mehr oder weniger bestätigt hat.
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich Stadtrat Dr. Görg von dem Einlangen des Geuder-Gutachtens informiert habe, das dürfte eher OSR DI Vokaun gemacht haben. Ich kann mich aber erinnern, dass Stadtrat Dr. Görg die Erstellung des Gutachtens der MA 64 ausdrücklich gewünscht hat.
Über Befragung durch GR Kenesei, ob der „2/3-1/3-Kompromiss" auch von politischer Seite gebilligt wurde: Es handelte sich um keinen Kompromiss, sondern das war unsere planerische Vision, die selbstverständlich Stadtrat Dr. Görg am 20.8. und 20.10.1998 vorgetragen wurde.
Über Befragung, ob es mehrfach vorgekommen ist, dass eine Fachabteilung eine Anregung, wie etwa ein neues Gründruckverfahren durchzuführen, nicht durchführt, sondern etwas anderes macht, wie es in diesem Fall erfolgt sei:
Das kommt in die Nähe eines Einzelfalles, im vorliegenden Fall hat aber OSR DI Vokaun in der Sitzung vom 20.8.1998 erläutert, warum er anders vorgegangen ist.
OSR DI Vokaun hat erklärt, dass er durch diese Vorgangsweise eine Beschleunigung des Verfahrens erzielen wollte. Ob dafür auch persönliche Interessen bei ihm eine Rolle gespielt haben, weiß ich nicht.
Ich kann nur wiederholen, OSR DI Vokaun, der zunächst auf Tempo gedrückt hat, hat in der Sitzung vom 20.10.1998 die Problematik der frühren Baulandwidmung zur Diskussion gestellt, was zwangsläufig wegen der Einholung des Gutachtens zu einer Verzögerung führen musste.
Es war mir eineinhalb Jahre vorher nicht bekannt, dass die Wohnbauträger bereits mit dem Argument der alten Baulandwidmung gearbeitet haben. Das habe ich erst dem Kontrollamtsbericht entnommen.
Über Befragung, warum er am 15.9.1999 den Antragsakt trotz der erheblichen rechtlichen Einwände vidiert habe: Ich habe, da mir diese rechtliche Problematik bewusst war, den Akt eben an das Rechtsmittelbüro weitergeleitet, damit diese Fragen geklärt werden.
Mir ist nicht bekannt, dass OSR DI Vokaun am 27.10.1999 Gutachten der Bauträger Stadtrat Dr. Görg vorgelegt habe und dieser diese genehmigt habe.
Zum PD 7327 kann ich nur wiederholen, dass tatsächlich das neue Gründruckverfahren nur mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem früheren Plan eingeleitet wurde. Aufgrund der Einwände, die erhoben wurden, habe ich, wie geschildert, das Verfahren selbst in die Hand genommen.
Zur Fachbeiratssitzung am 26.6.2000: Ich kann nur wiederholen, wenn ich dort zu meiner Meinung über den Plan Reklewskigasse gefragt worden bin, so habe ich jedenfalls meiner Meinung vom 17.4.1998 entsprechend diesen Plan befürwortet.
Mir war nicht bekannt, dass Frau SR DI Jilka SR DI Kotyza für die Fachbeiratssitzung eine bestimmte Weisung erteilt hätte.
Über Befragung, ob er es sinnvoll finde, dass über eine so entscheidende Frage der Planungsbeirat mit einer Mehrheit von 2:3 abstimme (bei Anwesenheit von einem Drittel): Ich habe nicht über die Sinnhaftigkeit zu entscheiden.
Es gäbe zu der Frage der mangelnden Infrastruktur, die zur Ablehnung des Plandokumentes letztlich geführt hat, sehr wohl auch eine andere Meinung, im Hinblick auf Radwege und Ähnliches, dass nämlich die Infrastruktur durchaus ausreichend gewesen wäre.
Es ist mir nie aufgefallen, dass OSR DI Vokaun einen Akt (etwa wegen eines Interessenskonfliktes) an seinen Stellvertreter OStBR Dipl.-Ing. Dr. Sengelin abgetreten hätte.
Es ist mir bekannt, dass gegen OStBR Dipl.-Ing. Dr. Sengelin ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, das ist nicht von mir aus gegangen. Angeblich, weil er einen Akt in Abwesenheit des Abteilungsleiters OSR DI Vokaun unterschrieben habe.
Über Befragung durch GRin Trammer:
Ich habe im konkreten Fall nicht gewusst, dass Anfragen von Anwälten von Bauträgern an Planungsabteilungen erfolgt sind. Wir planen aber nicht im luftleeren Raum und da ist es unvermeidlich, dass Gespräche und Kontakte mit den Betroffenen (insbesondere Bauträgern) stattfinden.
Mir war nicht bekannt, dass ein Anwalt der Firma Mischek eine Anfrage an Frau SR DI Jilka gestellt hat, ich glaube auch nicht, dass eine solche Anfrage an sie ergangen ist.
In der Gruppe Planung hatten wir ein Mitglied, das aus den entsprechenden Abteilungen gekommen ist und das die von mir beschriebenen stichprobenartige Überprüfungen auch in Sinne der Nachvollziehbarkeit und Zulässigkeit von nachträglichen Änderungen vorgenommen hat. Es hat auch fallweise Kontakt und Rücksprache beim Rechtsmittelbüro gegeben. Letztlich sind wir aber durch das Gutachten Korinek „gescheiter geworden".
Über Befragung durch GR Dr. Serles:
Im Kontrollamtsbericht wird gerade der Aktenaufbau der MA 21 als vorbildlich hingestellt.
Ich habe OSR DI Vokaun beauftragt zu prüfen, ob 250 Wohneinheiten nach den Plänen eingehalten wurden, und er hat dies den Bauträgern auch mitgeteilt, auch andere Einschränkungen bezüglich der Bauhöhe und der Verbauung mit Reihenhäusern. Ich sehe darin weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung von Bauträgern.
Über Befragung durch GR Kenesei:
Nach einem Gespräch mit Baudirektor Weber bin ich zu OSR Dr. Ponzer gegangen, um diese Frage zu klären.
Zur Aßmayergasse: Es war mir nicht bekannt, dass der Antragsakt, nachdem er bereits im Stadtratbüro eingelangt war, wieder von der MA 21 B zurückgeholt wurde und dort Auslackungen und Änderungen vorgenommen wurden.
Zum Kontrollamtsbericht Seite 51, Punkt 2.7., 2. Absatz:
Ich habe in der Postbesprechung die Kritikpunkte des Kontrollamtsberichtes erörtert, und habe auch entsprechend an das Kontrollamt geschrieben, dass wir diese Punkte in Zukunft berücksichtigen werden. Ich habe also sachlich reagiert, disziplinarrechtliche Schritte sind nicht meine Sache, ich bin nicht Mitglied der Disziplinarkommission.
Zeugeneinvernahme von KR Henrik Wojnar:
Ich habe beabsichtigt, meinen Betrieb aus der Aßmayergasse wegzuverlegen aus verschiedenen Gründen und bin deshalb ca. 1997 zum Bezirksvorsteher des 12. Bezirkes, Herrn Hezucky, gegangen, habe ihm mein Anliegen dargelegt und er war sehr interessiert daran, weil das auch im Interesse der umliegenden Bewohner gewesen wäre. Er sagte mir auch zu, hier Hilfestellung zu leisten. Gerade aber zu diesem Zeitpunkt wurde meine Liegenschaft „zurückgewidmet". Ich ging deshalb ins Rathaus zur Planstelle, wo man mir riet, Einspruch zu erheben, um die alte Widmung, die notwendig für einen einigermaßen günstigen Verkauf war, zu erreichen. Ich habe Einspruch erhoben, ich habe in der Folge ein Plandokument erhalten, das eine halbwegs erträgliche Bebauung vorsah. Ob das die Erledigung meines Einspruchs ist, könnte ich nicht sagen. Ich habe die Liegenschaft zu verkaufen versucht und sie auch einem Makler übergeben. Tatsache ist, dass die Liegenschaft noch immer nicht verkauft ist und dass sich dort praktisch eine Fabriksruine befindet.
Außer mit dem Bezirksvorsteher habe ich in dieser Sache mit keinem Zuständigen der Stadt Wien gesprochen.
Das Schreiben vom 23.4.1999 an OSR DI Vokaun hat der Makler vorbereitet, ich habe es unterschrieben. Es ist richtig, dass es sich dabei um den Herrn Schlager handelt.
Mit dem Bezirksvorsteher habe ich zunächst die Möglichkeit eine Verlegung meines Betriebes in Meidling erörtert, und erst als das nicht möglich war, hab` ich den Betrieb in den 23. Bezirk verlegen müssen.
Um 18.00 Uhr tritt GR Mag. Chorherr anstelle von GR Kenesei
Zeugeneinvernahme von DI Anton Kallinger-Prskawetz:
Ich war Geschäftsführer der Firma KAWOG und Alleingesellschafter. Ich bin aber derzeit weder Gesellschafter noch Geschäftsführer dieser Firma.
Bei dem strittigen Gebiet handelt es sich um den ehemaligen Lagerplatz der Firma Kallinger. Wir brauchten dafür einen Gleisanschluss, der aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, da rundherum Wohnbauverbauung Platz gegriffen hat.
Ich musste daher den Lagerplatz verlegen und wollte das Areal als Wohnbaugebiet verwerten. Ich ging deshalb Anfang der 90er Jahre zu Stadtrat Swoboda und trug ihm dieses Anliegen vor. Er war dafür durchaus aufgeschlossen, da es auch ihm lieber war, dass dort Wohnverbauung und nicht Betriebsverbauung erfolgen sollte. Er regte daher an, dass ein Gutachterverfahren über eine Wohnbauverbauung durchgeführt werde. Meiner Erinnerung nach wurden im Einvernehmen mit der Stadt Wien fünf Architekten zu Einreichungen eingeladen, wobei von mir keiner nominiert wurde. Ich war mit den mir von der Stadt Wien vorgeschlagenen Architekten einverstanden.
Es wurde hierauf SR DI Vokaun beauftragt, das Gutachterverfahren durchzuführen das Siegerprojekt (DI Wimmer) sollte dann Grundlage des neuen Flächenwidmungsplanes werden. Es wurde dann auch die Grundlage.
Es wurde hierauf das Umwidmungsverfahren durchgeführt und nach einer gewissen Zeit wurde das Plandokument rechtskräftig vom Gemeinderat beschlossen.
In der Folge hat meine Firma das Grundstück im Einvernehmen mit der Stadt Wien an fünf Bauträger verkauft, die auch die Verbauung nach dem zuvor von mir genannten, vom Gemeinderat beschlossenen Plandokument durchgeführt haben.
Über Befragung durch GR Mag. Chorherr:
Der Verkaufserlös waren 3000 Schilling pro m² Nutzfläche (36.446,07m² nach den Bestandsplänen nach Benützungsbewilligung). Als Lagerplatz hätte ich diese Fläche nie verkauft, die Verbauung war aber, wie ich ausgeführt habe, im Sinne der Stadt Wien.
Meiner Ansicht nach kann man hier von keinem Widmungsgewinn sprechen. Ich habe nämlich meinen Lagerplatz dem Wiener Wirtschaftsförderungsfonds zum Tausch gegen einen Lagerplatz mit Gleisanschluss angeboten. Sie wollten ihn aber nicht.
Ich habe in dieser Angelegenheit des Öfteren Kontakt mit OSR DI Vokaun gehabt, ich habe aber keinerlei „Geschäftsbeziehung" zu ihm gehabt. Auch nicht eine meiner Firmen.
Über Befragung durch GR Dr. Serles:
Die gesamte Verbauung dieses Areals hat meine Firma durchgeführt.
Das Bauvolumen kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen, es ist aber ohne weiters nachrechenbar, denn es waren geförderte Wohnbauten, in denen der Preis pro m² Nutzfläche sich in der Höhe des in den Jahren der Bauzeit (ca. ab 1995) zulässigen Betrages dargestellt hat.
Bei diesen Bauvorhaben hat meine Firma sogar einen Verlust erlitten, weil gewisse Wohnung noch nicht verkauft werden konnten, wegen der inzwischen eingetretenen Rezession. Diese Projekt war auch ein Grund für die Involvenz der Firma „DI Dr. Adalbert Kallinger".
Der Umsatz, den ich beschrieben habe, wurde etwa in vier bis fünf Jahren erzielt.
Ich würde den Anteil dieses Projektes an unserem Umsatz mit ca. 10% schätzen.
Über Befragung, ob die Insolvenz des Unternehmens vier bis fünf Jahre vorher stattgefunden hätte, wenn er dieses Vorhaben nicht durchgeführt hätte:
Das kann ich nicht beantworten. Hätte ich dieses Projekt nicht durchgeführt, hätte ich mir viel Geld erspart.
Über Befragung durch GR Mag. Chorherr:
Die Absicht den Bauplatz aufzugeben, habe ich Anfang der 90er Jahre gefasst.
Es ist nicht richtig, dass im Zuge der Flächenwidmung die Kubatur ausgeweitet wurde. Der Wettbewerbssieger hat nämlich die Baulinien, die im Wettbewerb vorgeschrieben wurden, nicht ausgenützt. Ich habe ihn darauf hingewiesen und er hat es entsprechend korrigiert. Letztlich wurden aber beim Ausbau laut Plandokument nicht die zulässigen 38.601 ausgenützt, sondern nur 36.446,07 tatsächlich ausgenützt.
Richtig ist, dass ich in der Jury gesessen bin, das stand mir als Grundeigentümer aber wohl zu.
Wenn man hier von Widmungsgewinn spricht, so muss ich dem entgegenhalten, das ich in Wahrheit einen Verlust erlitten habe, weil ein Projekt der Ausweitung der Perfektastraße geplant war, das mich zwang, 20 Meter zurück zu weichen und das, obwohl dieses Straßenprojekt nicht verwirklicht wurde und wohl auch nicht verwirklicht werden wird.
Über Befragung durch GR Dr. Serles:
Es ist richtig, dass auf dem Grundstück Wohnbauten mit einer Nutzfläche von ca. 36.000 m² errichtet wurde.
Das Siegerprojekt hat richtigerweise den Streifen von drei Metern an der Perfektastraße enthalten, das im ersten Entwurf des Plandokument unrichtig eingezeichnet waren. Ich habe auf diesen Fehler hingewiesen und er wurde korrigiert. Ich bin aber in diese Planungsfragen nicht so involviert, wie es der befasste Planer DI Wimmer gewesen wäre.
Über Befragung durch GR Pfeiffer:
Das Plandokument ist ident mit dem Siegerprojekt des Gutachterverfahrens, auch bezüglich der Grünflächen.
Auf die Frage, ob im Baublock E die mögliche Aufstockung auf Bauklasse I ausgenützt wurde: Diese Frage kann ich nicht mehr beantworten.
Über Befragung durch GR Mag. Chorherr:
Ich weiß nicht mehr, wer die Ausschreibungsbedingungen für den Wettbewerb festgelegt hat.
Die Grundlage des Wettbewerbs sollte eine mehrgeschossige Verbauung der Liegenschaft sein. Nähere Details kann ich nicht angeben.
Ich habe aber nichts dagegen, wenn bei der MA 21 nachgeforscht wird, ob die Ausschreibungsbedingungen noch vorhanden sind.
Meiner Ansicht nach hätte ich die hier diskutierten Abänderungen gemäß § 69 der Wiener Bauordnung (geringfügige Abweichungen) erreichen können.
Die Jury bestand damals aus 10 bis 12 Leuten, ich kann mich beim besten Willen nicht mehr erinnern, wer außer mir noch in der Jury gesessen ist.
Über Anregung von GR Dr. Serles wird beschlossen, die MA 21 aufzufordern, alle noch vorhandenen Unterlagen über das Gutachterverfahren „Perfektastraße" der Untersuchungskommission zur Verfügung zu stellen.
Für die nächste Sitzung am 23.10.2002 wird die Vernehmung von TOAR Ing. Kovacs, Bezirksvorsteher Wurm und Bezirksvorsteher Hezucky vorgesehen, für den 30.10. die Vernehmung von DDr. Görg und OSR DI Vokaun.
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular