Protokoll über die 9. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 10. Oktober 2002

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

Zeugeneinvernahme SRin Dipl.-Ing. Brigitte Jilka

Ich bin seit Mitte 1997 Leiterin der MA 18, die mit Stadtstrukturplanung befasst ist und vor allem für Projekte, die für die gesamte Stadt oder große Teile derselben von Bedeutung sind, zuständig ist. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Sicherstellung von Erholungsräumen, die generelle Projektierung von Projekten des Individualverkehrs, die größere Bedeutung haben (das hochrangige Netz betreffen), weiters die Netzplanung und der schienengebundene, öffentliche Verkehr. Eine der Hauptaufgaben ist der Stadtentwicklungsplan, in dem die Ziele verbal beschrieben und mit einem physischen Plan visualisiert werden. Dieser Stadtentwicklungsplan wird in regelmäßigen Abständen entweder fortentwickelt oder neu erstellt.

Die MA 18 nimmt im Gründruckverfahren zum Flächenwidmungsplan der MA 21 (hier ist kein Unterschied zwischen A, B und C) Stellung. Das sind die offiziellen Berührungspunkte, darüber hinaus gibt es eine Reihe von Arbeitsgesprächen im laufenden Tagesgeschehen.

Von den Kontrollamtsberichten ist mir derjenige über den Atzgersdorfer Friedhof bekannt, zu dem ich auch vom Kontrollamt befragt wurde.

Am 17.4.1998 hat es eine Gruppenbesprechung beim Planungsdirektor DI Dr. Klotz gegeben, an der ich als Leiterin der MA 18 teilgenommen habe. Ich habe dort folgenden planerischen Vorschlag als Leiterin dieser Abteilung abgegeben: Eine Wohnbebauung mit ca. 250 bis 280 Wohneinheiten sowie eine vorgesehene Grünfläche von ca. 3 ha und eine Konfiguration dieser Grünflächen mit einer „Nord-Süd"- und einer „Ost-West"-Achse als wesentlichen Punkte.

Es gab dazu eine Diskussion, die aber meiner Erinnerung nach nicht die Grundsätze meines planerischen Vorschlages berührt hat, sondern nur Details. Der Planungsdirektor war mit meinem Vorschlag einverstanden.

Einer von SR DI Kotyza erstellten Chronologie entnehme ich, dass am 20.8.1998 eine Besprechung mit Vizebürgermeister Görg stattgefunden hat, an der ich urlaubsbedingt abwesend war und von SR DI Kotyza vertreten wurde. Ebenso habe ich an einer Besprechung am 20.10.1998 bei Vizebürgermeister Görg, meiner Erinnerung nach, nicht teilgenommen, wo über die Einholung eines Rechtsgutachtens diskutiert wurde.

Am 16.2.2000 unterfertigte SR Di Kotyza eine ablehnende Stellungnahme zum Planentwurf. Diese Stellungnahme entsprach nicht meinem Planungsvorschlag vom 17.4.1998, in dem ich, wie oben ausgeführt, das Projekt grundsätzlich gebilligt hatte, wobei meine Vorschläge in der Folge auch in das offizielle Verfahren eingeflossen sind. SR DI Kotyza hatte bereits vor meiner Bestellung zur Abteilungsleiterin das Recht, Stellungnahmen zu unterfertigen, das hatte er auch nach meiner Bestellung, allerdings war es gänzlich unüblich, dass er eine solche Stellungnahme allein unterfertigte. Üblicherweise hat sonst der Sachbearbeiter und der Referatsleiter (hier also SR DI Kotyza) die Stellungnahme unterfertigt.

Über Befragung durch GR Kenesei, wie sie angesichts des Stadtentwicklungsplanes und des Grünraumkonzeptes zu dem Vorschlag von 17.4.1998 bei Professor DI Dr. Klotz gekommen sei:

Es handelte sich um eine selbstständige, planerische Überlegung von uns. (Das heißt, ich habe dies zuvor mit meinen Mitarbeitern besprochen.) Ich war überzeugt, dass dieser Vorschlag durchaus mit den Zielen des Stadtentwicklungsplanes und des Grünraumkonzepts in Einklang stand, da weder der Stadtentwicklungsplan noch die anderen langfristigen Konzepte statisch sind, sondern sich ständig weiterentwickeln müssen.

Über Vorhalt, dass ihr Plan zumindest teilweise mit dem 1000-Hektarplan, der parzellengenau sei, nicht übereinstimme und auf die Frage, ob sie in der Sitzung vom 17.4. mit dem Vorschlag konfrontiert worden sei oder diesen Vorschlag dort selbstständig eingebracht habe:

Ich bin mit meinem Vorschlag, so wie ich ihn dargestellt habe, in die Sitzung gegangen. Es mag sein, dass andere Teilnehmer von sich aus zu ähnlichen Ergebnissen gekommen waren.

An der Dienststellenbesprechung vom 23.6.1997, bei der eine negative Stellungnahme der MA 18 abgegeben wurde, habe ich nicht teilgenommen, da ich erst vier Tage später in diese Funktion ernannt wurde. Mir ist aber diese Stellungnahme sehr wohl bekannt. Es ist auch richtig, dass diese von meiner Stellungnahme vom 17.4.1998 abweicht. Allerdings erfolgte diese Stellungnahme vom 23.6. zu einem anderen Plan des OSR DI Vokaun, der eine wesentlich dichtere Verbauung und eine andere Grünlandkonfiguration vorsah. Meine Stellungnahme vom 17.4.98 hat dagegen eine wesentlich umfangreichere Grünlandplanung vorgesehen.

Über Befragung durch GR Dkfm. Dr. Maurer:

Zu meiner handschriftlichen Weisung am 15.6.2000 (auf einem kleinen gelben Zettel) möchte ich Folgendes sagen: Ich hatte sehr wohl einen Grund zu dieser Weisung, weil SR DI Kotyza entgegen meiner am 17.4.1998 geäußerten Meinung immer wieder Einwände gegen diesen Plan erhob. Ich habe diese Weisung nicht auf Weisung einer höheren Dienststelle oder des Stadtrates erteilt. Professor DI Dr. Klotz war allerdings der gleichen Meinung wie ich.

Ich habe wegen dieser Vorgangsweise keine disziplinären Maßnahmen gegen SR DI Kotyza beantragt.

Herr Dr. Christian hat sich bei mir allgemein über unser Arbeitsprogramm erkundigt. Er hat in unregelmäßigen Abständen mit mir Gespräche geführt. Er hat auch im Allgemeinen an den Abteilungsleitersitzungen der Planungsgruppe (Geschäftsbereich des Vizebürgermeisters Görg, aber nur die Abteilungen 18, 19, 21 und fallweise 41) teilgenommen.

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Ich habe Herrn SR DI Steiner keine Weisungen oder Vorhaltungen bezüglich seines Vorgehens im Zusammenhang mit dem Kontrollamt gemacht, weil er mir erklärt hat, dass dies nichts mit der MA 18 zu tun habe. Ich korrigiere, dies hat nicht er erklärt, sondern das habe ich seinem Bericht darüber, was er beim Kontrollamt mache, entnommen.

SR DI Kotyza habe ich eine Weisung erteilt. Er hat sich an diese Weisung gehalten und hat in der Fachbeiratssitzung keine private Meinung geäußert. Ich hatte daher keine Veranlassung mehr, disziplinäre Schritte einzuleiten.

Die MA 18 wurde zwar in all diesen Verfahren gehört, es ist aber immer wieder vorgekommen, dass ihre Vorschläge sich nicht oder nicht zur Gänze dann im Gemeinderatsbeschluss niedergeschlagen haben.

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Ich habe keinerlei Beobachtungen machen können, die auf eine nicht korrekte Vorgangsweise von OSR Vokaun hätten schließen können.

Über Befragung durch GR Ekkamp:

In unserer Magistratsabteilung ist viel Raum für Diskussionen, dies ist auch notwendig. Letztlich habe ich aber die Entscheidung getroffen. Ich bin ausgebildete Stadtplanerin und insbesondere der Plan von 17.4.1998 war meine Entscheidung.

Über Befragung, ob sie sich erklären könne, warum SR DI Kotyza mehrfach abweichende Meinungen vertreten und auch nach außen transportiert habe:

In der Stadtplanung ist es normal und legitim, verschiedene Meinungen zu vertreten.

Über Befragung durch GR Dr. Serles, warum sie Herrn SR DI Kotyza am 15.6.2000 mit ihrer Weisung „gestoppt habe":

Wir haben vor dem 17.4.1998 das Problem ausführlich intern diskutiert, aber jede Diskussion muss einmal zu einem abschließenden Ende kommen. Es muss eine eindeutige Stellungnahme vorliegen, das können sich unsere Kunden erwarten.

Ich kann nur wiederholen, ich habe am 17.4. eine planerische Entscheidung getroffen und SR DI Kotyza hat auch in der Folge seine abweichende Privatmeinung vertreten.

Zu dem kleinen gelben Weisungszettel, den ich als einen „emotionellen Ausritt" bezeichnen möchte, kann ich Folgendes sagen:

Bei der Formulierung „uns" wollte ich keineswegs mein Einverständnis mit der Meinung von SR DI Kotyza bekunden, sondern nur eine etwas abgemilderte Ausdrucksweise verwenden. „Das Ding ist gelaufen" bedeutet: Die Entscheidung ist gefallen. Und „mit Hollein vorweg besprochen" bedeutet: Wie üblich sind die Akten mit den Fachbeiratsvorsitzenden Hollein bereits vor der Sitzung ausführlich besprochen worden, im Sinne von Erläuterung der Ansicht unserer Magistratsabteilung.

Bei der Leiterbesprechung vom 20.8.1998 war ich nicht anwesend, weil ich auf Urlaub war.

Vor dieser Leiterbesprechung wusste ich gar nicht, dass diese Planung auf die Tagesordnung kommt.

Es ist richtig, dass SR DI Kotyza bereits vor meiner Übernahme der Abteilungsleitung sehr vom STEP beeinflusst gegen dieses Projekt eingestellt war. Ich selbst habe einen umfassenderen stadtplanerischen Ansatz. Mein Plan ist aber von niemandem beeinflusst worden und niemand hat auf mich in diese Richtung Einfluss nehmen wollen.

Es hat aber bereits vor dem 17.4. Gespräche über dieses Planungsgebiet mit OSR DI Vokaun, Professor DI Dr. Klotz und auch SR Kotzya gegeben. Der Planungsdirektor hat aber mir gegenüber nicht zum Ausdruck gebracht, dass er eine bestimmte Bebauung favorisiert. Er war aber dann, wie schon mehrfach wiederholt, mit meinem Vorschlag einverstanden.

Ich wiederhole noch einmal: Die Diskussion zu diesem Planungsgebiet lief ja schon einige Zeit. Am 17.4.1998 habe ich eingebracht, was ich persönlich als planerisch für richtig ansah.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Es hat niemand mir gegenüber zum Ausdruck gebracht „überlegt’s euch, wie man bebauen kann". Es ist aber richtig, dass mein Vorschlag nicht 100%ig mit dem 1000-Hektarplan übereinstimmte. Ich kann aber nur wiederholen, mein stadtplanerischer Ansatz ist ein umfassender. Ich möchte möglichst viele Rahmenbedingungen berücksichtigen. Es war damals bereits die Tendenz spürbar der Abwanderung ins Grünland, weiters war auch die Überlegung zu berücksichtigen, was dient der Erholung mehr, Felder oder, wenn auch im geringeren Ausmaß, richtige Erholungsflächen. Das waren meine Überlegungen zu meinem Vorschlag zum 17.4.1998.

Mein Plan wurde letztlich auch von der MA 22 bestätigt (Umweltschutz), die in Kenntnis des STEP und des Grünlandplanes der teilweisen Verbauung zustimmte.

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Es stimmt, was Herr SR Glotter in einem Vortrag im Jahr 2000 bezüglich des 1000-Hektarplanes gesagt hat. Wenn er dort ausführte, dass bis zum damaligen Zeitpunkt erst 3,2 ha ausgestaltet wurden, so ist das meiner Ansicht nach richtig.

Über Befragung durch GR Mag. Gerstl:

Ich weiß nicht, ob sich SR DI Kotyza auch von anderen als fachlichen Überlegungen bei seiner Vorgangsweise leiten ließ. Ich weiß auch nicht, ob er sich vorher Hoffnung auf die Übernahme der Leitung dieser Abteilung gemacht hat.

Über Befragung durch GRin Trammer:

Die Zeugin Michaela Mischek ist mir persönlich bekannt. Sie hat sich aber in dieser Angelegenheit nie an mich gewandt. Ich wusste auch nicht, zum Zeitpunkt meiner Weisung vom 15.6.2000, dass Mischek bereits Vorverträge in diesem Gebiet abgeschlossen hat.

Über Befragung durch GR Josef Wagner:

„Beschlusslagen" gehören natürlich auch zu den Rahmenbedingungen, die ich bei meinen planerischen Überlegungen berücksichtigt habe. Zum konkreten Fall, wo eine 50- Meter-Randbebauung vorgesehen war, habe ich keine Vervielfachung der Bebauung

vorgeschlagen, da ich eine wesentlich lockere Verbauung vorgeschlagen habe, als es bei der 50-Meter-Verbauung mit einer höheren Bauklasse vorgesehen war.

Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie die Bauklassen ursprünglich an der Reklewskigasse hätten sein sollen. Es ist aber richtig, dass mein Vorschlag auch eine Vergrößerung der Wohnnutzflächen gebracht hätte. Wie ich bereits ausgeführt habe, hätte mein Vorschlag 250 bis 280 Wohneinheiten ermöglicht, wie viele vorher möglich gewesen wären, weiß ich nicht mehr.

Es hat auch andere Fälle gegeben, in denen unser Vorschlag von den gegebenen „Beschlusslagen" abgewichen ist. In diesen Fällen hat ein neuerer Gemeinderatsbeschluss einen älteren behoben. Die Zahl solcher Fälle kann ich allerdings nicht angeben.

Weder die Vorlage des Flächenwidmungsplanes, noch die Durchführung des Verfahrens, noch die Gestaltung und Argumentation der Motivenberichte liegen in meiner Kompetenz.

Über Befragung durch GR Schuster:

Herr Dr. Christian hat großes Interesse an der Arbeit der MA 18 gezeigt. Er hat sich immer wieder über unsere Arbeitsschwerpunkte erkundigt, wobei er, da er aus der Umweltpolitik kam, vor allem für Grünland und landwirtschaftliche Probleme Interesse gezeigt hat.

Für mich war er eine Art Sprachrohr des Vizebürgermeisters Dr. Görg.

Konkret kann ich mich an einen Auftrag erinnern, uns mit der Situation der Landwirtschaft in Wien auseinander zu setzen. Es könnte aber auch direkt vom Vizebürgermeister gekommen sein.

Ich kann mich nicht erinnern, dass Dr. Christian Wünsche bezüglich planerischer Tätigkeiten im 22. Bezirk geäußert hätte.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich bin bei meinem Vorschlag von der Stellungnahme des Fachbeirates mit einer Verbauung von nur 50 Metern entlang der Reklewskigasse unter anderem auch deshalb abgewichen, weil dieser Vorschlag nur eine Verbauung, aber keine Gestaltung des Grünraums vorsah. Ein Schreiben des Planungsdirektors Weber an die MA 21 vom 2.2.1998 ist mir nicht in Erinnerung.

Es ist durchaus möglich, dass es auch in dem von SR DI Kotyza zitierten Fall im 22. Bezirk eine Weisung des Vizebürgermeisters gegeben hat und dass ich diese Weisung dann auch in meiner Abteilung weitergegeben habe.

Über Befragung, ob SR Glotter, der sozusagen der Vater des 1000-Hektarplanes ist, die Entscheidung vom 17.4.1998 akzeptiert hat:

Wir haben vorher eine sehr emotionale Diskussionen gehabt, dann hat Glotter allerdings meine Entscheidung akzeptiert.

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

An mich wurde weder von Stadtrat Faymann noch von seinem Mitarbeiter Dr. Ostermayer irgendein Ansinnen bezüglich Verbauung herangetragen.

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Ich habe gewusst, und das hat er wiederholt auch geäußert, dass SR DI Steiner „in Sachen Vokaun aktiv" war. Dafür habe ich mich nicht interessiert, weil ich keinerlei Hinweise auf Bedenklichkeiten in diese Richtung hatte. Ich habe mich aber sehr wohl dafür interessiert, welche Empfehlungen das Kontrollamt in diesem Zusammenhang für die MA 18

abgeben wird. Allerdings habe ich mich hier nicht durch SR DI Steiner informieren lassen.

Zu meiner Äußerung „Siehst, das hast davon, ... „: Damit wollte ich mein Unverständnis dafür zum Ausdruck bringen, dass Dr. Sengelin in ein Disziplinarverfahren verwickelt wurde. Dafür fehlt mir auch heute noch das Verständnis.

Über neuerlichen Vorhalt: Ich kann meine vorige Aussage nur wiederholen. Ich habe damit nur mein Unverständnis mit der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens Dr. Sengelins ausdrücken wollen.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Es ist mir nicht bekannt, dass OSR Vokaun in diesem oder einem anderen Fall den Akt an seinen Stellvertreter abgegeben hätte.

Ich war 13 Jahre lang in der MA 21, zuletzt MA 21 C, tätig und zwar bis ca. Anfang 1996. Damals war mir bekannt, dass OSR Vokaun einen Konsulentenvertrag hatte.

 

Sitzungspause: 16:43 Uhr bis 16.53 Uhr

 

Zeugeneinvernahme ao. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arnold Klotz  

Der Zeuge erscheint in Begleitung seiner Vertrauensperson RA Dr. Anton Ehm.

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden.

Ich umschreibe die wesentlichen Punkte meines Aufgabenbereiches laut Dekret vom 1. April 1991 und Ergänzung vom 26.11.1997 und hebe hier die wesentlichen vier Punkte hervor. Ich lege ein Übersichtsblatt „Die letzten 10 Jahre - ein Überblick" vor.

Zur Frage meiner Verantwortlichkeit bei der Flächenwidmung:

Die 1990/1991 erfolgte Eröffnung der Grenzen machte die Ausarbeitung neuer Leitlinien für die Stadtentwicklung notwendig. So wurde von 1988 bis 1993 die Bevölkerungszahl um ca. 100 000 Personen vergrößert. Es gab den Bedarf nach neuen Wohnungen und neuen Folgeeinrichtungen, wobei also besonderes die Entwicklung am Stadtrand forciert werden sollte. Natürlich sollte auch die Stadterneuerung fortgesetzt werden. Von 1993 bis 2000 wurden dementsprechend auch 72 000 neue Wohnungen errichtet. 1991, als ich die Aufgaben in der Stadt Wien übernahm, wurden mir in diesem Bereich die MA 18, 19, 21, 40 und 41 unterstellt. Ich habe damals bereits wöchentliche Planungsbesprechungen eingeführt, in denen alle Abteilungsleiter mit einer Tagesordnung eingeladen wurden und in der die anstehenden Probleme offen diskutiert werden konnten.

OSR Vokaun wurde 1993 Leiter der Abteilung MA 21 B. Ich habe keine persönlichen Bobachtungen gemacht oder konkrete Hinweise bekommen, dass seine Tätigkeit problematisch sein könnte. Es hat wohl gelegentlich Gerüchte gegeben. Mit Gerüchten befasse ich mich aber nicht.

Zum Plan Atzgersdorfer Friedhof:

Am 25.9.1997 erfolgte ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung, wonach das Gebiet Reklewskigasse aus einem größeren Plandokument herausgenommen und nach einem entsprechenden Verfahren neu beschlossen und bezüglich der Planung, neu

bearbeitet werden sollte. Am 18.12.1997 wurde aber ein Plandokument 7009 beschlossen, in dem auf diesem Gebiet nur ein Streifen von 50m entlang der Reklewskigasse verbaut werden sollte. Ich korrigiere, in diesem Plandokument wurde das hier strittige Gebiet überhaupt herausgenommen und sollte neu bearbeitet werden.

In der Folge hat die MA 21 B über den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung berichtet und wir erhielten auch eine mündliche Anfrage des Leiters der Infrastrukturkommission, ob in diesem Gebiet 470 Wohneinheiten errichtet werden könnten.

In der Postsitzung vom 28.1.1998 wurde die Problematik andiskutiert. Die MA 21 B hat bereits eine mögliche Skizze und mögliche Bebauungszahlen vorgelegt. Es war aber die Diskrepanz zwischen der im Stadtentwicklungsplan vorgesehenen 1/3-2/3-Bebauung einerseits und dem Grüngürtelplan, der das gesamte Gebiet als Grünland ausgewiesen hatte, durchaus in Diskussion.

Am 17.4.1998 hat in einem Arbeitsgespräch mit der MA 21 B und der MA 18 nach einer langen Diskussion eine einvernehmliche Festlegung der weiteren Vorgangsweise stattgefunden.

Das Ergebnis dieser Diskussion war, dass etwa 3 ha als öffentlicher Grünraum auszubilden seien, der kostenlos von den Bauträgern zur Verfügung zu stellen, war und etwa 250 Wohneinheiten (gedacht vor allem an Reihenhäusern), möglich wären. Ich kann mich nicht erinnern, dass das ein Vorschlag von Frau SRin Jilka war. Jedenfalls hat sie dem zugestimmt.

Dieses Ergebnis war die Folge eines Abwägungsprozess, wobei vor allem damals die Idee des „durchgrünte Wohnens" forciert wurde. Ein Beschluss das Ergebnis ist immer eines Abwägungsprozesses und war es auch in diesem Fall.

Dazu kam, dass auch die Bezirksvertretung eine solche durchgrünte Wohnbebauung wünschte und die Friedhofsverwaltung die vorgesehene Erweiterung aufgegeben hatte.

Ohne diese teilweise Verbauung habe ich auch befürchtet, dass die Fläche weiter im Privatbesitz bleibt, aber nicht als öffentliche Grünfläche ausgebaut wird.

Der Kern dieser Idee war, dass eine parkähnlich ausgebildete Fläche von 23 000 m², verbunden mit einer teilweisen und sehr durchgrünte Verbauung, durchaus stadtplanerisch vertretbar sei, zumal in diesem Fall keine Kosten für die Stadt Wien anfallen, sondern die Bauträger damit belastet würden.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Zeuge Professor DI Dr. Klotz am 16.10. um 14.00 Uhr weitervernommen wird und der Zeuge Ing. Kovacs erst zum Folgetermin am 23.10. vorgeladen werden wird.

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