Protokoll über die 5. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 28. Mai 2002

 

 

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

 

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Michaela Baucek

 

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

Er verliest den Beweisantrag der FPÖ-Fraktion (Zeugenladung Bezirksvorsteher Manfred Wurm und Bezirksvorsteher Herbert Hezucky). Einstimmig beschlossen wird, diesem Beweisantrag Folge zu geben. Der Vorsitzende gibt die Entschuldigung von Mag. Dr. Maximilian Weikhart und Mag. Michaela Mischek bekannt.

 

Dr. Serles bringt zum Verfahrensablauf vor, dass der Magistrat die Arbeit der Untersuchungskommission dadurch desavouiere, dass er angeforderte Akten entweder gar nicht oder erst im letzten Augenblick und dann möglicherweise nur unvollständig herausgibt, und ersucht den Vorsitzenden, in einem Gespräch mit Hrn. Magistratsdirektor Dr. Theimer diese Vorgangsweise abzustellen.

 

 

Zeugeneinvernahme Hans Wöhrer  

 

Ich bin seit 1.5.1962 in der „Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft Wien- Süd“ tätig.

 

OSR DI Vokaun war für die „Wien-Süd“ als Konsulent tätig, er wurde von uns sporadisch mit kleineren Aufgaben betraut, insbesondere hatte er zu begutachten, wie uns angebotene Grundstücke bebaut werden konnten, weil sich danach der Preis richtete. Ich hatte von Anfang der Tätigkeit DI Vokauns mit ihm zu tun, ich war aber nur manchmal sein direkter Ansprechpartner. Ich kann nicht sagen, ob DI Vokaun noch für die „Wien-Süd“ tätig ist, ich bin selbst seit ca. einem Jahr faktisch nicht mehr in der „Wien-Süd“ tätig.

 

Mit der Anschaffung der Liegenschaft Atzgersdorfer Friedhof war ich nicht direkt befasst, sondern der Obmann Mag. Dr. Weikhart. Eines Tages, es ist schon einige Jahre her, hat mir Hr. Mag. Dr. Weikhart gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, eine oder mehrere Parzellen beim Atzgersdorfer Friedhof gemeinsam mit Mischek zu erwerben und zu bebauen, woher Mag. Dr. Weikhart dies wusste, hat er mir meiner Erinnerung nach nicht gesagt.

 

Einige Wochen später wurde ein Vorstandsbeschluss gefasst, an dem ich auch beteiligt war, wonach diese Grundstücke gekauft werden sollen. Ich präzisiere: Ich habe an diesem Vorstandsbeschluss nicht als Mitglied des Vorstandes, sondern nur als Protokollführer teilgenommen. Ab 1998 war ich aber selbst im Vorstand und habe bei allfälligen Beschlüssen mitgestimmt. Wie dann die Kaufverträge durchgeführt wurden, ist mir im Einzelnen nicht bekannt, das hat unsere Rechtsabteilung durchgeführt.

 

Es hat die Vorstellung von internen Gutachten, meines Wissens sogar eines Bezirksbeschlusses, gegeben. Es handelte sich um ein normales Gespräch, an dem die Architekten ihre Vorschläge vorgestellt haben und an dem auch DI Vokaun teilgenommen hat. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass sich DI Vokaun in diese Vorstellungsgespräche der Architekten eingemischt hätte. Ich kann auch nicht sagen, ob das vor oder nach dem Kauf der Grundstücke stattgefunden hat. Mir ist nur ein einziges, derartiges Gespräch in Erinnerung geblieben.

 

Ich kann mich an ein Telefongespräch mit einem Redakteur des Kurier vor dem 31.8.2000 erinnern. Mag. Dr. Weikhart, der an sich zuständig war, war damals gerade auf Urlaub und deshalb wurde ich angerufen. Der Redakteur hat mich sinngemäß gefragt, wie es möglich sei, dass wir Grundstücke kaufen, die noch gar nicht als Bauland gewidmet seien, das sei doch ein Risiko. Tatsächlich waren die Gründstücke gar nicht so billig, der im Kurier angeführte Betrag von 2800 ATS/m² könnte richtig sein, und ich habe dem Redakteur wiederum sinngemäß geantwortet, man wird sich sicher erkundigt haben, bei Politikern und bei zuständigen Magistratsabteilungen, ob eine Umwidmung in Aussicht stehe. Ich selbst habe aber eine solche Anfrage an Politiker oder Magistratsabteilungen nicht gestellt. Jeder kleine Häuslbauer würde sich unter den gegebenen Umständen ebenfalls erkundigen, ob eine Umwidmung möglich und zu erreichen sei.

 

Auf Befragung durch GR Deutsch:

Mir sind Beschlüsse der Bezirksvertretung in diesem Zusammenhang nicht bekannt, ich kann daher nicht sagen, ob es derartige „politische Signale“ gegeben hat. Ich kann nicht sagen, ob ich das Wort „politisches Signal“ verwendet habe, das Ganze hat sich in einem Sekunden- oder Minutenzeitraum am Telefon abgespielt, ich habe das eher so hingesagt, politische Signale wären für mich aber auch negative gewesen, etwa in dem Sinn “Leute, das werdet ihr nie und nimmer erreichen“ oder Ähnliches.

 

Über Vorhalt, ob für ihn auch ein Beschluss der Bezirksvertretung, ein Beschluss des Gemeinderats und das Wohnbauprogramm 1996 ein politisches Signal gewesen wäre: Selbstverständlich wäre das auch für mich ein politisches Signal gewesen.

 

Über Vorhalt GR Dr. Madejski: 

Für mich persönlich ist ein politisches Signal, wenn es heißt, hier ist ein Umwidmung nicht ausgeschlossen, von wem das Signal ausgeht, vom Bezirksvorsteher oder von anderer Seite, habe ich jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt nicht überlegt. Ich kann nur wiederholen, ich habe dem Reporter gegenüber nur eine Vermutung ausgesprochen, mit den eigentlichen Verhandlungen war ich nicht betraut.

 

Auf Befragung durch GR Pfeiffer:

Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie damals der Ankaufsbeschluss, bei dem ich Protokollführer war, begründet wurde. Das müsste in den Protokollen der „Wien-Süd“ aufscheinen.

 

Ich halte es durchaus für vertretbar, dass selbst ein so teuerer Ankauf ohne abschließende Flächenwidmung getätigt wird, da ein allfälliger Umwidmungsgewinn nach dem Gemeinnützigkeitsgesetz den Wohnungswerbern zugute kommen muss.

 

Auf Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann nicht sagen, wer das Gutachterverfahren in Auftrag gegeben hat.

 

Ich kann nicht sagen, seit wann DI Vokaun von diesem Verfahren Kenntnis hatte und daran beteiligt war. Ich darf darauf hinweisen, dass in der „Wien-Süd“ auch eine Planungsabteilung besteht, die sich konkret und im Einzelnen damit zu befassen hatte.

 

Ich persönlich war immer skeptisch bei Ankauf von nicht gewidmeten Baugründen. Da aber, wie ich bereits gesagt habe, ein allfälliger Widmungsgewinn den späteren Bauwerbern zugute gekommen ist, ist es zwar selten, aber doch vorgekommen, dass auch solche nicht gewidmeten Grundstücke erworben wurden.

 

Ich kann nicht sagen, ob DI Vokaun erst im September bei der öffentlichen Vorstellung der Gutachten von diesem Kauf erfahren hat. Diese Frage müsste an Mag. Dr. Weikhart gestellt werden.

 

Auf Befragung durch GR Serles:

Mir ist der Gesamtpreis der angekauften Liegenschaften nicht bekannt. Ich habe jetzt auch keinen Zugang zu den Unterlagen mehr, sodass ich mich auch nicht vorbereiten konnte.

 

Natürlich wird die „Wien-Süd“, das weiß jeder, einen Riesenverlust erlitten haben, wenn dort nicht gebaut werden kann. Wie das im Einzelnen, vor allem in der Bilanz, dargestellt ist, kann ich aber nicht sagen. Mir ist nicht bekannt, dass in diesem Zusammenhang auch Grundstücke von der Stadt Wien erworben worden sein sollen.

 

Auf Befragung durch GR Pfeiffer:

Die gutachterliche Tätigkeit DI Vokauns bezog sich auf Niederösterreich, ich könnte mich nicht erinnern, dass sie sich auch einmal auf Wien bezogen hätte.

 

Auf Befragung durch GR Dr. Madejski:

Ich weiß nicht, ob Architekt Czernin bzw. die „Wien-Süd“ eine Bebauung mit 330 Wohneinheiten vorgesehen hatte, während in der Infrastrukturkommission nur geringere Zahlen vorgesehen waren, an diese Details kann ich mich nicht mehr erinnern, nur ganz allgemein kann ich sagen, dass jede Wohnbaugenossenschaft bestrebt ist, eine möglichst große Bebauungsdichte zu erreichen.

 

Die Vorbereitung der Entscheidung in diesen Dingen hat bei uns eine so genannte Projektvorbereitungsgruppe geleistet bei einfacheren Fällen, bei größeren haben wir Architekten beauftragt, die Entscheidung hat schließlich der Vorstand getroffen, hier hätte DI Vokaun keinesfalls mitreden oder mitentscheiden können.

 

Auf Befragung durch GR Mag. Gerstl:

Ich habe in diesem Zusammenhang mit keinem Politiker selbst Kontakt gehabt.

 

Auf Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich erinnern, dass im vorliegenden Fall drei oder vier Architekten hier für uns eine Art Gutachten erstellt haben: Czernin, Heide, Hoffmann. Vielleicht auch noch ein Vierter. Ob sie im Auftrag der „Wien-Süd“ oder der Stadt Wien tätig waren, könnte ich nicht sagen.

 

Ich kann nicht sagen, wie mit DI Vokaun abgerechnet wurde. Das war Sache von Mag. Dr. Weikhart.

 

Auf Befragung durch GR Serles:

Ich weiß nicht, wie hoch das Jahresentgelt des Hrn. DI Vokaun war. Ich nehme an, dass die Rechnungen von Mag. Dr. Weikhart geprüft und hierauf angewiesen wurden. Ich nehme das deshalb an, weil auch sonst in der Genossenschaft so vorgegangen wurde. Ich möchte persönlich bemerken, dass ich dagegen war, dass DI Vokaun von der „Wien- Süd“ in dieser Form beschäftigt wurde, es handelte sich doch um einen Spitzenbeamten der Stadt Wien und meiner Ansicht nach musste da eine schiefe Optik entstehen.

 

Ich könnte nicht ziffernmäßig angeben, wie oft in den letzten Jahren die „Wien-Süd“ mit DI Vokaun und der MA 21 B zu tun hatte, es hat solche Kontakte gegeben, sie wurden vor allem von Mag. Dr. Weikhart gepflegt, ich kann keine näheren Angaben darüber machen.

 

Auf Befragung durch GR Kenesei:

Warum die Umwidmung nicht stattgefunden hat, kann ich nicht sagen, das haben der Gemeinderat und die Beamten der Stadt Wien entschieden. Meiner Ansicht nach wäre eine Umwidmung durchaus gerechtfertigt gewesen.

 

Auf Befragung durch den stellvertretenden Vorsitzenden:

Es gibt in der „Wien-Süd“ auch einen Aufsichtsrat, der Kaufverträge in dieser Größenordnung zu genehmigen hatte. Im vorliegenden Fall wurde der Kauf einstimmig genehmigt.

 

Auf Befragung durch GR Kenesei:

Mir ist nicht bekannt, wie DI Vokaun gesagt hat, dass die Umwidmung deshalb nicht erfolgt sei, weil sich die Genossenschaft nicht an ihre Zusagen gehalten habe. Wie die Genossenschaft in Zukunft damit umgehen wird, kann ich auch nicht beantworten.

 

Auf Befragung durch GRin Reinberger:

DI Vokaun hat nur Grundstücke in Niederösterreich begutachtet und auch das nicht ausschließlich, sondern das haben zum Teil auch eigene Mitarbeiter gemacht. Er war der einzige Konsulent, der mit solchen Aufgaben befasst war.

 

Ich wiederhole, mit dem Grundstück Atzgersdorf wurde DI Vokaun nicht zur Vorprüfung beauftragt, in Niederösterreich wurde er in ganz speziellen Fällen mit einer solchen Vorprüfung beauftragt.

 

Die internen Mitarbeiter und die Architekten, die wir beauftragt haben, haben natürlich auch die aktuelle Widmung geprüft.

 

Auf Befragung durch GR Deutsch:

Mir ist eine Entscheidung der Infrastrukturkommission in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

 

Auf Befragung durch GR Dr. Madejski:

Ich kann nur wiederholen, ich weiß nicht, warum Direktor Mag. Dr. Weikhart die Abrechnung mit DI Vokaun selbst gemacht hat. Wenn ich von einem jungen Mitarbeiter gesprochen habe, der die Erhebungen gepflogen hat, so hat sich das eben auf kleine Grundstücke bezogen, bei größeren wurden, wie ich geschildert habe, Architekten eingesetzt.

 

Im konkreten Fall ist mir nicht bekannt, dass irgendwelche Kontakte zum Büro des amtsführenden Stadtrats Faymann stattgefunden haben, in anderen Fällen, wo bereits Widmungen stattgefunden haben, ist das selbstverständlich vorgekommen.

 

 

Sitzungspause: 15.50 Uhr bis 16.10 Uhr

 

 

An die Stelle von GR Dr. Madejski tritt GR Josef Wagner.

 

 

Zeugeneinvernahme GR Günter Kenesei 

 

Als Vertrauensperson des Zeugen fungiert Dr. Daniel Ennöckl (für die Rechtsanwaltskanzlei Prader & Plaz).

 

Ich wurde auf die hier zu prüfenden Vorfälle aufmerksam, als mir das Rechtsgutachten „Ponzer“ anonym zugesendet wurde. Dazu kamen auch Hinweise von Mitarbeitern des Magistrats, die wir in der Zwischenzeit auch als Zeugen nominiert haben, wonach im Fall des Atzgersdorfer Friedhofes nicht nach dem Stadtentwicklungsplan 1994 und dem 1000-Hektar-Plan vorgegangen werde, sondern Grünland in Wohnbaugebiet umgewidmet werde.

 

Auf Grund dieser Hinweise habe ich selbst die Recherchen weitergeführt und die Unterlagen, insbesondere den Grün- und Rotdruck, der ja seit 1996 den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird, eingesehen und auch mit Hrn. DI Steiner, von dem ich Hinweise bekommen habe, den Vorgang durchbesprochen. Bei diesen Gesprächen erfuhr ich auch, dass es angeblich schon Absprachen zwischen den Wohnbauträgern und der MA 21 gegeben habe.

 

Auch die Hinweise, die Gegenstand des Vergleiches vom 25.4.2001 sind, habe ich bei Gesprächen mit diesen Informanten bekommen. Auf Grund dieser Umstände habe ich dann am Vortag vor der Veröffentlichung im Kurier am 31.8.2000 eine Pressekonferenz abgehalten.

 

 

Um 16.10 Uhr tritt an die Stelle von GR Kenesei Mag. Christoph Chorherr.

 

 

Der Artikel im Kurier vom 31.8.2000 gibt im Wesentlichen die Ergebnisse der Pressekonferenz richtig wieder. Ich habe dort allerdings auch noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich Ende Juni an die „Wien-Süd“ gewendet habe, und dort die Auskunft erhalten habe, dass man sich für Wohnungen für die dort geplante Einfamilienhaussiedlung bereits vormerken lassen könne und dass dort eine Verbauung geplant sei. Ich stelle der Kommission aber die Unterlage für die Pressekonferenz zur Verfügung (die kopiert und an die Kommissionsmitglieder verteilt werden wird).

 

Den Vergleich vom 25.4.2001 habe ich abgeschlossen, weil es mir bis zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war, die Beweise für meine Vorwürfe in einer für ein Gerichtsverfahren ausreichenden Weise zu erbringen.

 

Zur Aßmayergasse: Nachdem ich nach der Pressekonferenz sowohl Dr. Görg als auch das Bürgermeisterbüro von diesen Vorfällen informiert habe, bekam ich sowohl aus dem Rathaus als auch von außen verschiedene Hinweise, dass z.B. im Fall der Aßmayergasse oder auch der Perfektastraße bei der Umwidmung Unregelmäßigkeiten erfolgt seien. Ich habe dann Dr. Görg ersucht, in diese Akten Einsicht nehmen zu dürfen und habe dann mit meiner Mitarbeiterin Fr. DI Gretner die Akten durchstudiert, nachgemessen und bin auf eine Reihe von Änderungen nach der öffentlichen Auflegung gestoßen, die in den Kontrollamtsberichten in gleicher Weise korrekt aufgelistet sind. Die Eindrücke, aber auch die von uns errechneten Zahlen decken sich weitestgehend mit den Ergebnissen des Kontrollamtes.

 

Zum Maurer Hauptplatz: Ebenfalls nach der Pressekonferenz habe ich verschiedene Hinweise über Unregelmäßigkeiten bei der Flächenwidmung bekommen, insbesondere von einer dort entstandenen Bürgerinitiative. Ob Fr. Mag. Ayad dort beteiligt war, könnte ich nicht sagen. Ich habe auch hier mit Zustimmung von Dr. Görg zusammen mit meiner Mitarbeiterin in die Akten Einsicht nehmen können. Wir haben nachgerechnet und nachgemessen und sind zu den Ergebnissen gekommen, wie sie im Kontrollamtsbericht aufscheinen.

 

Auf Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Ich habe Informationen von Hrn. DI Steiner bekommen, sowie telefonisch von einer Dame, die ihren Namen nicht genannt hat.

 

Zur Perfektastraße erhielt ich Informationen von Hrn. DI Steiner, zur Aßmayergasse haben mich zwei Personen ohne Namensnennung angerufen, die gesagt haben, dass sie im selben Block wohnen. Zum Maurer Hauptplatz erhielt ich ebenfalls telefonisch und ohne Namensnennung Informationen von der Bürgerinitiative „Maurer Hauptplatz“.

 

Unsere Recherchen haben nach der Pressekonferenz August und September 2000 stattgefunden. Da wir durch die Informanten ja bereits auf die kritischen Punkte hingewiesen worden waren, waren die Recherchen auch nicht allzu schwierig. Wir sind dann zu den Ergebnissen gekommen, die letztlich vom Kontrollamt bestätigt wurden.

 

Wir haben die Ergebnisse unserer Recherchen jeweils an Dr. Görg, an das Bürgermeisterbüro und an das Kontrollamt weitergeleitet. Die Unterlagen für Atzgersdorfer Friedhof am 1.9.2000, die restlichen Unterlagen am Tag nach der Pressekonferenz, bezüglich der Perfektastraße am 14.9.2000.

 

Ich habe meiner Erinnerung nach entweder bei der Übergabe der restlichen Ergebnisse der Recherchen am 15.9. oder kurz danach mit dem Kontrollamtsdirektor Dr. List auch ein Gespräch geführt. Weitere Übergaben von Ergebnissen von Recherchen an das Kontrollamt sind nicht erfolgt, da ich ja auch keine weiteren Unterlagen zur Verfügung hatte.

 

Die von mir vorgelegten Unterlagen waren naturgemäß wesentlich umfangreicher als die Unterlagen für die Pressekonferenz.

 

Der Zeuge legt auch die Presseunterlage für die Pressekonferenz vom 14.9.2000 vor (die kopiert und an die Kommissionsmitglieder verteilt werden wird).

 

GRin Mag. Wehsely beantragt, die Eingabe und die Unterlagen des GR Kenesei an das Kontrollamt der Kommission zugänglich zu machen.

Beschluss: Einstimmig wird die Vorlage dieser Akten an die Kommission beschlossen.

 

Über Befragung, welche neuen Informationen er in der Zwischenzeit habe: Auf Grund des Kontrollamtsberichtes und vor allem nach Einsicht in die so genannten „Handakten“ habe ich eindeutige Hinweise auf eine „politische Dimension“ dieser Sache gefunden.

 

Ich zitiere aus dem Handakt zum Atzgersdorfer Friedhof, eine handschriftliche Notiz, die nicht datiert und nicht unterschrieben ist, wonach die MA 21 B von übergeordneter Stelle einen eindeutigen Auftrag erhalten habe, sowie, dass „mit sämtlichen politischen Gremien und auch übergeordneten Stellen in der Stadt Wien die 2/3-, 1/3-Aufteilung vereinbart“ sei.

 

Ich habe fast an jeder Gemeinderatssitzung teilgenommen, mir ist eine Beschlussfassung über eine 1/3-, 2/3-Verbauung nicht bekannt.

 

Weitere Informationen sind mir derzeit nicht zugänglich, ich bin aber überzeugt, dass sie aus den offenen Zeugenaussagen noch erfolgen werden.

 

Bei Einbringen unseres Antrages lagen die Kontrollamtsberichte bereits vor, die auch immer wieder auf die „Handakten“ verwiesen haben, sodass ich mich auf diese beiden Unterlagen bei dem Gespräch am 20.3.2002 bezogen habe.

 

Zur politischen Verantwortung zähle ich auch folgende Umstände:

Dr. Görg hat in einer Gemeinderatssitzung am 20.3.2002 gesagt, er habe bereits kurz nach seinem Amtsantritt sechs oder sieben Hinweise bekommen, er solle auf DI Vokaun aufpassen. Er habe nämlich „Nehmerqualitäten“. Dies ist ein Zitat, das ich dem Gemeinderatsprotokoll entnehme. Was Dr. Görg über das hinaus, was er hier in der Gemeinderatssitzung berichtet hat, unternommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß auch nicht, wie weit er die Magistratsdirektion und das Bürgermeisterbüro über diese Umstände informiert hat.

 

Auf Befragung durch GR Pfeiffer:

Nach Vorhalt eines Aktenvermerkes vom 4.9.2000 des Stadtrats Dr. Görg (der in Ablichtung der Kommission zur Verfügung gestellt wird): Dieser Aktenvermerk ist meiner Ansicht nach richtig.

 

Nach Vorhalt dieses Aktenvermerks bei dem Gespräch mit Kontrollamtsdirektors Dr. List habe ich berichtet, dass ein Zeuge sich noch eine Woche Bedenkzeit erbeten habe, ob er seine Vorwürfe aufrechterhalten könne, er hat dies in der Folge nicht getan. Aus diesem Grund war Kontrollamtsdirektor Dr. List der Ansicht, dass eine Einschaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sei. Ich habe dies zur Kenntnis genommen, da ich keine Aufträge an das Kontrollamt erteilen kann.

 

Ich wiederhole, der Aktenvermerk ist meiner Ansicht nach richtig.

 

Offensichtlich hat das Kontrollamt in der Folge seine Meinung geändert, sonst hätte es nicht die Untersuchungen durchgeführt und ausdrücklich auf die Initiative des Grünen Klubs hingewiesen.

 

Ich bin der Ansicht, dass der anonyme Verfasser des nicht datierten Aktenvermerkes durchaus mit den realen Verhältnissen der Stadt Wien vertraut war, wenn er formuliert hat, dass mit allen politischen Gremien dies abgesprochen sei. Wir alle wissen, dass es außer den verfassungsmäßigen Organen auch andere politische Instanzen in der Stadt gibt, die einen wesentlichen Einfluss haben.

 

Für mich ist der Inhalt dieses Vermerkes richtig, weil er nachvollziehbar ist. Ich weiß natürlich nicht, was der Verfasser konkret damit gemeint hat.

 

Auf die Frage, was sei seiner Meinung nach richtig an dem Titel „Widmungsskandal in Wien“?: Alles, oder noch genauer: Alles, was im Kontrollamtsbericht steht.

 

Auf Befragung durch GR Ekkamp:

Auf Vorhalt der Vorwürfe, die er gegen DI Vokaun erhoben hat: Hier verweise ich auf den gerichtlichen Vergleich und auf meine Aussagen, warum ich diesen Vergleich geschlossen habe.

 

Ich wiederhole: Über den Handakt und die Kontrollamtsberichte hinaus habe ich keine weiteren Informationen. Wir haben aber eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die ich gerne der Kommission zur Verfügung stelle. Was damit geschehen ist, ist mir nicht bekannt. Es soll auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sein. DI Vokaun hat das letzte Mal erwähnt, dass er eine Stellungnahme ausarbeitet.

 

Über Befragung, wann die Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt sei: Es ist richtig, dass ich schon bei den Pressekonferenzen im Jahr 2000 angekündigt habe, unmittelbar darauf Anzeige zu erstatten. In der Folge wurde ich jedoch von DI Vokaun geklagt und da wurde mir geraten, zunächst diese Verfahren abzuwarten. Weiters wurde das Kontrollamt tätig, da erschien es mir ebenfalls zweckmäßig, den Bericht des Kontrollamtes abzuwarten. Nach Einlangen des Berichtes des Kontrollamtes hat der Grüne Klub am 21.2.2002 die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gemacht.

 

Die Klage des DI Vokaun ist mit 15.9.2000 datiert. In den nächsten Tagen wird sie mir wohl zugestellt worden sein.

(Ende der Zeugenbefragung).



In der Sitzung am 20.6.2002 sollen Mag. Dr. Weikhart, Mag. Mischek und DI Steiner einvernommen werden.

 

 

Nächste Sitzung: 20. Juni 2002, 14.00 Uhr

 

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